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50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Dem Konzessionswerber steht kein im Gesetz begründeter Anspruch darauf zu, daß eine durch das Erlöschen einer bestimmten Konzession allenfalls entstehende Bedarfslücke durch Verleihung einer gleichartigen Konzession an ihn geschlossen werde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974000137.X02Im RIS seit
18.12.2002