RS Vwgh 1975/10/8 0569/74

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Veröffentlicht am 08.10.1975
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1550/67 E 24. April 1968 VwSlg 7340 A/1968 RS 8

Stammrechtssatz

Der Blickpunkt der Bedarfsprüfung nach einem neuen Taxibetrieb ist die Bedachtnahme auf eine dem öffentlichen Interesse entsprechende Befriedigung festgestellter Nachfrage. Es dürfen daher hiebei die Rentabilität bestehender Betriebe betreffende Erwägungen keine Berücksichtigung finden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1974000569.X01

Im RIS seit

15.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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