Entscheidungen zu § 14e Abs. 1 AuslBG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-48 von 48

TE Vwgh Erkenntnis 2000/9/28 99/09/0085

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste - Gastgewerbe Wien vom 23. Oktober 1998, womit der Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung der Arbeitserlaubnis abgelehnt worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG iVm § 14e Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 idF BGBl. I Nr. 78/1997 (AuslBG), keine Folge. Die belangte Behörde legte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.09.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/9/28 99/09/0085

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste - Gastgewerbe Wien vom 23. Oktober 1998, womit der Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung der Arbeitserlaubnis abgelehnt worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG iVm § 14e Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 idF BGBl. I Nr. 78/1997 (AuslBG), keine Folge. Die belangte Behörde legte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.09.2000

RS Vwgh 2000/9/28 99/09/0085

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14e Abs1 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/09/0092 E 15. Dezember 1994
Rechtssatz: Nach § 14e Abs 1 Z 2 AuslBG ist die Arbeitserlaubnis zu verlängern, wenn in den letzten zwei Jahren zumindest 18 Monate Beschäftigungszeiten vorliegen. Dabei ist Ausgangspunkt des Beobachtungszeitraumes nicht der Beginn der Gel... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.09.2000

RS Vwgh 2000/9/28 99/09/0085

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14e Abs1 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/09/0092 E 15. Dezember 1994
Rechtssatz: Nach § 14e Abs 1 Z 2 AuslBG ist die Arbeitserlaubnis zu verlängern, wenn in den letzten zwei Jahren zumindest 18 Monate Beschäftigungszeiten vorliegen. Dabei ist Ausgangspunkt des Beobachtungszeitraumes nicht der Beginn der Gel... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.09.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/7/11 2000/11/0163

Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, dass mit diesem im Instanzenzug ergangenen Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 117 Abs. 1 in Verbindung mit § 109 Abs. 1 lit. g KFG 1967 die Fahrlehrerberechtigung entzogen wurde. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.07.2000

RS Vwgh 2000/7/11 2000/11/0163

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AuslBG §14e Abs1;KFG 1967 §109 Abs12 litg;KFG 1967 §117 Abs1;
Rechtssatz: Die Praxiszeiten im Sinne des § 109 Abs 1 lit g KFG sind zum Unterschied von den Beschäftigungszeiten nach dem AuslBG ein Element der Befähigung als Fahrlehrer und nicht bloß eine formale Voraussetzung, die gegebenenfalls (wie im Fall einer zu Unrecht erf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.07.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1999/2/10 98/09/0144

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice Gänserndorf vom 10. Dezember 1997, womit der Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung der Arbeitserlaubnis abgelehnt worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG und § 20 Abs. 3 iVm § 14e Abs. 1 lit. 1 und 2 Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 idF BGBl. I Nr. 78/1997 (AuslBG), keine Folge. Die belangte Behörde le... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.02.1999

RS Vwgh 1999/2/10 98/09/0144

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a;AuslBG §14e Abs1;AuslBG §14f Abs1 Z1; Beachte Besprechung in: ZAS 2000, 86;
Rechtssatz: Die rechtsgestaltende Wirkung der Arbeitserlaubnis liegt darin, dass der Ausländer zur Aufnahme einer Beschäftigung berechtigt ist. Dem Widerruf der Arbeitserlaubnis (hier aus Anlass eines den Ausländer betreffenden rechtskräftigen Eh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.02.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1998/12/17 96/09/0360

Der Beschwerdeführer beantragte mit einem entsprechenden Formblatt am 30. Mai 1996 die Verlängerung einer Arbeitserlaubnis gemäß § 14a AuslBG und gab dazu Beschäftigungszeiten bei zwei verschiedenen Arbeitgebern im Zeitraum vom 21. September 1992 bis 25. März 1996, bei dem zuletzt genannten Arbeitgeber eine durchgehende Beschäftigungszeit vom 1. März 1993 bis zum genannten Endzeitpunkt, an. Mit Bescheid vom 3. Juni 1996 lehnte das Arbeitsmarktservice Bau-Holz Wien die Verlängerung der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.1998

