Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) bestand seit dem 17.03.2014 Auslandseinsatzbereitschaft als KIOP/KPE-Soldat. Aufgrund einer neuerlichen freiwilligen Meldung nach Ablauf von drei Jahren am 17.03.2017, wurde diese bis 16.03.2020 verlängert (lt. Sondervertrag gem. § 36 Vertragsbedienstetengesetz). 1. Für die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) bestand seit dem 17.03.2014 Auslands... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit rechtskräftigem Bescheid der belangten Behörde vom 09.03.2018 wurde festgestellt, dass die Auslandseinsatzbereitschaft des Beschwerdeführers gemäß § 25 Abs. 4 Z 2 Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz (AZHG) mit Ablauf des 14.02.2018 wegen mangelnder Eignung des Beschwerdeführers zur Teilnahme an Auslandseinsätzen vorzeitig ende. Begründend wird darin ausgeführt, dass mittels Sachverständigenbewei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei, ein Soldat der Militärpolizei (im Folgenden: bP), war in einer Organisationseinheit des Bundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad für die Entsendung zu Auslandseinsätzen (KIOP-KPE). 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes (belangte Behörde) vom 09.03.2018, wurde das vorzeitige Enden der Auslandseinsatzbereitschaft mangels persönlicher Eignung zur Teiln... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit rechtskräftigem Bescheid der belangten Behörde vom 07.11.2017 wurde festgestellt, dass die Auslandseinsatzbereitschaft des Beschwerdeführers gemäß § 25 Abs. 4 Z 2 Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz (AZHG) mit Ablauf des 30.11.2017 wegen mangelnder Eignung des Beschwerdeführers zur Teilnahme an Auslandseinsätzen vorzeitig ende. Begründend wird darin ausgeführt, dass der Beschwerdeführer mit schrift... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 02.02.2016 wurde festgestellt, dass die Auslandseinsatzbereitschaft des Beschwerdeführers wegen mangelnder Eignung seiner Person mit Ablauf des 29.02.2016 vorzeitig endete. Begründend angeführt wurde im Wesentlichen, dass der Beschwerdeführer seine Bereitschaft zur Teilnahme an Auslandseinsätzen mit schriftlicher Erklärung vom 22.01.2016 zurückgezogen habe. Weitere
Gründe: für die Nichteignung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 16.04.2014, Zl. 01790-13-KI-2011-K, wurde festgestellt, dass die Auslandseinsatzbereitschaft des Beschwerdeführers gemäß § 25 Abs. 4 Z 2 AZHG mit Ablauf des 24.03.2014 wegen mangelnder Eignung des Beschwerdeführers zur Teilnahme an Auslandseinsätzen endete. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 06.08.2014, GZ. W213 2008074, als unb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 21.08.2014 wurde der Beschwerdeführer einer Eignungsüberprüfung zugeführt, wobei er im Bereich "Gesundheitliche Eignung" als "auf Dauer nicht geeignet" eingestuft wurde. 2. Mit ärztlichem Sachverständigenbeweis vom 08.09.2014 erfolgte die Feststellung, dass der Beschwerdeführer für eine Weiterverwendung im Rahmen von KIOP-KPE (Kräfte für internationale Operationen – Kaderpräsenzeinheiten) zur Teilnahme a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 21.08.2014 wurde der Beschwerdeführer einer Eignungsüberprüfung zugeführt, wobei er im Bereich "Gesundheitliche Eignung" als "auf Dauer nicht geeignet" eingestuft wurde. 2. Mit ärztlichem Sachverständigenbeweis vom 08.09.2014 erfolgte die Feststellung, dass der Beschwerdeführer für eine Weiterverwendung im Rahmen von KIOP-KPE (Kräfte für internationale Operationen – Kaderpräsenzeinheiten) zur Teilnahme a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) bestand seit dem 21.02.2014 Auslandseinsatzbereitschaft als KIOP/KPE-Soldat, die bis 27.02.2017 hätte andauern sollen (lt. Sondervertrag gem. § 36 Vertragsbedienstetengesetz). 1. Für die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) bestand seit dem 21.02.2014 Auslandseinsatzbereitschaft als KIOP/KPE-Soldat, die bis 27.02.2017 hätte andauern sollen (lt. S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) bestand seit dem 01.03.2011 Auslandseinsatzbereitschaft. Der Verpflichtungszeitraum endet am 28.02.2018. Mit 02.11.2016 wurde die bP zu einem Auslandseinsatz bei XXXX /HUN in UNGARN eingeteilt. 