Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz
Bei der Beurteilung, ob die Verleihungsvoraussetzung des Bedarfes nach der Gewerbeausübung vorliegt, ist davon auszugehen, dass eine völlige Bedarfsbefriedung nur dann anzunehmen ist, wenn innerhalb der Grenzen des Zumutbaren - von de... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 5 Stammrechtssatz
Ein Bedarf nach der Gewerbeausübung kann insoweit nicht angenommen werden, als eine Vermehrung der Anzahl der einschlägigen Konzessionen dem Ziel der Bedarfsprüfung, erhebliche Wartezeiten nicht entstehen zu lassen, nicht dienlich wär... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 6 Stammrechtssatz
Auf Rentabilitätserwägungen der Inhaber der bestehenden Betriebe, die eine Zurücknahme des Angebotes insbesondere zu bestimmten Tageszeiten oder in Zeiten einer geringeren Nachfrage bewirken, kann sich die Behörde zur
Begründung: einer... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 7 Stammrechtssatz
Im Zusammenhang mit einem unterschiedlichen Angebot an den Standplätzen hat die Behörde zu prüfen, ob im Bereich von Standplätzen, an denen, insbesondere zu bestimmten Tageszeiten, eine regelmäßige Nachfrage nicht zu erwarten ist, die... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz
Bei der Beurteilung, ob die Verleihungsvoraussetzung des Bedarfes nach der Gewerbeausübung vorliegt, ist davon auszugehen, dass eine völlige Bedarfsbefriedung nur dann anzunehmen ist, wenn innerhalb der Grenzen des Zumutbaren - von de... mehr lesen...
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Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 5 Stammrechtssatz
Ein Bedarf nach der Gewerbeausübung kann insoweit nicht angenommen werden, als eine Vermehrung der Anzahl der einschlägigen Konzessionen dem Ziel der Bedarfsprüfung, erhebliche Wartezeiten nicht entstehen zu lassen, nicht dienlich wär... mehr lesen...
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Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 6 Stammrechtssatz
Auf Rentabilitätserwägungen der Inhaber der bestehenden Betriebe, die eine Zurücknahme des Angebotes insbesondere zu bestimmten Tageszeiten oder in Zeiten einer geringeren Nachfrage bewirken, kann sich die Behörde zur
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Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 7 Stammrechtssatz
Im Zusammenhang mit einem unterschiedlichen Angebot an den Standplätzen hat die Behörde zu prüfen, ob im Bereich von Standplätzen, an denen, insbesondere zu bestimmten Tageszeiten, eine regelmäßige Nachfrage nicht zu erwarten ist, die... mehr lesen...
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Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz
Bei der Beurteilung, ob die Verleihungsvoraussetzung des Bedarfes nach der Gewerbeausübung vorliegt, ist davon auszugehen, dass eine völlige Bedarfsbefriedung nur dann anzunehmen ist, wenn innerhalb der Grenzen des Zumutbaren - von de... mehr lesen...
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Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 5 Stammrechtssatz
Ein Bedarf nach der Gewerbeausübung kann insoweit nicht angenommen werden, als eine Vermehrung der Anzahl der einschlägigen Konzessionen dem Ziel der Bedarfsprüfung, erhebliche Wartezeiten nicht entstehen zu lassen, nicht dienlich wär... mehr lesen...
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Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 6 Stammrechtssatz
Auf Rentabilitätserwägungen der Inhaber der bestehenden Betriebe, die eine Zurücknahme des Angebotes insbesondere zu bestimmten Tageszeiten oder in Zeiten einer geringeren Nachfrage bewirken, kann sich die Behörde zur
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Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 7 Stammrechtssatz
Im Zusammenhang mit einem unterschiedlichen Angebot an den Standplätzen hat die Behörde zu prüfen, ob im Bereich von Standplätzen, an denen, insbesondere zu bestimmten Tageszeiten, eine regelmäßige Nachfrage nicht zu erwarten ist, die... mehr lesen...
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Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz
Bei der Beurteilung, ob die Verleihungsvoraussetzung des Bedarfes nach der Gewerbeausübung vorliegt, ist davon auszugehen, dass eine völlige Bedarfsbefriedung nur dann anzunehmen ist, wenn innerhalb der Grenzen des Zumutbaren - von de... mehr lesen...
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Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 5 Stammrechtssatz
Ein Bedarf nach der Gewerbeausübung kann insoweit nicht angenommen werden, als eine Vermehrung der Anzahl der einschlägigen Konzessionen dem Ziel der Bedarfsprüfung, erhebliche Wartezeiten nicht entstehen zu lassen, nicht dienlich wär... mehr lesen...
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Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 6 Stammrechtssatz
Auf Rentabilitätserwägungen der Inhaber der bestehenden Betriebe, die eine Zurücknahme des Angebotes insbesondere zu bestimmten Tageszeiten oder in Zeiten einer geringeren Nachfrage bewirken, kann sich die Behörde zur
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Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 7 Stammrechtssatz
Im Zusammenhang mit einem unterschiedlichen Angebot an den Standplätzen hat die Behörde zu prüfen, ob im Bereich von Standplätzen, an denen, insbesondere zu bestimmten Tageszeiten, eine regelmäßige Nachfrage nicht zu erwarten ist, die... mehr lesen...
