Entscheidungen zu § 38 Abs. 1 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

19 Dokumente

Entscheidungen 1-19 von 19

RS OGH 2013/12/17 4Ob184/13g, 4Ob76/14a

Norm: UrhG §38 Abs1
Rechtssatz: § 38 Abs 1 UrhG begründet bei unionsrechtskonformer Auslegung (nur) die Vermutung, dass die Verwertungsrechte an gewerbsmäßig hergestellten Filmwerken dem Filmhersteller zustehen. Diese Vermutung kann durch den Beweis einer davon abweichenden Vereinbarung widerlegt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 184/13g Entscheidungstext OGH 17.12.2013 4 Ob 184/13g V... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.12.2013

TE OGH 2009/6/9 4Ob227/08y

Begründung: Die Klägerin ist ein Unternehmen nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz und aufgrund ihrer Betriebsgenehmigung zur Wahrnehmung von Urheberrechten und Vergütungsansprüchen der Filmschaffenden legitimiert. Sie brachte vor, in den von der Beklagten erhaltenen öffentlichen (Pflicht-)Schulen würden regelmäßig mit Werken der Filmkunst verbundene Werke der Tonkunst aufgeführt. Es handle sich um öffentliche Aufführungen, für die den Urhebern gemäß § 56c Abs 2 UrhG eine angem... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.06.2009

TE OGH 2001/2/13 4Ob307/00a

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Entscheidung | OGH | 13.02.2001

RS OGH 2001/2/13 4Ob307/00a

Norm: UrhG §38 Abs1
Rechtssatz: Bis zur UrhGNov 1996 galt die cessio legis-Regel des § 38 Abs 1 UrhG auch für die gesetzlichen Vergütungsansprüche. Entscheidungstexte 4 Ob 307/00a Entscheidungstext OGH 13.02.2001 4 Ob 307/00a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114827 Dokumentnummer ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.02.2001

RS OGH 1997/12/9 4Ob341/97v

Norm: UrhG §38 Abs1
Rechtssatz: Der ORF ist Filmhersteller im Sinn des § 38 Abs 1 UrhG. Entscheidungstexte 4 Ob 341/97v Entscheidungstext OGH 09.12.1997 4 Ob 341/97v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109110 Dokumentnummer JJR_19971209_OGH0002_0040OB00341_97V0000_001 mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.12.1997

TE OGH 1994/10/18 4Ob93/94

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Entscheidung | OGH | 18.10.1994

RS OGH 1994/10/18 4Ob93/94, 4Ob227/08y

Norm: UrhG §38 Abs1 Satz2
Rechtssatz: Nach dieser Bestimmung muß auch der Filmhersteller das Recht der Nutzung eines sogenannten vorbestehenden Werkes zum Zweck der Gestaltung des Filmwerks, also das Verfilmungsrecht und die korrespondierenden Verwertungsrechte, erst vertraglich erwerben. "Vorbestehende" Werke sind selbständige Werke, die entweder "filmunabhängig" (Roman, Theaterstück etc als Filmvorlage) oder "filmbestimmt" (Manuskript, Drehbu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.10.1994

RS OGH 1994/10/18 4Ob93/94, 4Ob341/97v

Norm: UrhG §38 Abs1
Rechtssatz: Ein Film ist dann "gewerbsmäßig" hergestellt, wenn er im Zuge einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs 2 GewO 1994 - und nicht etwa nur für private Zwecke - angefertigt wird. Entscheidend ist demnach, ob der Film zumindest in der Absicht geschaffen wurde, im Rahmen der Auswertung in den wirtschaftlichen Kreislauf einzugehen. Entscheidungstexte 4 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.10.1994

TE OGH 1992/6/16 4Ob65/92

Entscheidungsgründe: Der Beklagte, welcher sein Studium im Sommersemester 1982 beendet hatte, war dann zunächst als Studienassistent und in der Folge vom 31.1.1983 bis zum 31.1.1989 als Universitätsassistent am Institut für Baustatik der Technischen Universität Wien beschäftigt. Die Anstellung war gemäß §§ 3 bis 5 BDG BGBl 1979/333 in Verbindung mit § 6 Abs 2 HochschulassistentenG BGBl 1962/216 und § 40 Abs 2 UOG BGBl 1975/258 erfolgt. Der Beklagte bezog neben dem normalen Gehalt ei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.06.1992

RS OGH 1992/6/16 4Ob65/92

Norm: UrhG §38 Abs1UrhG §74 Abs1UrhG §76 Abs1
Rechtssatz: Zweck der angeführten Bestimmungen ist der Schutz bestimmter gewerblicher Erzeugnisse im Hinblick darauf, daß der Gewerbeinhaber (Unternehmer) bei solchen Erzeugnissen (letztlich) alle Herstellungskosten (Materialkosten, Lohnkosten, Generalunkosten) sowie das Risiko des Mißlingens des geschützten Erzeugnisses trägt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.06.1992

RS OGH 1992/6/16 4Ob65/92, 4Ob2012/96b, 4Ob2161/96i

Norm: UrhG §38 Abs1UrhG §74 Abs1UrhG §76 Abs1
Rechtssatz: In diesen gesetzlich geregelten Fällen stehen dem Unternehmer die Rechte an den Arbeitsergebnissen zu, die seine Dienstnehmer auf Grund des Arbeitsverhältnisses geschaffen haben. Zusätzliche Leistungen, zu denen ein Dienstnehmer nur durch seine Berufstätigkeit angeregt oder deren Zustandekommen durch die Benützung der Erfahrungen oder der Hilfsmittel des Unternehmens wesentlich erleichte... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.06.1992

