Norm
UrhG §38 Abs1Rechtssatz
§ 38 Abs 1 UrhG begründet bei unionsrechtskonformer Auslegung (nur) die Vermutung, dass die Verwertungsrechte an gewerbsmäßig hergestellten Filmwerken dem Filmhersteller zustehen. Diese Vermutung kann durch den Beweis einer davon abweichenden Vereinbarung widerlegt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129244Im RIS seit
27.02.2014Zuletzt aktualisiert am
23.02.2016