Begründung: Die klagende Partei, die ihren Sitz in Kärnten hat, begehrt in ihrer beim Landesgericht Klagenfurt eingebrachten Klage vom Beklagten die Bezahlung von 285.240 S s.A. als Entgelt für die Lieferung von Einrichtungsgegenständen für eine Tabaktrafik. Der Beklagte, dessen Tabaktrafik in Wien liegt, wendete nicht behobene Mängel der gelieferten Sachen ein. Er erhob die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit des Landesgerichtes Klagenfurt. Außerdem beantragte er in der Klage... mehr lesen...
Begründung: Gegen den nach dem Antrag der klagenden Partei vom Erstgericht erlassenen Wechselzahlungsauftrag über S 8,010.000 erhoben die beiden Beklagten rechtzeitige Einwendungen, in welchen sie u.a. die mangelnde örtliche Zuständigkeit des Erstgerichtes zufolge abredewidriger Domizilierung des Blankoakzeptes behaupteten. Das Erstgericht stellte ua fest, die beiden Beklagten hätten der Zweiganstalt der klagenden Partei in Salzburg schriftlich die Ermächtigung erteilt, den Wech... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN §104 A JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 104 heute ... mehr lesen...
Begründung: Im gegenständlichen Rechtsstreit machte die Klägerin (mit Sitz in München) das Entgelt aus der Erfüllung eines schriftlichen Auftrags des Beklagten (mit Wohnsitz in der Schweiz) zur Einschaltung eines Inserats in der Zeitschrift "Stern" geltend. Die Zuständigkeit des Landesgerichts Salzburg stützte die Klägerin auf die Vereinbarung des Gerichtsstands Salzburg. Das Erstgericht verfügte die Zustellung der Klage an den Beklagten, welcher die örtliche Unzuständigkeit ein... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei berief sich in der Klage, die auf die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung des aus der laufenden Belieferung mit Waren errechneten Saldos von zuletzt S 1,451.367,86 s. A. gerichtet ist, zur Dartuung der Zuständigkeit des Erstgerichtes auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes sowie eine Gerichtsstandsvereinbarung. Die Beklagte erhob die Einreden der örtlichen und der sachlichen Unzuständigkeit des Erstgerichtes. Das Erstgericht wies - nachdem e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 12.Juni 1969 geborene Klägerin ist die uneheliche Tochter der Tuula Kyllikki S***, geborene R***. Mutter und Kind sind finnische Staatsbürger. Der Beklagte ist Staatsbürger der BRD. Mit der am 7.November 1974 beim Erstgericht, in dessen Sprengel der Beklagte damals seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte, eingebrachte Klage, begehrt die Klägerin einen monatlichen Unterhalt von zuletzt (nach mehrfacher Klagsausdehnung) FM 78.907,11 (unter Berücksichtigu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der sich in der Klage und in seiner Parteienvernehmung als Finanzberater bezeichnete, hat die Beklagte in Vermögensangelegenheiten (Abschluß von Lebensversicherungsverträgen, Ankauf von Wertpapieren, Beteiligung an der Firma M*** Wohnungseigentumsgesellschaft mbH - im folgenden kurz: Firma M*** - beraten. Als er erfuhr, daß die Beklagte ihre Liegenschaft EZ 37 KG Feldkirch zu verkaufen beabsichtige, strebte er deren Erwerb an. Er entwarf und übergab an di... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt von den beiden beklagten Parteien die Zahlung von S 91.393,90 s.A.. Zur
Begründung: der Zuständigkeit des Landesgerichtes Salzburg beruft sie sich darauf, daß als Erfüllungsort und Gerichtsstand Salzburg vereinbart worden sei und auf beiden Seiten ein Handelsgeschäft vorliege. Die beklagten Parteien beantragen die Abweisung der Klage. Sie stellen den Antrag, aus Gründen der Zweckmäßigkeit das Handelsgericht Wien zu delegieren. Alle zu verne... mehr lesen...
Norm: JN §104 A JN §104 C JN §104 H JN § 104 heute JN § 104 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 104 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 JN § 104 heute ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zur Besorgung der Geschäfte, die nach den Bestimmungen über die Rechte zwischen Eltern und minderjährigen Kindern sowie über die Vormundschaft dem Gericht obliegen, ist gemäß § 109 Abs1 JN in erster Linie das Gericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Pflegebefohlene seinen gewÄhnlichen Aufenthalt hat. Erscheint diese Zuweisung nach den Umständen des Einzelfalles unzweckmäßig, sieht § 111 JN die Anpassung an die... mehr lesen...
Begründung: Mit einem im Jahre 1976 in Graz abgeschlossenen Vertrag übertrug die Klägerin (im Vertrag als "die Firma" bezeichnet) der Beklagten (als "Vertreter" bezeichnet) die Vertretung für den Verkauf ihrer Produkte in der Republik I*****. Der Artikel 13 des Vertrages trägt die Überschrift "Law of Contract" (in der deutschen Übersetzung "Gerichtsbarkeit") und hat in deutscher Übersetzung folgenden Wortlaut: "Der vorliegende Vertrag unterliegt den Gesetzen des Landes, in dem die... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN §104 A JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 104 heute ... mehr lesen...
