Index
50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0271/69 E 12. Dezember 1969 RS 1Stammrechtssatz
Ausführungen dahingehend, daß kein Ermessensmißbrauch darin gelegen ist, wenn die Gewerbebehörde einem Bauwerber für die Verleihung einer Autotaxikonzession in Wien, der aus welchen Motiven immer, eine gleichartige Konzession zugunsten einer dritten Person zurückgelegt hat, nicht als bevorzugten Bewerber im Rahmen der aufgestellten Ermessensrichtlinien einreiht. (Hinweis auf E vom 2.5.1968, Zl. 0502/67)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974001262.X03Im RIS seit
15.11.2002