Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §3 litb;GelVerkG §5 Abs1;
Rechtssatz:
Ein etwaiger Wunsch der Kunden nach Leistungen eines bestimmten Unternehmens ist für die Beurteilung des Bedarfes ohne Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1977:1976002744.X04 Im RIS seit 29.08.2003 mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §3 litb;GelVerkG §5 Abs1;
Rechtssatz:
Bei Bedarfsprüfung aus Anlass der Entscheidung über ein das Mietwagengewerbe betreffendes Konzessionsansuchen ist auch darauf Bedacht zu nehmen, dass sich das Mietentgelt im Hinblick auf die Standorte des bestehenden und des vorgesehenen Unternehmens nicht unverhältnismäßig verteuert und ebenso, was vor al... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0857/76 E 17. November 1976 RS 1 Stammrechtssatz
Über Telefon oder Funk erreichbare Taxifahrzeuge müssen, um den auf Standplätzen bereitgehaltenen Fahrzeugen gleichgestellt werden zu können, in demselben Maß wie diese zur Bedarfsbefriedigung beitragen. (Hinweis auf E vom 15.1.1969, VwSlg 7487 A und vom... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0857/76 E 17. November 1976 RS 1 Stammrechtssatz
Über Telefon oder Funk erreichbare Taxifahrzeuge müssen, um den auf Standplätzen bereitgehaltenen Fahrzeugen gleichgestellt werden zu können, in demselben Maß wie diese zur Bedarfsbefriedigung beitragen. (Hinweis auf E vom 15.1.1969, VwSlg 7487 A und vom... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0857/76 E 17. November 1976 RS 1 Stammrechtssatz
Über Telefon oder Funk erreichbare Taxifahrzeuge müssen, um den auf Standplätzen bereitgehaltenen Fahrzeugen gleichgestellt werden zu können, in demselben Maß wie diese zur Bedarfsbefriedigung beitragen. (Hinweis auf E vom 15.1.1969, VwSlg 7487 A und vom... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0857/76 E 17. November 1976 RS 1 Stammrechtssatz
Über Telefon oder Funk erreichbare Taxifahrzeuge müssen, um den auf Standplätzen bereitgehaltenen Fahrzeugen gleichgestellt werden zu können, in demselben Maß wie diese zur Bedarfsbefriedigung beitragen. (Hinweis auf E vom 15.1.1969, VwSlg 7487 A und vom... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0857/76 E 17. November 1976 RS 1 Stammrechtssatz
Über Telefon oder Funk erreichbare Taxifahrzeuge müssen, um den auf Standplätzen bereitgehaltenen Fahrzeugen gleichgestellt werden zu können, in demselben Maß wie diese zur Bedarfsbefriedigung beitragen. (Hinweis auf E vom 15.1.1969, VwSlg 7487 A und vom... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0857/76 E 17. November 1976 RS 1 Stammrechtssatz
Über Telefon oder Funk erreichbare Taxifahrzeuge müssen, um den auf Standplätzen bereitgehaltenen Fahrzeugen gleichgestellt werden zu können, in demselben Maß wie diese zur Bedarfsbefriedigung beitragen. (Hinweis auf E vom 15.1.1969, VwSlg 7487 A und vom... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0857/76 E 17. November 1976 RS 1 Stammrechtssatz
Über Telefon oder Funk erreichbare Taxifahrzeuge müssen, um den auf Standplätzen bereitgehaltenen Fahrzeugen gleichgestellt werden zu können, in demselben Maß wie diese zur Bedarfsbefriedigung beitragen. (Hinweis auf E vom 15.1.1969, VwSlg 7487 A und vom... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0720/72 E 21. Februar 1973 VwSlg 8369 A/1973 RS 1 Stammrechtssatz
Beim Begriff der "Vertrauenswürdigkeit" ist, wenn weder das Gesetz noch die Gesetzesmaterialien eine nähere Begriffsbestimmung gegeben haben, von der Bedeutung auszugehen, die diesem Ausdruck im allgemeinen Sprachgebrauch zukommt. Dem Wo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §3 litb impl; AVG §4 impl;GelVerkG §5 Abs1; GewO 1973 §339 Abs2; GewO 1973 §341 Abs1; VwGG §27 impl; VwGG §34 Abs1 impl; AVG § 3 heute AVG § 3 gültig ab 01.01.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2011 ... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 1 Stammrechtssatz
Ob in Wien eine ungedeckte Nachfrage nach Leistungen des Taxigewerbes besteht, ist auf Grund der Bedarfslage im gesamten Wiener Stadtgebiet zu beurteilen. Insbesondere in einer Großstadt wie Wien kann eine volle Befriedigung des Bedarf... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 2 Stammrechtssatz
Wartezeiten ab 5 Minuten kommt jedenfalls Erheblichkeit zu.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1976:1976000170.X02 Im RIS seit 25.03.2003 mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 3 Stammrechtssatz
Über Telefon oder Funk erreichbare Taxifahrzeuge müssen um den auf Standplätzen bereitgehaltenen Taxifahrzeugen gleichgestellt werden zu können (Hinweis E 15.1.1969, VwSlg78487 A/1969), in demselben Maß wie diese zur Bedarfsbefriedigun... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 4 Stammrechtssatz
