Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 3 Stammrechtssatz
Über Telefon oder Funk erreichbare Taxifahrzeuge müssen um den auf Standplätzen bereitgehaltenen Taxifahrzeugen gleichgestellt werden zu können (Hinweis E 15.1.1969, VwSlg78487 A/1969), in demselben Maß wie diese zur Bedarfsbefriedigun... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 4 Stammrechtssatz
Es muss unterstellt werden, dass sich die Inhaber der Konzessionen für das Taxigewerbe bei der Ausübung ihrer Gewerbeberechtigung von dem Betreben leiten lassen, der Nachfrage des Publikums in einer dieses befriedigenden Weise zu entsp... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 1 Stammrechtssatz
Ob in Wien eine ungedeckte Nachfrage nach Leistungen des Taxigewerbes besteht, ist auf Grund der Bedarfslage im gesamten Wiener Stadtgebiet zu beurteilen. Insbesondere in einer Großstadt wie Wien kann eine volle Befriedigung des Bedarf... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 2 Stammrechtssatz
Wartezeiten ab 5 Minuten kommt jedenfalls Erheblichkeit zu.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1976:1975001237.X02 Im RIS seit 18.02.2003 mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 3 Stammrechtssatz
Über Telefon oder Funk erreichbare Taxifahrzeuge müssen um den auf Standplätzen bereitgehaltenen Taxifahrzeugen gleichgestellt werden zu können (Hinweis E 15.1.1969, VwSlg78487 A/1969), in demselben Maß wie diese zur Bedarfsbefriedigun... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 4 Stammrechtssatz
Es muss unterstellt werden, dass sich die Inhaber der Konzessionen für das Taxigewerbe bei der Ausübung ihrer Gewerbeberechtigung von dem Betreben leiten lassen, der Nachfrage des Publikums in einer dieses befriedigenden Weise zu entsp... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 1 Stammrechtssatz
Ob in Wien eine ungedeckte Nachfrage nach Leistungen des Taxigewerbes besteht, ist auf Grund der Bedarfslage im gesamten Wiener Stadtgebiet zu beurteilen. Insbesondere in einer Großstadt wie Wien kann eine volle Befriedigung des Bedarf... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 2 Stammrechtssatz
Wartezeiten ab 5 Minuten kommt jedenfalls Erheblichkeit zu.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1976:1975001238.X02 Im RIS seit 18.02.2003 mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 3 Stammrechtssatz
Über Telefon oder Funk erreichbare Taxifahrzeuge müssen um den auf Standplätzen bereitgehaltenen Taxifahrzeugen gleichgestellt werden zu können (Hinweis E 15.1.1969, VwSlg78487 A/1969), in demselben Maß wie diese zur Bedarfsbefriedigun... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 4 Stammrechtssatz
Es muss unterstellt werden, dass sich die Inhaber der Konzessionen für das Taxigewerbe bei der Ausübung ihrer Gewerbeberechtigung von dem Betreben leiten lassen, der Nachfrage des Publikums in einer dieses befriedigenden Weise zu entsp... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 1 Stammrechtssatz
Ob in Wien eine ungedeckte Nachfrage nach Leistungen des Taxigewerbes besteht, ist auf Grund der Bedarfslage im gesamten Wiener Stadtgebiet zu beurteilen. Insbesondere in einer Großstadt wie Wien kann eine volle Befriedigung des Bedarf... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 2 Stammrechtssatz
Wartezeiten ab 5 Minuten kommt jedenfalls Erheblichkeit zu.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1976:1975001256.X02 Im RIS seit 18.03.2003 mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 3 Stammrechtssatz
Über Telefon oder Funk erreichbare Taxifahrzeuge müssen um den auf Standplätzen bereitgehaltenen Taxifahrzeugen gleichgestellt werden zu können (Hinweis E 15.1.1969, VwSlg78487 A/1969), in demselben Maß wie diese zur Bedarfsbefriedigun... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 4 Stammrechtssatz
Es muss unterstellt werden, dass sich die Inhaber der Konzessionen für das Taxigewerbe bei der Ausübung ihrer Gewerbeberechtigung von dem Betreben leiten lassen, der Nachfrage des Publikums in einer dieses befriedigenden Weise zu entsp... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 1 Stammrechtssatz
Ob in Wien eine ungedeckte Nachfrage nach Leistungen des Taxigewerbes besteht, ist auf Grund der Bedarfslage im gesamten Wiener Stadtgebiet zu beurteilen. Insbesondere in einer Großstadt wie Wien kann eine volle Befriedigung des Bedarf... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 2 Stammrechtssatz
