Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Im Grundverfahren, einem Exekutionsverfahren, bewilligte das Bezirksgericht XXXX (Exekutionsgericht) gegen den Beschwerdeführer als verpflichtete Partei mit Exekutionsbewilligung vom 28.03.2025 das Exekutionspaket gemäß § 19 EO, die Forderungsexekution nach § 294 EO und die Zwangsversteigerung im Grundbuch XXXX und XXXX . Die ebenfalls beantragte Zwangsversteigerung im Grund... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Eingabe vom 09.11.2023 brachte der Beschwerdeführer beim Bezirksgericht XXXX einen wohnungseigentumsrechtlichen Antrag gemäß §§ 52 und 53 WEG 2002 ein. Mit Eingabe vom 09.11.2023 brachte der Beschwerdeführer beim Bezirksgericht römisch 40 einen wohnungseigentumsrechtlichen Antrag gemäß Paragraphen 52 und 53 WEG 2002 ein. Seitens des Bezirksgerichtes wurde für den 30.01.2024 eine Tagsatzung anberaumt. Mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Kaufvertrag vom 26.09.2024 erwarben die Antragsteller XXXX und die im
Spruch: genannte Beschwerdeführerin (in Folge: BF) Baurecht ob der 144/609 Anteile auf B-LNR 6 (Baurechtswohnungseigentum an Haus 3) und der 6/609 Anteile auf B-LNR 7 (Baurechtswohnungseigentum an KFZ-Stellplatz 3) an der Liegenschaft EZ 650, KG XXXX um einen Kaufpreis von € 700.000,00 und verpflichteten sich darin zusätzlich den Bauzi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Kaufvertrag vom 26.09.2024 erwarben die Antragsteller XXXX und der im
Spruch: genannte Beschwerdeführer (in Folge: BF) Baurecht ob der 144/609 Anteile auf B-LNR 6 (Baurechtswohnungseigentum an Haus 3) und der 6/609 Anteile auf B-LNR 7 (Baurechtswohnungseigentum an KFZ-Stellplatz 3) an der Liegenschaft EZ 650, KG XXXX um einen Kaufpreis von € 700.000,00 und verpflichteten sich darin zusätzlich den Bauzins... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin beantragte mittels ERV vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 13.02.2017 die Einverleibung des Eigentumsrechts aufgrund Kaufvertrags vom 20.07.2016 und Nachtrag zum Kaufvertrag vom 20.09.2016 sowie konkursgerichtlicher Genehmigung des Landesgerichts XXXX vom 25.07.2016, GZ: XXXX , und vom 22.09.2016, GZ: XXXX , in EZ XXXX , welche mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX vom 21.02.2017 zu XXXX a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Verfahren XXXX des Landesgerichts XXXX (Grundverfahren) fordern die Beschwerdeführerinnen (BF) als Klägerinnen von einer beklagten Partei EUR 7.727,40 und erheben gleichzeitig ein mit EUR 8.000 bewertetes Feststellungsbegehren. Gegen das klagsabweisende Urteil richtet sich die vom Rechtsanwalt XXXX als Vertreter der BF unter Berufung auf die von diesen erteilte Vollmacht am 29.04.2025 eingebrachte Berufung, mit der dieses vollumfänglich angefochten wird und... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge: BF) brachte am XXXX .2022 als Rechtsvertreterin der XXXX (in weiterer Folge: klagende Partei) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Am Deckblatt der Klage befindet sich unter anderem der Vermerk: „Kein Gebühreneinzug! Keine Vollmacht für das Gebührenverfahren“ sowie der Ansc... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge: BF) brachte am XXXX .2022 als Rechtsvertreterin der XXXX (in weiterer Folge: klagende Partei) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Am Deckblatt der Klage befindet sich unter anderem der Vermerk: „Kein Gebühreneinzug! Keine Vollmacht für das Gebührenverfahren“ sowie der Ansc... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge: BF) brachte am XXXX .2022 als Rechtsvertreterin der XXXX (in weiterer Folge: klagende Partei) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Am Deckblatt der Klage befindet sich unter anderem der Vermerk: „Kein Gebühreneinzug! Keine Vollmacht für das Gebührenverfahren“ sowie der Ansc... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge: BF) brachte am XXXX .2021 als Rechtsvertreterin der XXXX (in weiterer Folge: klagende Partei) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Am Deckblatt der Klage befindet sich unter anderem der Vermerk: „Kein Gebühreneinzug! Keine Vollmacht für das Gebührenverfahren“ sowie der Ansc... