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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §3 litb;Rechtssatz
Bei Bedarfsprüfung aus Anlass der Entscheidung über ein das Mietwagengewerbe betreffendes Konzessionsansuchen ist auch darauf Bedacht zu nehmen, dass sich das Mietentgelt im Hinblick auf die Standorte des bestehenden und des vorgesehenen Unternehmens nicht unverhältnismäßig verteuert und ebenso, was vor allem für regelmäßig vorzunehmende Schüler- und Arbeitertransporte zutrifft, dass für die die betrieblichen Leistungen in Anspruch Nehmenden keine unzumutbaren Wartezeiten entstehen (Hinweis E 14.3.1973 1471/72, E 6.2.1974 408/73).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976001086.X01Im RIS seit
16.05.2003