Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 1 Stammrechtssatz
Ob in Wien eine ungedeckte Nachfrage nach Leistungen des Taxigewerbes besteht, ist auf Grund der Bedarfslage im gesamten Wiener Stadtgebiet zu beurteilen. Insbesondere in einer Großstadt wie Wien kann eine volle Befriedigung des Bedarf... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; GewO 1973 §25 Abs1 Z1; GewO 1973 § 25 gültig von 01.08.1974 bis 30.06.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 29/1993 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1330/75 E 15. September 1976 VwSlg 9124 A/1976 RS 1 Stammrechtssatz
Einen entscheidenden ... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 1 Stammrechtssatz
Ob in Wien eine ungedeckte Nachfrage nach Leistungen des Taxigewerbes besteht, ist auf Grund der Bedarfslage im gesamten Wiener Stadtgebiet zu beurteilen. Insbesondere in einer Großstadt wie Wien kann eine volle Befriedigung des Bedarf... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 1 Stammrechtssatz Ob in Wien eine ungedeckte Nachfrage nach Leistungen des Taxigewerbes besteht, ist auf Grund der Bedarfslage im gesamten Wiener Stadtgebiet zu beurteilen. Insbesondere in einer Großstadt wie Wien kann eine volle Befriedigung des Bedarfes... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 2 Stammrechtssatz Wartezeiten ab 5 Minuten kommt jedenfalls Erheblichkeit zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1976:1975001905.X02 Im RIS seit 20.03.2003 ... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 3 Stammrechtssatz Über Telefon oder Funk erreichbare Taxifahrzeuge müssen um den auf Standplätzen bereitgehaltenen Taxifahrzeugen gleichgestellt werden zu können (Hinweis E 15.1.1969, VwSlg78487 A/1969), in demselben Maß wie diese zur Bedarfsbefriedigung ... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 4 Stammrechtssatz Es muss unterstellt werden, dass sich die Inhaber der Konzessionen für das Taxigewerbe bei der Ausübung ihrer Gewerbeberechtigung von dem Betreben leiten lassen, der Nachfrage des Publikums in einer dieses befriedigenden Weise zu entspre... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 1 Stammrechtssatz
Ob in Wien eine ungedeckte Nachfrage nach Leistungen des Taxigewerbes besteht, ist auf Grund der Bedarfslage im gesamten Wiener Stadtgebiet zu beurteilen. Insbesondere in einer Großstadt wie Wien kann eine volle Befriedigung des Bedarf... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 2 Stammrechtssatz
Wartezeiten ab 5 Minuten kommt jedenfalls Erheblichkeit zu.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1976:1975001967.X02 Im RIS seit 19.03.2003 mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 3 Stammrechtssatz
Über Telefon oder Funk erreichbare Taxifahrzeuge müssen um den auf Standplätzen bereitgehaltenen Taxifahrzeugen gleichgestellt werden zu können (Hinweis E 15.1.1969, VwSlg78487 A/1969), in demselben Maß wie diese zur Bedarfsbefriedigun... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 4 Stammrechtssatz
Es muss unterstellt werden, dass sich die Inhaber der Konzessionen für das Taxigewerbe bei der Ausübung ihrer Gewerbeberechtigung von dem Betreben leiten lassen, der Nachfrage des Publikums in einer dieses befriedigenden Weise zu entsp... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 1 Stammrechtssatz
Ob in Wien eine ungedeckte Nachfrage nach Leistungen des Taxigewerbes besteht, ist auf Grund der Bedarfslage im gesamten Wiener Stadtgebiet zu beurteilen. Insbesondere in einer Großstadt wie Wien kann eine volle Befriedigung des Bedarf... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 2 Stammrechtssatz
Wartezeiten ab 5 Minuten kommt jedenfalls Erheblichkeit zu.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1976:1975002155.X02 Im RIS seit 24.03.2003 mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 3 Stammrechtssatz
Über Telefon oder Funk erreichbare Taxifahrzeuge müssen um den auf Standplätzen bereitgehaltenen Taxifahrzeugen gleichgestellt werden zu können (Hinweis E 15.1.1969, VwSlg78487 A/1969), in demselben Maß wie diese zur Bedarfsbefriedigun... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 4 Stammrechtssatz
Es muss unterstellt werden, dass sich die Inhaber der Konzessionen für das Taxigewerbe bei der Ausübung ihrer Gewerbeberechtigung von dem Betreben leiten lassen, der Nachfrage des Publikums in einer dieses befriedigenden Weise zu entsp... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 1 Stammrechtssatz