1. Für die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) bestand seit dem 01.03.2011 Auslandseinsatzbereitschaft. Der Verpflichtungszeitraum endet am 28.02.2018. M... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.05.2017 Norm: AZHG §25 Abs4 Z2 AZHG § 25 heute AZHG § 25 gültig ab 01.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2003 AZHG § 25 gültig von 01.07.2002 bis 30.11.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2002 ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 19.05.2017 Norm: AZHG §25 Abs4 Z2 AZHG § 25 heute AZHG § 25 gültig ab 01.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2003 AZHG § 25 gültig von 01.07.2002 bis 30.11.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2002 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit rechtskräftigem Bescheid der belangten Behörde vom 02.08.2016, GZ P989761/20-HPA/2016 (1), wurde festgestellt, dass die Auslandseinsatzbereitschaft des Beschwerdeführers gemäß § 25 Abs. 4 Z 2 AZHG mit Ablauf des 31.08.2016 wegen mangelnder Eignung des Beschwerdeführers zur Teilnahme an Auslandseinsätzen ende. Mit rechtskräftigem Bescheid der belangten Behörde vom 02.08.2016, GZ P989761/20-HPA/2016 (1), wurd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid des Heerespersonalamtes vom 11.10.2016, wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer (BF) der Republik Österreich Bereitstellungsprämien in Höhe von € 7.259,49 zu ersetzen hat. Begründend wird darin ausgeführt, dass die Auslandseinsatzbereitschaft des BF rechtskräftig mit Bescheid vom 04.12.2015 mit Ablauf des 29.10.2015 vorzeitig geendet habe, weil der BF mittels ärztlichen Sachverständige... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 12.04.2017 Norm: AZHG §25 Abs4 Z2 AZHG §28 Abs2 AZHG §29 Abs1 AZHG § 25 heute AZHG § 25 gültig ab 01.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2003 AZHG § 25 gültig von 01.07.2002 bis 30.11.2003 zuletzt geändert du... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 12.04.2017 Norm: AZHG §25 Abs4 Z2 AZHG §29 Abs1 AZHG § 25 heute AZHG § 25 gültig ab 01.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2003 AZHG § 25 gültig von 01.07.2002 bis 30.11.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer steht als Gefreiter (M-VB) bei der XXX, einer Organisationseinheit des Bundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad für die Entsendung zu Auslandseinsätzen (KIOP-KPE) in Verwendung. Der Beschwerdeführer steht als Gefreiter (M-VB) bei der römisch 30 , einer Organisationseinheit des Bundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad für die Entsendung zu Auslandseinsätzen (KIOP-KPE) in Verwendung. Am 14... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit rechtskräftigem Bescheid des Heerespersonalamtes (im Folgenden: belangte Behörde) vom 14.10.2014 wurde das vorzeitige Ende der Auslandsbereitschaft des Beschwerdeführers mit Ablauf des 31.10.2014 festgestellt. 2. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 23.03.2015, GZ. P1140217/14-HPA/2015, wurde dem Beschwerdeführer aufgetragen, der Republik Österreich empfangene Bereitstellungsprämien in der Höhe von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 25.08.2014 des Heerespersonalamtes (im Folgenden: belangte Behörde) wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) aufgefordert, wegen vorzeitiger Beendigung der Auslandseinsatzbereitschaft der Republik Österreich empfangene Bereitstellungsprämien in der Höhe von 7.759,01 Euro zu ersetzen. Der Bescheid wurde am 27.08.2014 durch Hin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für den Beschwerdeführer bestand seit dem 01.12.2014 Auslandseinsatzbereitschaft. 2. Mit Schreiben des Heerespersonalamtes (im Folgenden: belangte Behörde) vom 25.10.2016 wurde der Beschwerdeführer darüber informiert, dass bei der belangten Behörde ein Verfahren über die Feststellung der mangelnden Eignung des Beschwerdeführers für eine Auslandseinsatzbereitschaft und das vorzeitige Enden der Auslandseins... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Heerespersonalamtes vom 01.11.2013 wurde die Meldung des Beschwerdeführers zur Auslandseinsatzbereitschaft über einen Zeitraum von 3 Jahren angenommen und festgestellt, dass der Anspruch auf Bereitstellungsprämie mit 01.11.2013 beginne. 