Wartezeiten ab 5 Minuten kommt jedenfalls Erheblichkeit zu.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1976:1975001319.X02 Im RIS seit 27.02.2003 mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 3 Stammrechtssatz
Über Telefon oder Funk erreichbare Taxifahrzeuge müssen um den auf Standplätzen bereitgehaltenen Taxifahrzeugen gleichgestellt werden zu können (Hinweis E 15.1.1969, VwSlg78487 A/1969), in demselben Maß wie diese zur Bedarfsbefriedigun... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 4 Stammrechtssatz
Es muss unterstellt werden, dass sich die Inhaber der Konzessionen für das Taxigewerbe bei der Ausübung ihrer Gewerbeberechtigung von dem Betreben leiten lassen, der Nachfrage des Publikums in einer dieses befriedigenden Weise zu entsp... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 1 Stammrechtssatz
Ob in Wien eine ungedeckte Nachfrage nach Leistungen des Taxigewerbes besteht, ist auf Grund der Bedarfslage im gesamten Wiener Stadtgebiet zu beurteilen. Insbesondere in einer Großstadt wie Wien kann eine volle Befriedigung des Bedarf... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 2 Stammrechtssatz
Wartezeiten ab 5 Minuten kommt jedenfalls Erheblichkeit zu.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1976:1975001329.X02 Im RIS seit 27.02.2003 mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 3 Stammrechtssatz
Über Telefon oder Funk erreichbare Taxifahrzeuge müssen um den auf Standplätzen bereitgehaltenen Taxifahrzeugen gleichgestellt werden zu können (Hinweis E 15.1.1969, VwSlg78487 A/1969), in demselben Maß wie diese zur Bedarfsbefriedigun... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 4 Stammrechtssatz
Es muss unterstellt werden, dass sich die Inhaber der Konzessionen für das Taxigewerbe bei der Ausübung ihrer Gewerbeberechtigung von dem Betreben leiten lassen, der Nachfrage des Publikums in einer dieses befriedigenden Weise zu entsp... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 1 Stammrechtssatz
Ob in Wien eine ungedeckte Nachfrage nach Leistungen des Taxigewerbes besteht, ist auf Grund der Bedarfslage im gesamten Wiener Stadtgebiet zu beurteilen. Insbesondere in einer Großstadt wie Wien kann eine volle Befriedigung des Bedarf... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 2 Stammrechtssatz
Wartezeiten ab 5 Minuten kommt jedenfalls Erheblichkeit zu.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1976:1975001345.X02 Im RIS seit 27.02.2003 mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 3 Stammrechtssatz
Über Telefon oder Funk erreichbare Taxifahrzeuge müssen um den auf Standplätzen bereitgehaltenen Taxifahrzeugen gleichgestellt werden zu können (Hinweis E 15.1.1969, VwSlg78487 A/1969), in demselben Maß wie diese zur Bedarfsbefriedigun... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 4 Stammrechtssatz
Es muss unterstellt werden, dass sich die Inhaber der Konzessionen für das Taxigewerbe bei der Ausübung ihrer Gewerbeberechtigung von dem Betreben leiten lassen, der Nachfrage des Publikums in einer dieses befriedigenden Weise zu entsp... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 1 Stammrechtssatz
Ob in Wien eine ungedeckte Nachfrage nach Leistungen des Taxigewerbes besteht, ist auf Grund der Bedarfslage im gesamten Wiener Stadtgebiet zu beurteilen. Insbesondere in einer Großstadt wie Wien kann eine volle Befriedigung des Bedarf... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 2 Stammrechtssatz
Wartezeiten ab 5 Minuten kommt jedenfalls Erheblichkeit zu.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1976:1975001381.X02 Im RIS seit 27.02.2003 mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 3 Stammrechtssatz
Über Telefon oder Funk erreichbare Taxifahrzeuge müssen um den auf Standplätzen bereitgehaltenen Taxifahrzeugen gleichgestellt werden zu können (Hinweis E 15.1.1969, VwSlg78487 A/1969), in demselben Maß wie diese zur Bedarfsbefriedigun... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 4 Stammrechtssatz
Es muss unterstellt werden, dass sich die Inhaber der Konzessionen für das Taxigewerbe bei der Ausübung ihrer Gewerbeberechtigung von dem Betreben leiten lassen, der Nachfrage des Publikums in einer dieses befriedigenden Weise zu entsp... mehr lesen...