RS Vwgh 1976/9/15 1660/75

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Veröffentlicht am 15.09.1976
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §3 litb impl;
AVG §4 impl;
GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1973 §339 Abs2;
GewO 1973 §341 Abs1;
VwGG §27 impl;
VwGG §34 Abs1 impl;
  1. AVG § 3 heute
  2. AVG § 3 gültig ab 01.01.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2011
  3. AVG § 3 gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998
  4. AVG § 3 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998
  1. VwGG § 27 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 33/2013
  2. VwGG § 27 gültig von 01.07.2008 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  3. VwGG § 27 gültig von 01.01.1999 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998
  4. VwGG § 27 gültig von 22.07.1995 bis 31.12.1998 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 470/1995
  5. VwGG § 27 gültig von 01.01.1991 bis 21.07.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 330/1990
  6. VwGG § 27 gültig von 05.01.1985 bis 31.12.1990
  1. VwGG § 34 heute
  2. VwGG § 34 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021
  3. VwGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  4. VwGG § 34 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  5. VwGG § 34 gültig von 01.07.2008 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  6. VwGG § 34 gültig von 01.08.2004 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2004
  7. VwGG § 34 gültig von 01.09.1997 bis 31.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/1997
  8. VwGG § 34 gültig von 05.01.1985 bis 31.08.1997

Rechtssatz

Ein Ansuchen um Verleihung einer Konzession für das Taxigewerbe, welche zwar auf einen Standort in Wien lautet, jedoch ausschließlich zum Befahren der im Gebiet der Gemeinde Schwechat, demnach im örtlichen Wirkungsbereich der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung, bestehenden Standplätze berechtigen soll, enthält einen unlösbaren Widerspruch. Die Behörde hat ein derartiges Ansuchen als unzulässig zurückzuweisen. Der Magistrat der Stadt Wien ist nicht ermächtigt, der Entscheidung über ein Konzessionsansuchen für das Taxigewerbe die Bedarfsverhältnisse außerhalb seines örtlichen Wirkungsbereiches zu Grunde zu legen; die BH Wien-Umgebung hingegen ist nicht ermächtigt eine Konzession für das Taxi-Gewerbe mit einem Standort außerhalb ihres örtlichen Wirkungsbereiches zu verleihen. Daher Zurückweisung eines derartigen Ansuchens und somit auch keine Legitimation zu einer Säumnisbeschwerde (Ausübung: Flughafen Schwechat, Standort: Wien II).Ein Ansuchen um Verleihung einer Konzession für das Taxigewerbe, welche zwar auf einen Standort in Wien lautet, jedoch ausschließlich zum Befahren der im Gebiet der Gemeinde Schwechat, demnach im örtlichen Wirkungsbereich der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung, bestehenden Standplätze berechtigen soll, enthält einen unlösbaren Widerspruch. Die Behörde hat ein derartiges Ansuchen als unzulässig zurückzuweisen. Der Magistrat der Stadt Wien ist nicht ermächtigt, der Entscheidung über ein Konzessionsansuchen für das Taxigewerbe die Bedarfsverhältnisse außerhalb seines örtlichen Wirkungsbereiches zu Grunde zu legen; die BH Wien-Umgebung hingegen ist nicht ermächtigt eine Konzession für das Taxi-Gewerbe mit einem Standort außerhalb ihres örtlichen Wirkungsbereiches zu verleihen. Daher Zurückweisung eines derartigen Ansuchens und somit auch keine Legitimation zu einer Säumnisbeschwerde (Ausübung: Flughafen Schwechat, Standort: Wien römisch zwei).

Schlagworte

Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1975001660.X01

Im RIS seit

25.02.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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