2. In einem an den Beschwerdeführer ergangenen Schreiben des Streitkräfteführungskommandos Joint Militärmedizin vom 26.03.2015 mit der Bezeichnung "Aufnah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Heerespersonalamtes (im Folgenden: belangte Behörde) vom 01.03.2013 wurde die Meldung des Beschwerdeführers zur Auslandseinsatzbereitschaft angenommen und ausgesprochen, dass der Anspruch auf Bereitstellungsprämie mit 01.03.2013 beginne. 2. Am 13.07.2015 ersuchte das Streitkräfteführungskommando Joint 1 die belangte Behörde um vorzeitige Beendigung der Auslandseinsatzbereitschaft des Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Wirksamkeit 30.07.2012 wurde die freiwillige Meldung des Beschwerdeführers gemäß § 25 Abs. 1 AHZG zur Bereitschaft an der Teilnahme an Auslandseinsätzen angenommen. 1. Mit Wirksamkeit 30.07.2012 wurde die freiwillige Meldung des Beschwerdeführers gemäß Paragraph 25, Absatz eins, AHZG zur Bereitschaft an der Teilnahme an Auslandseinsätzen angenommen. 2. Mit Bescheid des Heerespersonalamtes (im Folgen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Wirksamkeit 22.10.2012 wurde die freiwillige Meldung des Beschwerdeführers gemäß § 25 Abs. 1 AHZG zur Bereitschaft an der Teilnahme an Auslandseinsätzen angenommen. 1. Mit Wirksamkeit 22.10.2012 wurde die freiwillige Meldung des Beschwerdeführers gemäß Paragraph 25, Absatz eins, AHZG zur Bereitschaft an der Teilnahme an Auslandseinsätzen angenommen. 2. Mit Bescheid des Heerespersonalamtes (im Folgen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Wirksamkeit 01.06.2014 wurde die freiwillige Meldung des Beschwerdeführers gemäß § 25 Abs. 1 AHZG zur Bereitschaft an der Teilnahme an Auslandseinsätzen vom Heerespersonalamt (im Folgenden: belangte Behörde) für die Dauer von 3 Jahren angenommen. 1. Mit Wirksamkeit 01.06.2014 wurde die freiwillige Meldung des Beschwerdeführers gemäß Paragraph 25, Absatz eins, AHZG zur Bereitschaft an der Teilnahme an A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Wirksamkeit 01.06.2014 wurde die freiwillige Meldung des Beschwerdeführers gemäß § 25 Abs. 1 AHZG zur Bereitschaft an der Teilnahme an Auslandseinsätzen vom Heerespersonalamt (im Folgenden: belangte Behörde) für die Dauer von 3 Jahren angenommen. 1. Mit Wirksamkeit 01.06.2014 wurde die freiwillige Meldung des Beschwerdeführers gemäß Paragraph 25, Absatz eins, AHZG zur Bereitschaft an der Teilnahme an A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am XXXX die bescheidmäßige Feststellung seiner Rückzahlungsverpflichtung aufgrund der Beendigung seiner Auslandseinsatzbereitschaft. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am römisch 40 die bescheidmäßige Feststellung seiner Rückzahlungsverpflichtung aufgrund der Beendigung seiner Auslandseinsatzbereitschaft. Mit dem im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit - der belangten Behörde am 09.02.2015 zugegangenem - Schreiben zog der Beschwerdeführer seine gemäß § 25 AZHG eingebrachte freiwillige Meldung zu KIOP-KPE (Auslandseinsatzbereitschaft) zurück und kündigte seinen Sondervertrag gemäß § 36 VBG aus persönlichen Gründen. 1. Mit - der belangten Behörde am 09.02.2015 zugegangenem - Schreiben zog der Beschwerdeführer seine gemäß Paragraph 25, AZHG eingebrachte f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 21.06.2013 zog der Beschwerdeführer seine gemäß § 25 AZHG eingebrachte freiwillige Meldung zu KIOP-KPE (Auslandseinsatzbereitschaft) zurück und kündigte seinen Sondervertrag gemäß § 36 VBG aus persönlichen Gründen mit Ablauf des 30.06.2013. 1. Mit Schreiben vom 21.06.2013 zog der Beschwerdeführer seine gemäß Paragraph 25, AZHG eingebrachte freiwillige Meldung zu KIOP-KPE (Auslandseinsatzber... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit rechtskräftigem Bescheid der belangten Behörde vom 06.05.2015, GZ. 02514-10-KI-2013, wurde festgestellt, dass die Auslandseinsatzbereitschaft des Beschwerdeführers gemäß § 25 Ans. 4 Z. 2 AZHG mit Ablauf des 31.05.2015 wegen mangelnder persönlicher Eignung des Beschwerdeführers zur Teilnahme an Auslandseinsätzen ende. Mit rechtskräftigem Bescheid der belangten Behörde vom 06.05.2015, GZ. 02514-10-KI-2013, wu... mehr lesen...