Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit rechtskräftigem Bescheid der belangten Behörde vom 18.08.2014, GZ. 02282-14-KI-2012-W, wurde festgestellt, dass die Auslandseinsatzbereitschaft des Beschwerdeführers gemäß § 25 Ans. 4 Z. 2 AZHG mit Ablauf des 30.07.2014 wegen mangelnder persönlicher Eignung des Beschwerdeführers zur Teilnahme an Auslandseinsätzen vorzeitig ende. Mit rechtskräftigem Bescheid der belangten Behörde vom 18.08.2014, GZ. 02282-14... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) hat am 01.08.2013 schriftlich freiwillig seine Bereitschaft gemeldet, für einen Zeitraum von drei Jahren in einer Organisationseinheit des Bundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad (KPE) zur Entsendung zu Auslandseinsätzen zur Verfügung zu stehen (Auslandseinsatzbereitschaft). römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) hat am 01.08.2013 schriftlich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) hat am 17.07.2012 schriftlich freiwillig seine Bereitschaft gemeldet, für einen Zeitraum von drei Jahren in einer Organisationseinheit des Bundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad (KPE) zur Entsendung zu Auslandseinsätzen zur Verfügung zu stehen (Auslandseinsatzbereitschaft). römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) hat am 17.07.2012 schriftlich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit rechtskräftigem Bescheid der belangten Behörde vom 06.05.2014, GZ. 00641-06-KI-2013, wurde festgestellt, dass die Auslandseinsatzbereitschaft des Beschwerdeführers gemäß § 25 Ans. 4 Z. 2 AZHG mit Ablauf des 31.05.2014 wegen mangelnder persönlicher Eignung des Beschwerdeführers zur Teilnahme an Auslandseinsätzen ende. Mit rechtskräftigem Bescheid der belangten Behörde vom 06.05.2014, GZ. 00641-06-KI-2013, wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) hat am 10.02.2012 schriftlich freiwillig seine Bereitschaft gemeldet, für einen Zeitraum von drei Jahren in einer Organisationseinheit des Bundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad (KPE) zur Entsendung zu Auslandseinsätzen zur Verfügung zu stehen (Auslandseinsatzbereitschaft). römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) hat am 10.02.2012 schriftlich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid der belangten Behörde vom 30.7.2012, GZ. 01790-05-KI-2011-K, wurde die Meldung des Beschwerdeführers (BF) in einer Organisationseinheit des Bundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad für die Entsendung zu Auslandseinsätzen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an Auslandseinsätzen in der Dauer von insgesamt mindestens sechs Monaten teilzunehmen, angenommen. Der Anspruch des BF auf Bereitstellungsprämi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid der belangten Behörde vom 31.3.2011, Zl. 00667-07-KI-2011-W, wurde die freiwillige schriftliche Meldung des Beschwerdeführers (BF) in einer Organisationseinheit des Bundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad für die Entsendung zu Auslandseinsätzen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an Auslandseinsätzen in der Dauer von insgesamt mindestens sechs Monaten teilzunehmen, zur Kenntnis genommen. Sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) hat am 30.06.2009 schriftlich freiwillig seine Bereitschaft gemeldet, für einen Zeitraum von drei Jahren in einer Organisationseinheit des Bundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad (KPE) zur Entsendung zu Auslandseinsätzen zur Verfügung zu stehen (Auslandseinsatzbereitschaft). römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) hat am 30.06.2009 schriftlich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht seit 01.07.2005 in einem Dienstverhältnis als Militär-Vertragsbediensteter. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht seit 01.07.2005 in einem Dienstverhältnis als Militär-Vertragsbediensteter. Mit Bescheid des Heerespersonalamtes vom 30.11.2009 wurde die erneute freiwillige schriftliche Meldung des BF vom 09.09.2009, in einer Organ... mehr lesen...