RS Vwgh 1998/12/17 96/09/0360

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a Abs1 idF 1990/450;AuslBG §14e Abs1 idF 1990/450;
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Frage, ob die zeitlichen Voraussetzungen der Beschäftigungsdauer für die beantragte Verlängerung der Arbeitserlaubnis erfüllt sind, ist der Antragszeitpunkt der Ausgangszeitpunkt des Beobachtungszeitraumes von zwei Jahren vor der Antragstellung iSd § 14e Ab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/10/21 98/09/0096

Die Beschwerdeführerin stellte am 7. Jänner 1998 den Antrag auf Verlängerung der ihr vom 8. Jänner 1996 bis 7. Jänner 1998 ausgestellten Arbeitserlaubnis. Die Behörde erster Instanz lehnte den Antrag ab. Die Beschwerdeführerin sei während der letzten zwei Jahre insgesamt 355 Tage nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) beschäftigt gewesen. Da die Beschwerdeführerin in den letzten 14 Monaten insgesamt keine 52 Wochen oder während der letzten zwei Jahre keine 18 Monate Besc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.10.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/10/21 98/09/0096

Die Beschwerdeführerin stellte am 7. Jänner 1998 den Antrag auf Verlängerung der ihr vom 8. Jänner 1996 bis 7. Jänner 1998 ausgestellten Arbeitserlaubnis. Die Behörde erster Instanz lehnte den Antrag ab. Die Beschwerdeführerin sei während der letzten zwei Jahre insgesamt 355 Tage nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) beschäftigt gewesen. Da die Beschwerdeführerin in den letzten 14 Monaten insgesamt keine 52 Wochen oder während der letzten zwei Jahre keine 18 Monate Besc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.10.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/10/21 98/09/0096

Die Beschwerdeführerin stellte am 7. Jänner 1998 den Antrag auf Verlängerung der ihr vom 8. Jänner 1996 bis 7. Jänner 1998 ausgestellten Arbeitserlaubnis. Die Behörde erster Instanz lehnte den Antrag ab. Die Beschwerdeführerin sei während der letzten zwei Jahre insgesamt 355 Tage nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) beschäftigt gewesen. Da die Beschwerdeführerin in den letzten 14 Monaten insgesamt keine 52 Wochen oder während der letzten zwei Jahre keine 18 Monate Besc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.10.1998

RS Vwgh 1998/10/21 98/09/0096

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14e Abs1 Z1;AuslBG §14e Abs1 Z2;AVG §37;AVG §45 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Parteiengehör Rechtliche Würdigung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998090096.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1998

RS Vwgh 1998/10/21 98/09/0096

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14e Abs1 Z1;AuslBG §14e Abs1 Z2;AVG §37;AVG §45 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Parteiengehör Rechtliche Würdigung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998090096.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1998

RS Vwgh 1998/10/21 98/09/0096

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14e Abs1 Z1;AuslBG §14e Abs1 Z2;AVG §37;AVG §45 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Parteiengehör Rechtliche Würdigung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998090096.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/9/29 98/09/0082

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Februar 1998 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 1. Dezember 1997 auf Verlängerung einer Arbeitserlaubnis gemäß § 14e Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 in der geltenden Fassung (AuslBG), abgewiesen. Die Begründung: des angefochtenen Bescheides lautet: "Die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Metall-Chemie Wien lehnte die Verlängerung Ihr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.09.1998

RS Vwgh 1998/9/29 98/09/0082

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a Abs3 idF 1998/I/078;AuslBG §14e Abs1 idF 1998/I/078;AuslBG §19 Abs3 idF 1998/I/078;AuslBG §19 Abs4 idF 1998/I/078;AuslBG §20 Abs1 idF 1998/I/078;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998090082.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1998

Entscheidungen 31-48 von 48

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