Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit je XXXX Zwangsstrafverfügungen des Landesgerichtes XXXX (als Handelsgericht) vom 31.03.2021 zu XXXX bis XXXX wurden über die Beschwerdeführer Zwangsstrafen gemäß § 283 UGB von insgesamt EUR XXXX verhängt.Diese Zwangsstrafverfügungen wurden den Beschwerdeführern rechtswirksam zugestellt und erwuchsen mangels der Erhebung von Rechtsmitteln in Rechtskraft. 1. Mit je römisch ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX vom 16.11.2020, Zl. 8 E 1966/20p, wurde aufgrund einer rechtskräftigen und vollstreckbaren einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes XXXX vom 30.09.2020, Zl. 16 Cg 54/20z-7, die Exekution gemäß § 355 EO gegen den Beschwerdeführer bewilligt, Geldstrafen in Höhe von gesamt EUR 7.500,00 (EUR 1.500,00 für den Verstoß vom ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 16.06.2021, Zahl XXXX, schrieb der Präsident des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz (im Folgenden: belangte Behörde) in der Rechtssache der klagenden Partei XXXX (im Folgenden: klagende Partei) wider den gegenständlichen Beschwerdeführer als beklagte Partei (im Folgenden: BF) wegen Räumung und Mietzins zur Zahl XXXX des Bezirksgerichtes XXXX, dem BF Gerichtsgebühren in folgender Höhe v... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit rechtskräftigem und vollstreckbarem Beschluss vom 27.11.2020, Zl XXXX , wurde seitens des Bezirksgerichtes XXXX in der Unterhaltssache des minderjährigen XXXX gegenüber seinem leiblichen Vater, dem Beschwerdeführer, wie folgt entschieden: 1. Mit rechtskräftigem und vollstreckbarem Beschluss vom 27.11.2020, Zl römisch 40 , wurde seitens des Bezirksgerichtes römisch 40 in... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit am 03.06.2017 per E-Mail eingelangtem Schriftsatz stellte der Antragsteller bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten im Strafverfahren gegen XXXX einen Antrag auf Fortführung dieses Strafverfahrens. In der Folge wies das Landesgericht St. Pölten (nachfolgend LG genannt) mit Beschluss vom 13.07.2017 diesen Antrag zurück und sprach gleichzeitig aus, dass der Antragsteller verpflichtet sei, die Pauscha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 07.07.2020 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein römisch 40 , brachte am 07.07.2020 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu AZ römisch 40 des Bezirksgerichts römisch 40 im elektronischen Rechtsver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 07.07.2020 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein römisch 40 , brachte am 07.07.2020 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu AZ römisch 40 des Bezirksgerichts römisch 40 im elektronischen Rechtsverke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 07.07.2020 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein römisch 40 , brachte am 07.07.2020 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu AZ römisch 40 des Bezirksgerichts römisch 40 im elektronischen Rechtsverke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 30.07.2020 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein römisch 40 , brachte am 30.07.2020 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu AZ römisch 40 des Bezirksgerichts römisch 40 im elektronischen Rechtsverke... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 25.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Frau XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 25.06.2019 eine Besitzstörungsklage im el... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 16.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 16.08.2019 eine Besitzstörungsklage im e... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 03.09.2014 begehrte die XXXX gegen den BF zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung in der Höhe von 909.695,12 Euro die Bewilligung der Zwangsversteigerung von Liegenschaften des BF. Der Antrag wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX vom 29.09.2014 bewilligt. Dem dagegen erhobenen Rekurs vom 07.12.2014 wurde keine Folge gegeben. 1. Mit Antrag vom 03.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 07.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 07.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ER... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 09.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 09.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ER... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 14.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 14.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 31.07.2018 beantragte die Beschwerdeführerin im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs beim Bezirksgericht Floridsdorf (in der Folge: BG) zu TZ 3245/18 die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung im Höchstbetrag von € 3.200.000,00 im Grundbuch zu EZ 511 KG 01609 XXXX . Dieser Antrag war am 06.08.2018 bewilligt und durch Eintragung in das Grundbuch vollzogen wo... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 31.07.2018 beantragte die Beschwerdeführerin im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs beim Bezirksgericht Floridsdorf (in der Folge: BG) zu TZ 3245/18 die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung im Höchstbetrag von € 3.200.000,00 im Grundbuch zu EZ 511 KG 01609 XXXX . Dieser Antrag war am 06.08.2018 bewilligt und durch Eintragung in das Grundbuch vollzogen wo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Am XXXX.2015 brachte die beschwerdeführende Partei (BF) beim Bezirksgericht XXXX zu XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Räumungsklage ein und brachte dazu vor, die beklagte Partei habe das (näher beschriebene) Bestandobjekt nicht geräumt, obwohl das Mietverhältnis am XXXX.2015 geendet habe. Für die Klage wurde die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 102 entrichtet. Am römisch 40 .2015 brachte die beschwerdeführende Partei ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Gregor KOHLBACHER am 08.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Gregor KOHLBACHER am 08.05.2019 eine Besi... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 08.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 08.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektron... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 09.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 09.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektron... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 07.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 07.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektron... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am XXXX eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX R als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am römisch 40 eine Besitzstörungsklage im elektroni... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 17.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 17.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektron... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 19.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 19.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektron... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Aufgrund einer rechtskräftigen und vollstreckbaren einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes XXXX vom 27.06.2019, Zl. 4 Cg 55/19d, beantragte die betreibende Partei mit Eingabe vom 17.07.2019 beim Bezirksgericht XXXX die Exekution zur Unterlassung gemäß § 355 EO zu bewilligen und über die Beschwerdeführerin wegen Zuwiderhandelns gegen die einstweilige Verfü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 09.05.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu GZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein römisch 40 , brachte am 09.05.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu GZ römisch 40 des Bezirksgerichts römisch 40 im elektronischen Rechtsverke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 19.02.2020 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu GZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein römisch 40 , brachte am 19.02.2020 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu GZ römisch 40 des Bezirksgerichts römisch 40 im elektronischen Rechtsverke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 07.07.2020 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu GZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein römisch 40 , brachte am 07.07.2020 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu GZ römisch 40 des Bezirksgerichts römisch 40 im elektronischen Rechtsverke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der MA 64 vom 12.06.2007 waren 21.208 m2 der im Eigentum von XXXX und XXXX (in der Folge: mitbeteiligte Parteien) stehenden Liegenschaft EZ 626 KG XXXX , zugunsten der Beschwerdeführerin dauernd und lastenfrei enteignet worden. Die Höhe der Entschädigung war mit € 440.746,00 festgesetzt worden. 1. Mit Bescheid der MA 64 vom 12.06.2007 waren 21.208 m2 der im Eigentu... mehr lesen...