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge: BF) brachte am XXXX 2022 als Rechtsvertreterin der XXXX (in weiterer Folge: klagende Partei) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Am Deckblatt der Klage befindet sich unter anderem der Vermerk: „Kein Gebühreneinzug! Keine Vollmacht für das Gebührenverfahren“ sowie der Anschriftscode der BF. Die Beschwerd... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Gesuch vom 14.04.2020 wurde für die Liegenschaft EZ XXXX KG XXXX unter anderem die Einverleibung des Pfandrechtes für die Darlehensforderung im Betrag von 56.500,00 Euro samt 1% Zinsen und Zinseszinsen, 6% Verzugszinsen bzw. Zinseszinsen und einer Nebengebührensicherstellung von 5.650,00 Euro zugunsten des Landes Steiermark beantragt. Zugleich wurde eine Gebührenbefreiung nach... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Verfahren vor dem Landesgericht EISENSTADT (in Folge: LG) zu XXXX brachte die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) am 09.01.2018 eine Zivilteilungsklage ein, wobei als Bemessungsgrundlage der 3-fache Einheitswert der in Rede stehenden Liegenschaft iHv € 57.900,00 angeführt wurde. Die dafür angefallene Pauschalgebühr nach Tarifpost (TP) 1 Gerichtsgebührengesetz (GGG) iHv € 1.459,00 wu... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 15.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerdeführerin - eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX ( XXXX ) gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die römisch 40 (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 15.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerdef... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 15.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerdeführerin - eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX ( XXXX ) gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die römisch 40 (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 15.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerde... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 14.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerdeführerin - eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX ( XXXX ) gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die römisch 40 (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 14.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerde... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei ist klagende Partei des vor dem Landesgericht Linz zu XXXX geführten zivilgerichtlichen Verfahrens (Grundverfahren). Die beschwerdeführende Partei begehrte in diesem Verfahren – nach Klagseinschränkung – von der beklagten Republik Österreich zuletzt nebst mehreren Feststellungsbegehren die Zahlung von EUR 196.915,28 aus dem Titel der Amtshaftung. 1. Die... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei ist klagende Partei des vor dem Landesgericht Salzburg zu XXXX geführten zivilgerichtlichen Verfahrens (Grundverfahren). Mit der am 17.10.2017 im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs eingebrachten Klage begehrte die beschwerdeführende Partei, die im Grundverfahren beklagte Gesellschaft schuldig zu erkennen, die „Weiterführung des Bauprojektes zur Erri... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer brachte am 30.10.2018 beim Landesgericht Salzburg einen mit 25.10.2018 datierten Schriftsatz ein, wonach er als Kläger gegen Herrn XXXX als Beklagten „wegen Kreditschädigung ua“ Klage mit dem Hauptbegehren auf Unterlassung einbrachte. Er führte darin aus: „Die wüsten und vollkommen haltlosen Anschuldigungen des Beklagten begründen einen Unterlassungsanspruch des ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 05.05.2022, XXXX , wurde der Beschwerdeführerin eine Pauschalgebühr nach TP 1 GGG (Bemessungsgrundlage: € 1.000,?) in Höhe von € 28,50, zuzüglich der Einhebungsgebühr von € 8,?, somit ein Gesamtbetrag von € 36,50 zur Zahlung binnen 14 Tagen vorgeschrieben. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 05.05.2022, römisch 40 , wurde der Beschwerdef... