RS Vwgh 1975/2/12 1262/74

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Veröffentlicht am 12.02.1975
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0271/69 E 12. Dezember 1969 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen dahingehend, daß kein Ermessensmißbrauch darin gelegen ist, wenn die Gewerbebehörde einem Bauwerber für die Verleihung einer Autotaxikonzession in Wien, der aus welchen Motiven immer, eine gleichartige Konzession zugunsten einer dritten Person zurückgelegt hat, nicht als bevorzugten Bewerber im Rahmen der aufgestellten Ermessensrichtlinien einreiht. (Hinweis auf E vom 2.5.1968, Zl. 0502/67)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1974001262.X03

Im RIS seit

15.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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