Norm: JN §31 I JN §104 A JN § 31 heute JN § 31 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 JN § 31 gültig von 01.07.1914 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914 JN § 104 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, die aus einem der Beklagten erteilten Auftrag zur Lieferung von zwei Kugelgewindespindeln Schadenersatzansprüche geltend macht, stützt die örtliche Zuständigkeit des Erstgerichtes darauf, daß die Bestellung ausdrücklich zu ihren Einkaufsbedingungen erfolgt sei, denen zufolge der Gerichtsstand Wien oder Linz nach Maßgabe des Ortes der Bestellausschreibung (dies sei Wien gewesen) als vereinbart gelte. Nicht nur die Einkaufsbedingungen der Klägerin enthie... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist die eheliche Tochter des Antragsgegners; sie hat mit dem Schweizer Staatsangehörigen Gabriel B*** am 24.9.l971 in Fribourg (Schweiz) die Ehe geschlossen. Im Zeitpunkt der Eheschließung waren sowohl sie als auch der Antragsgegner norwegische Staatsangehörige; ob die Antragstellerin durch die Eheschließung (auch) die Schweizer Staatsangehörigkeit erwarb, steht nicht fest. Weder sie noch der Antragsgegner besaß je die österreichische Staatsbürger... mehr lesen...
Norm: JN §104 A JN § 104 heute JN § 104 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 104 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Die Zuständigkeitsv... mehr lesen...
Norm: JN §104 A JN § 104 heute JN § 104 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 104 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Der Verfahrensgeset... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat der Klägerin mit dem "Alleinvertriebsvertrag vom 19. April/7. Mai 1974" den Alleinvertrieb für delifol-Dachbahnen für das Gebiet der Republik Österreich übertragen. § 16 dieses Vertrages lautet unter der Überschrift "Gerichtsstand": "Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart". Die Beklagte hat der Klägerin mit dem "Alleinvertriebsvertrag vom 19. April/7. Mai 1974" den Alleinvertrieb für delifol-Dachbahnen für das Gebiet der Republik Österreich übertrag... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die auf Zahlung eines Betrages von S 257.599,98 sA (Entgelt für die gesamte Dauer der Beschäftigungszeit des Klägers, Kündigungs- und Urlaubsentschädigung) gerichtete Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit der Arbeitsgerichte zurück. Es verneinte sowohl das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses als auch eines arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses. Das Rekursgericht hob diesen Beschluß auf und trug dem Erstgericht die Fortsetzung des Verfahrens unter... mehr lesen...
Norm: JN §104 H KSchG §14 Abs2 JN § 104 heute JN § 104 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 104 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 KSchG § 14 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Zahlung von S 981.040,20 s.A. als Kaufpreis für einen nach ihrer Behauptung vom Beklagten bei ihr bestellten Bagger. Unbestritten ist, daß der Beklagte am 6.5.1985 einen entsprechenden Kaufantrag an die Klägerin gestellt hat, wobei als Erfüllungsort und Gerichtsstand Salzburg angegeben war. Im Akt erliegt eine schriftliche Auftragsbestätigung der Klägerin vom 18.5.1983. Nach den Einwendungen des Beklagten sei eine Stornomöglichkei... mehr lesen...
Norm: JN §104 D ZPO §577 JN § 104 heute JN § 104 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 104 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ZPO § 577 heute ... mehr lesen...
Begründung: Im Rahmen der zwischen den Streitteilen seit dem Jahre 1979 bestehenden Geschäftsbeziehungen wurden in zeitlicher Reihenfolge Rahmenverträge abgeschlossen, die dem jeweiligen Einzelgeschäft zugrundegelegt wurden. Um keine Lücke in den Beziehungen entstehen zu lassen, überschnitten sich die Vertragszeiträume der jeweiligen Rahmenverträge. Dem vorliegenden Rechtsstreit liegen Lieferungen der Klägerin an die Beklagte zugrunde, die in den Rahmenvertrag vom 1.1.1983 bis 31.... mehr lesen...
Norm: JN §104 A JN § 104 heute JN § 104 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 104 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Der urkundliche Nac... mehr lesen...
Norm: JN §99 JN §104 F KSchG §14 ZPO §240 A JN § 99 heute JN § 99 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 104 heute JN § 104 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/... mehr lesen...
Zwischen den Streitteilen wurde am 29. 9. 1982 in der Kanzlei des Beklagtenvertreters ein Vergleich geschlossen, in dem sich der Beklagte verpflichtete, bis 8. 10. 1982 an die klagende Partei einen Entfertigungsbetrag in der Höhe von 650 000 S zu bezahlen, einen Teilbetrag von 250 000 S für die von der klagenden Partei vorgenommene Baustelleneinrichtung für die Erbauung eines auf einer Liegenschaft des Beklagten in Salzburg zu errichtenden Hauses, den Restbetrag von 400 000 S als A... mehr lesen...
Der Kläger begehrt, die in Italien (Südtirol) wohnhaften Beklagten schuldig zu erkennen, ihm die Kosten ausgeführter Zahnbehandlungsarbeiten zu bezahlen, die Erstbeklagte 112 679.50 S samt Anhang, die Zweitbeklagte zur ungeteilten Hand mit der Erstbeklagten 41 254 S samt Anhang. Der Kläger behauptete das Vorliegen einer Gerichtsstandsvereinbarung gemäß § 88 Abs 1 JN. Der Kläger begehrt, die in Italien (Südtirol) wohnhaften Beklagten schuldig zu erkennen, ihm die Kosten ausgeführter... mehr lesen...
Norm: EGJN ArtIX A1 JN §28 JN §42 Aa JN §43 Abs1 JN §88 A JN §104 A ZPO §240 Abs1 A JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: JN §88 A JN §104 A JN § 88 heute JN § 88 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 JN § 88 gültig von 01.07.1914 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914 JN § 104 heute ... mehr lesen...
Norm: JN §88 A JN §104 C JN § 88 heute JN § 88 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 JN § 88 gültig von 01.07.1914 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914 JN § 104 heute ... mehr lesen...