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im exekutionsrechtlichen Verfahren am Bezirksgericht XXXX (im Folgenden: BG) zu XXXX , wurden von der Kostenbeamtin des BG mit Beschluss vom 16.11.2021 zu XXXX (Bewilligung der Gehaltsexekution) dem nunmehrigen Beschwerdeführer (in Folge: BF) als verpflichtete Partei des Exekutionsverfahrens die Zahlung der Kosten iHv € 150,00 auferlegt (ON ./2,1), 1. Im exekutionsrechtlichen Verfa... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im zivilgerichtlichen Verfahren am Bezirksgericht MÖDLING (im Folgenden: BG) zu XXXX begehrte die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) als Klägerin am 18.01.2022 mittels Titelergänzungsklage gemäß § 10 Exekutionsordnung (EO) (Streitwert von € 113.641,00) die Ergänzung des zu XXXX beim BG am 05.12.2019 geschlossenen rechtswirksamen und vollstreckbaren Vergleichs (ON 2). 1. Im ziv... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit je 21 Zwangsstrafverfügungen des Landesgerichtes Feldkirch (als Handelsgericht) vom 17.08.2021 zu XXXX wurden über die Beschwerdeführer Zwangsstrafen gemäß § 283 UGB von insgesamt EUR 21.700,00 verhängt.Diese Zwangsstrafverfügungen wurden den Beschwerdeführern rechtswirksam zugestellt und erwuchsen mangels der Erhebung von Rechtsmitteln in Rechtskraft. 1. Mit je 21 Zwangsstrafver... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.01.2023, Zahl XXXX , schrieb der Präsident des Landesgerichtes XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) in der Rechtssache der klagenden Partei „ XXXX “ (im Folgenden: klagende Partei) wider die beklagte Partei XXXX (im Folgenden: beklagte Partei) wegen Besitzstörung zur Zahl XXXX des Bezirksgerichtes XXXX , der klagenden Partei Gerichtsgebühren zur Zahlung binnen ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 27.01.2023, Zahl XXXX , schrieb der Präsident des Landesgerichtes XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) in der Rechtssache der klagenden Partei „ XXXX “ (im Folgenden: klagende Partei) wider die beklagte Partei XXXX (im Folgenden: beklagte Partei) wegen Besitzstörung zur Zahl XXXX des Bezirksgerichtes XXXX , der klagenden Partei Gerichtsgebühren zur Zahlung binnen ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 11.01.2023, Zahl XXXX , schrieb der Präsident des Landesgerichtes XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) in der Rechtssache der klagenden Partei „ XXXX “ (im Folgenden: klagende Partei) wider die beklagte Partei XXXX (im Folgenden: beklagte Partei) wegen Besitzstörung zur Zahl XXXX des Bezirksgerichtes XXXX , der klagenden Partei Gerichtsgebühren zur Zahlung binnen ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 05.01.2023, Zahl XXXX , schrieb der Präsident des Landesgerichtes XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) in der Rechtssache der klagenden Partei „ XXXX “ (im Folgenden: klagende Partei) wider die beklagte Partei XXXX (im Folgenden: beklagte Partei) wegen Besitzstörung zur Zahl XXXX des Bezirksgerichtes XXXX , der klagenden Partei Gerichtsgebühren zur Zahlung binnen ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 31.10.2022, Zahl XXXX , schrieb der Präsident des Landesgerichtes XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) in der anhängigen Rechtssache des Beschwerdeführers als klagender Partei (im Folgenden: BF) wider die beklagte Partei XXXX wegen EUR 86.302,06 zur Zahl XXXX , dem BF Gerichtsgebühren zur Zahlung binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution in folgender Höhe vor: 1. Mit... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit jeweils 21 Zwangsstrafverfügungen des Landesgerichtes XXXX (als Handelsgericht) jeweils vom 20.12.2021 zu XXXX bis XXXX wurden über die Beschwerdeführer Zwangsstrafen gemäß § 283 UGB von insgesamt je EUR 21.700,00 verhängt. 1. Mit jeweils 21 Zwangsstrafverfügungen des Landesgerichtes römisch 40 (als Handelsgericht) jeweils vom 20.12.2021 zu römisch 40 bis römisch ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Antrag vom 31.01.2018, TZ 283/18, beantragte die XXXX , u.a. die Einverleibung des Eigentumsrechts für die Beschwerdeführerin an 182/1908 Anteilen der Liegenschaft der EZ XXXX , KG XXXX , verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung Top 10. Auf Grund einer Selbstberechnung wurden auf Basis einer Bemessungsgrundlage von € 92.000,? Gebühren in Höhe von € 1.012,? entrichtet. Mit Antra... mehr lesen...