Norm: JN §31 IJN §31 VIIJN §104 A
Rechtssatz: Hat der Beklagte die örtliche Zuständigkeit nicht bestritten, sodaß es auch nicht zur Vorlage der entsprechenden, die Gerichtsstandsvereinbarung ausweisenden Urkunde kam, wurde dieses Gericht nur durch diese Nichtbestreitung zuständig. Diese Situation ist jener der Anrufung einer der sonstigen gesetzlichen Gerichtsstände gleichzuhalten. Die urkundlich nicht nachgewiesene Gerichtsstandsvereinbarung d... mehr lesen...
Norm: EuGVÜ Art17EuGVÜ Art23JN §104 AJN §104 BLGVÜ Art17
Rechtssatz: Soweit die Zuständigkeitsvorschrift des Art 17 LGVÜ reicht, schließt sie nationales Jurisdiktionsrecht, in Österreich somit § 104 JN aus. Entscheidungstexte 3 Ob 380/97x Entscheidungstext OGH 23.02.1998 3 Ob 380/97x Veröff: SZ 71/29 1 Ob 4/02y Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: JN §104 FKSchG §14 Abs1
Rechtssatz: Das Prorogationsverbot des § 14 Abs 1 KSchG gilt nur zugunsten von Verbrauchern, die im Inland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Inland beschäftigt sind. Fehlt dieser Inlandsbezug, ist die Möglichkeit des Abschlusses einer Gerichtsstandsvereinbarung mit einem Verbraucher durch autonome innerstaatliche Vorschriften nicht beschränkt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 GJN §28JN §88 AJN §104 A
Rechtssatz: Zwar geht durch eine Zession eine Zuständigkeitsvereinbarung und der Gerichtsstand des Erfüllungsortes auf den Zessionar über, sodaß die aus solchen Vereinbarungen abzuleitende inländische Gerichtsbarkeit weiterhin gegeben ist, der Forderungsübergang und damit die Aktivlegitimation im Zuständigkeitsstreit ist aber vom Kläger zu beweisen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EuGVÜ Art17EuGVÜ Art23Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) allgJN §28JN §104 BLGVÜ allgLGVÜ Art14 Abs1LGVÜ Art17
Rechtssatz: Das Übereinkommen von Lugano (LGVÜ) ist seit 1.9.1996 auch in Österreich unmittelbar anzuwenden und ersetzt in seinem Anwendungsbereich die Zuständigkeitsbestimmungen der Jurisdiktionsnorm. Entscheidungstexte 4 Nd 513/96 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 AfZPO §228 H2JN §104 F
Rechtssatz: Wird nur zugunsten eines zeitlich umgrenzten Unterhaltsrückstandes Exekution geführt und stellt der Verpflichtete als Kläger das Urteilsbegehren, daß der Anspruch der betreibenden Partei (nicht nur für diesen Zeitraum, sondern überhaupt) erloschen sei, hat er damit die Oppositionsklage für den betriebenen Anspruch mit einer Feststellungsklage verbunden, für die bei verschiedener örtlicher Zuständi... mehr lesen...
Norm: JN §104 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 104 JN A. Allgemeines B. Ausländisches Recht und ausländische Gerichte C. Nachweis der Vereinbarung D. Umfang der Vereinbarung E. Wahlgerichtsstand oder ausschließlicher Gerichtsstand F. Heilbare Unzuständigkeit G. Unheilbare Unzuständigkeit H. Verfahrensrechtliches European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102259 ... mehr lesen...