RS OGH 1992/2/18 4Ob106/91, 15Os53/93 (15Os54/93), 4Ob184/13g, 4Ob118/15d

Norm: UrhG §38 Abs1UrhG §74 Abs1
Rechtssatz: "Filmhersteller (Laufbildhersteller)" ist aber nicht schon derjenige, der bloße Filmkopien, also Kopien eines abgedrehten und fertiggestellten Filmwerkes oder ebensolcher Laufbilder, auf Videokassetten ziehen lässt. "Filmhersteller (Laufbildhersteller" ist vielmehr, wer im Rahmen seines Unternehmens die für das Zustandekommen des Filmwerkes (Laufbildes) erforderlichen wirtschaftlichen und organisator... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.02.1992

TE OGH 1991/1/15 4Ob168/90

Begründung: Der Kläger betreibt ein Filmherstellungsunternehmen. Er erhielt im Jahr 1947 von den Wiener Gaswerken den Auftrag, einen Film über die Gaserzeugung herzustellen. Zur Erfüllung dieses Auftrages schrieb er ein Drehbuch, wählte die Einstellungen und Motive aus und drehte den Film selbst mit dem von ihm beschafften Filmmaterial. Der Kläger besorgte auch selbst den Filmschnitt und ließ den fertigen, mit dem Titel "Gaserzeugung" versehenen Film bei der ***** vertonen. Der Na... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.01.1991

TE OGH 1990/5/8 4Ob51/90

Entscheidungsgründe: Am 31.10.1972 schloß der Nebenintervenient als Auftraggeber mit dem Kläger als Kameramann einen Vertrag, dessen Punkt 1 wie folgt lautete: "Gegenstand des Vertrages: Arbeitsleistung als Kameramann bei der Herstellung eines Filmes mit dem vorläufigen Arbeitstitel 'Wien - zum Beispiel', wobei sich der F*** FÜR WIEN das Recht vorbehält, für den herzustellenden oder hergestellten Film auch einen anderen Titel zu wählen. Darüber hinaus ist der F*** FÜR WIEN berecht... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.05.1990

RS OGH 1990/5/8 4Ob51/90, 4Ob168/90, 4Ob93/94

Norm: UrhG §38 Abs1
Rechtssatz: Absicht des Gesetzgeber war es, das Verwertungsrecht an Filmen kraft Gesetzes in der Person des Filmherstellers entstehen zu lassen, um damit eine klare und sichere Rechtslage zu schaffen, deren Bestand nicht davon abhängt, daß der Filmhersteller mit allen, die an dem Filmwerk schöpferisch mitgewirkt haben, gültige Verträge über den Erwerb der Werknutzungsrechts abgeschlossen hat. Entscheidung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1990

RS OGH 1990/5/8 4Ob51/90, 4Ob168/90, 4Ob93/94, 4Ob307/00a

Norm: UrhG §38 Abs1
Rechtssatz: Daß die gesetzliche Regelung des § 38 UrhG die Urheber des Filmwerks um ihre Verwertungsrechte bringt, hat der Gesetzgeber - weil diese Verwertungsrechte ohnehin nur auf dem Papier gestanden seien - im Interesse der Rechtssicherheit bewußt in Kauf genommen. Entscheidungstexte 4 Ob 51/90 Entscheidungstext OGH 08.05.1990 4 Ob 51/90 Veröff: SZ ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1990

RS OGH 1990/5/8 4Ob51/90

Norm: UrhG §38 Abs1
Rechtssatz: Daß "Kamera und Schnitt" die wesentlichen Elemente der schöpferischen Gestaltung eines Films wären, kann nicht gesagt werden. Arbeiten Kameramann und Cutter - wie es der Regelfall ist - unter der geistigen Leitung eines Regisseurs, dann wird im allgemeinen diesem ein höherer Anteil an der künstlerischen Schöpfung zukommen. Entscheidungstexte 4 Ob 51/90 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1990

RS OGH 1990/5/8 4Ob51/90, 4Ob168/90, 4Ob93/94

Norm: UrhG §38 Abs1
Rechtssatz: Zweck der Regelung war es, daß sich der, der mit dem Filmhersteller einen Vertrag schließt, durch den ihm das Recht, das Filmwerk zu benützen, eingeräumt werden soll, sich darauf verlassen können soll, daß ihm die Benützung des Filmwerks nicht von einem anderen streitig gemacht werden kann, der zB dartut, daß er zu den Miturhebern des Filmwerks gehört und der Vertrag, mit dem er dem Filmhersteller ein Werknutzung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1990

RS OGH 1990/5/8 4Ob51/90, 4Ob168/90

Norm: UrhG §38 Abs1
Rechtssatz: Die Erwägung, daß Filmwerke vielfach Kollektivschöpfungen sind, an deren Gestaltung im einzelnen verschiedene Personen mitwirken, und daß es eine offenbare Überspannung des Schutzes wäre, würde das Gesetz jedem Mitschaffenden, mag seine schöpferische Leistung auch noch so klein sein, das gleiche Recht darauf einräumen, als Urheber des Filmwerks auf dem Film und in Ankündigungen genannt zu werden und zu bestimmten... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1990

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