Index
50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Ein Bedarf nach der Gewerbeausübung kann insoweit nicht angenommen werden, als eine Vermehrung der Anzahl der einschlägigen Konzessionen dem Ziel der Bedarfsprüfung, erhebliche Wartezeiten nicht entstehen zu lassen, nicht dienlich wäre (Hinweis E 15.9.1976, VwSlg 9123 A/1976, E 26.4.1978, 1293/77).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979001343.X05Im RIS seit
08.10.2003