Ob in Wien eine ungedeckte Nachfrage nach Leistungen des Taxigewerbes besteht, ist auf Grund der Bedarfslage im gesamten Wiener Stadtgebiet zu beurteilen. Insbesondere in einer Großstadt wie Wien kann eine volle Befriedigung des Bedarf... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 2 Stammrechtssatz
Wartezeiten ab 5 Minuten kommt jedenfalls Erheblichkeit zu.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1976:1975002180.X02 Im RIS seit 24.03.2003 mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 3 Stammrechtssatz
Über Telefon oder Funk erreichbare Taxifahrzeuge müssen um den auf Standplätzen bereitgehaltenen Taxifahrzeugen gleichgestellt werden zu können (Hinweis E 15.1.1969, VwSlg78487 A/1969), in demselben Maß wie diese zur Bedarfsbefriedigun... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 4 Stammrechtssatz
Es muss unterstellt werden, dass sich die Inhaber der Konzessionen für das Taxigewerbe bei der Ausübung ihrer Gewerbeberechtigung von dem Betreben leiten lassen, der Nachfrage des Publikums in einer dieses befriedigenden Weise zu entsp... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1;
Rechtssatz:
Wenn der VwGH bei einer Mehrzahl von Konzessionsansuchen im Säumnisbeschwerdeverfahren in der Sache selbst zu entscheiden und eine Auswahl zu treffen hat, so hat der Gerichtshof nur auf die beim VwGH anhängigen Verfahren Bedacht zu nehmen, zumal eine Bindung der Verwaltungsbehörde nur in Hinsicht auf die Rechtsanschauung d... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1550/67 E 24. April 1968 VwSlg 7340 A/1968 RS 8 Stammrechtssatz
Der Blickpunkt der Bedarfsprüfung nach einem neuen Taxibetrieb ist die Bedachtnahme auf eine dem öffentlichen Interesse entsprechende Befriedigung festgestellter Nachfrage. Es dürfen daher hiebei die Rentabilität bestehender Betriebe betre... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0001/55 E 10. April 1959 VwSlg 4935 A/1959 RS 1 Stammrechtssatz
Wenn nach den gesetzlichen Voraussetzungen und nicht in der Person der Bewerber gelegenen Gründen nur die Erteilung einer an den Lokalbedarf gebundenen Konzession in Frage kommt, sich aber mehrere Personen um eine solche Konzession bewerbe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; VwGG §42 Abs2 Z3 litc impl; VwGG § 42 heute VwGG § 42 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 42 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2013 zuletzt geänder... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §13 Abs3;GelVerkG §5 Abs1 idF 1974/050;GewO 1859 §12 Abs1; GewO 1973 §345 Abs1 impl; AVG § 13 heute AVG § 13 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 AVG § 13 gülti... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §13 Abs3;GelVerkG §5 Abs1 idF 1974/050;GewO 1859 §12 Abs1; GewO 1973 §345 Abs1 impl; AVG § 13 heute AVG § 13 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 AVG § 13 gülti... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0822/63 E 15. Juni 1965 RS 4 Stammrechtssatz
Die Handhabung des Wahlrechtes im Sinne der zur Anwendung gelangten Richtlinien widerspricht nicht dem Sinn des Gesetzes.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1975:1974001262.X02 ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; GewO 1973 §376 Abs1 Z36 impl; GewO 1973 § 376 gültig von 01.01.1994 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 376 gültig von 01.07.1993 bis 31.12.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 29/1993 ... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0271/69 E 12. Dezember 1969 RS 1 Stammrechtssatz
Ausführungen dahingehend, daß kein Ermessensmißbrauch darin gelegen ist, wenn die Gewerbebehörde einem Bauwerber für die Verleihung einer Autotaxikonzession in Wien, der aus welchen Motiven immer, eine gleichartige Konzession zugunsten einer dritten Pers... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; GewO 1973 §173 impl; GewO 1973 §238 Abs1 impl; GewO 1973 §376 Abs1 Z36 impl; GewO 1973 § 173 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 173 gültig von 01.01.1989 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; GewO 1973 §173 impl; GewO 1973 §238 Abs1 impl; GewO 1973 §25 Abs3 impl; GewO 1973 §376 Abs1 Z36 impl; GewO 1973 § 173 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 173 gültig von 01.01.1989 bis 30.06.1993 zul... mehr lesen...