Es muss unterstellt werden, dass sich die Inhaber der Konzessionen für das Taxigewerbe bei der Ausübung ihrer Gewerbeberechtigung von dem Betreben leiten lassen, der Nachfrage des Publikums in einer dieses befriedigenden Weise zu entsp... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 1 Stammrechtssatz
Ob in Wien eine ungedeckte Nachfrage nach Leistungen des Taxigewerbes besteht, ist auf Grund der Bedarfslage im gesamten Wiener Stadtgebiet zu beurteilen. Insbesondere in einer Großstadt wie Wien kann eine volle Befriedigung des Bedarf... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 2 Stammrechtssatz
Wartezeiten ab 5 Minuten kommt jedenfalls Erheblichkeit zu.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1976:1976000197.X02 Im RIS seit 26.03.2003 mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 3 Stammrechtssatz
Über Telefon oder Funk erreichbare Taxifahrzeuge müssen um den auf Standplätzen bereitgehaltenen Taxifahrzeugen gleichgestellt werden zu können (Hinweis E 15.1.1969, VwSlg78487 A/1969), in demselben Maß wie diese zur Bedarfsbefriedigun... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 4 Stammrechtssatz
Es muss unterstellt werden, dass sich die Inhaber der Konzessionen für das Taxigewerbe bei der Ausübung ihrer Gewerbeberechtigung von dem Betreben leiten lassen, der Nachfrage des Publikums in einer dieses befriedigenden Weise zu entsp... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 1 Stammrechtssatz
Ob in Wien eine ungedeckte Nachfrage nach Leistungen des Taxigewerbes besteht, ist auf Grund der Bedarfslage im gesamten Wiener Stadtgebiet zu beurteilen. Insbesondere in einer Großstadt wie Wien kann eine volle Befriedigung des Bedarf... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 2 Stammrechtssatz
Wartezeiten ab 5 Minuten kommt jedenfalls Erheblichkeit zu.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1976:1976000212.X02 Im RIS seit 26.03.2003 mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 3 Stammrechtssatz
Über Telefon oder Funk erreichbare Taxifahrzeuge müssen um den auf Standplätzen bereitgehaltenen Taxifahrzeugen gleichgestellt werden zu können (Hinweis E 15.1.1969, VwSlg78487 A/1969), in demselben Maß wie diese zur Bedarfsbefriedigun... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 4 Stammrechtssatz
Es muss unterstellt werden, dass sich die Inhaber der Konzessionen für das Taxigewerbe bei der Ausübung ihrer Gewerbeberechtigung von dem Betreben leiten lassen, der Nachfrage des Publikums in einer dieses befriedigenden Weise zu entsp... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; GewO 1973 §25 Abs1 Z1; GewO 1973 § 25 gültig von 01.08.1974 bis 30.06.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 29/1993 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1330/75 E 15. September 1976 VwSlg 9124 A/1976 RS 1
Hier: Bestrafungen im Zeitraum 1972 - 1975
4x § 20 Abs2 StVO
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Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 1 Stammrechtssatz
Ob in Wien eine ungedeckte Nachfrage nach Leistungen des Taxigewerbes besteht, ist auf Grund der Bedarfslage im gesamten Wiener Stadtgebiet zu beurteilen. Insbesondere in einer Großstadt wie Wien kann eine volle Befriedigung des Bedarf... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 2 Stammrechtssatz
Wartezeiten ab 5 Minuten kommt jedenfalls Erheblichkeit zu.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1976:1976000320.X02 Im RIS seit 27.03.2003 mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 3 Stammrechtssatz
Über Telefon oder Funk erreichbare Taxifahrzeuge müssen um den auf Standplätzen bereitgehaltenen Taxifahrzeugen gleichgestellt werden zu können (Hinweis E 15.1.1969, VwSlg78487 A/1969), in demselben Maß wie diese zur Bedarfsbefriedigun... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 4 Stammrechtssatz
Es muss unterstellt werden, dass sich die Inhaber der Konzessionen für das Taxigewerbe bei der Ausübung ihrer Gewerbeberechtigung von dem Betreben leiten lassen, der Nachfrage des Publikums in einer dieses befriedigenden Weise zu entsp... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 1 Stammrechtssatz
Ob in Wien eine ungedeckte Nachfrage nach Leistungen des Taxigewerbes besteht, ist auf Grund der Bedarfslage im gesamten Wiener Stadtgebiet zu beurteilen. Insbesondere in einer Großstadt wie Wien kann eine volle Befriedigung des Bedarf... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1311/75 E 15. September 1976 VwSlg 9123 A/1976 RS 2 Stammrechtssatz
Wartezeiten ab 5 Minuten kommt jedenfalls Erheblichkeit zu.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1976:1976000345.X02 Im RIS seit 27.03.2003 mehr lesen...