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Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 5 Stammrechtssatz
Ein Bedarf nach der Gewerbeausübung kann insoweit nicht angenommen werden, als eine Vermehrung der Anzahl der einschlägigen Konzessionen dem Ziel der Bedarfsprüfung, erhebliche Wartezeiten nicht entstehen zu lassen, nicht dienlich wär... mehr lesen...
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Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz
Bei der Beurteilung, ob die Verleihungsvoraussetzung des Bedarfes nach der Gewerbeausübung vorliegt, ist davon auszugehen, dass eine völlige Bedarfsbefriedung nur dann anzunehmen ist, wenn innerhalb der Grenzen des Zumutbaren - von de... mehr lesen...
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Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 6 Stammrechtssatz
Auf Rentabilitätserwägungen der Inhaber der bestehenden Betriebe, die eine Zurücknahme des Angebotes insbesondere zu bestimmten Tageszeiten oder in Zeiten einer geringeren Nachfrage bewirken, kann sich die Behörde zur
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Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 7 Stammrechtssatz
Im Zusammenhang mit einem unterschiedlichen Angebot an den Standplätzen hat die Behörde zu prüfen, ob im Bereich von Standplätzen, an denen, insbesondere zu bestimmten Tageszeiten, eine regelmäßige Nachfrage nicht zu erwarten ist, die... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz
Bei der Beurteilung, ob die Verleihungsvoraussetzung des Bedarfes nach der Gewerbeausübung vorliegt, ist davon auszugehen, dass eine völlige Bedarfsbefriedung nur dann anzunehmen ist, wenn innerhalb der Grenzen des Zumutbaren - von de... mehr lesen...
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Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 5 Stammrechtssatz
Ein Bedarf nach der Gewerbeausübung kann insoweit nicht angenommen werden, als eine Vermehrung der Anzahl der einschlägigen Konzessionen dem Ziel der Bedarfsprüfung, erhebliche Wartezeiten nicht entstehen zu lassen, nicht dienlich wär... mehr lesen...
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Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 6 Stammrechtssatz
Auf Rentabilitätserwägungen der Inhaber der bestehenden Betriebe, die eine Zurücknahme des Angebotes insbesondere zu bestimmten Tageszeiten oder in Zeiten einer geringeren Nachfrage bewirken, kann sich die Behörde zur
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Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 7 Stammrechtssatz
Im Zusammenhang mit einem unterschiedlichen Angebot an den Standplätzen hat die Behörde zu prüfen, ob im Bereich von Standplätzen, an denen, insbesondere zu bestimmten Tageszeiten, eine regelmäßige Nachfrage nicht zu erwarten ist, die... mehr lesen...
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Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz
Bei der Beurteilung, ob die Verleihungsvoraussetzung des Bedarfes nach der Gewerbeausübung vorliegt, ist davon auszugehen, dass eine völlige Bedarfsbefriedung nur dann anzunehmen ist, wenn innerhalb der Grenzen des Zumutbaren - von de... mehr lesen...
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Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 5 Stammrechtssatz
Ein Bedarf nach der Gewerbeausübung kann insoweit nicht angenommen werden, als eine Vermehrung der Anzahl der einschlägigen Konzessionen dem Ziel der Bedarfsprüfung, erhebliche Wartezeiten nicht entstehen zu lassen, nicht dienlich wär... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 6 Stammrechtssatz
Auf Rentabilitätserwägungen der Inhaber der bestehenden Betriebe, die eine Zurücknahme des Angebotes insbesondere zu bestimmten Tageszeiten oder in Zeiten einer geringeren Nachfrage bewirken, kann sich die Behörde zur
Begründung: einer... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 7 Stammrechtssatz
Im Zusammenhang mit einem unterschiedlichen Angebot an den Standplätzen hat die Behörde zu prüfen, ob im Bereich von Standplätzen, an denen, insbesondere zu bestimmten Tageszeiten, eine regelmäßige Nachfrage nicht zu erwarten ist, die... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1;
Rechtssatz:
Bei der Beurteilung, ob die Verleihungsvoraussetzung des Bedarfes nach der Gewerbeausübung vorliegt, ist davon auszugehen, dass eine völlige Bedarfsbefriedung nur dann anzunehmen ist, wenn innerhalb der Grenzen des Zumutbaren - von den Fällen einer ungedeckten Nachfrage infolge des Zusammentreffens nicht alltäglicher Ereig... mehr lesen...
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Norm: GelVerkG §5 Abs1;
Rechtssatz:
Ein Bedarf nach der Gewerbeausübung kann insoweit nicht angenommen werden, als eine Vermehrung der Anzahl der einschlägigen Konzessionen dem Ziel der Bedarfsprüfung, erhebliche Wartezeiten nicht entstehen zu lassen, nicht dienlich wäre (Hinweis E 15.9.1976, VwSlg 9123 A/1976, E 26.4.1978, 1293/77).
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