Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu Zl. B436/92 das Verfahren über eine Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrundeliegt: römisch eins. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu Zl. B436/92 das Verfahren über eine Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrundeliegt: Der Landeshauptmann von Kärnten wies mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 13. Feber 1992 das Ansuchen der beschwerdeführenden Gesellschaft um Erteilung e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind zu den Zlen. B1099/92, B1335/92, B1336/92, B1337/92 und B2016/92 Verfahren über Beschwerden anhängig, denen folgender Sachverhalt zugrundeliegt: römisch eins. 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind zu den Zlen. B1099/92, B1335/92, B1336/92, B1337/92 und B2016/92 Verfahren über Beschwerden anhängig, denen folgender Sachverhalt zugrundeliegt: Der Landeshauptmann von Niederösterreich verweigerte den zu B1099/92 und B... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: TaxiV des LH von Kärnten vom 16.12.90, LGBl 3/1991, betreffend die Festlegung der Verhältniszahl und Kundmachung der Höchstzahl der Taxifahrzeuge im Bereich der Landeshauptstadt Klagenfurt und der Stadt VillachGelVerkG §10 Abs2
Leitsatz: Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Kärntner TaxiV 1990 mangels
entsprechender Sachverhaltsermittlungen und wegen Anwendung einer
... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art139 Abs4TaxiV Schwechat 1992 des LH von Nö vom 13.02.92, LGBl 7001/5-0, über die Höchstzahl von Kraftfahrzeugen für das Platzfuhrwerk-Gewerbe in Schwechat, einschließlich Flughafen Wien-SchwechatGelVerkG §10 Abs2 B-VG Art. 139 heute B-VG Art. 139 gültig ab 01.01.2015 zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) aa) Beim Verfassungsgerichtshof sind zu den Zlen. B314,397,424 und 495/91 Verfahren über - auf Art144 Abs1 B-VG gestützte - Beschwerden anhängig, denen jeweils folgender Sachverhalt zugrundeliegt: römisch eins. 1.a) aa) Beim Verfassungsgerichtshof sind zu den Zlen. B314,397,424 und 495/91 Verfahren über - auf Art144 Abs1 B-VG gestützte - Beschwerden anhängig, denen jeweils folgender Sachverhalt zugrundeliegt: Der Landeshauptmann von Niederös... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: TaxiV Schwechat des LH von Nö vom 23.05.89, LGBl 7001/5-0, über die Höchstzahlen von Kraftfahrzeugen für das Platzfuhrwerk-Gewerbe in Schwechat, einschließlich Flughafen Wien-SchwechatGelVerkG §10 Abs2
Leitsatz: Aufhebung einer Verordnung über die Höchstzahlen von
Taxi-Kraftfahrzeugen in Schwechat wegen Anwendung einer
gesetzwidrigen Berechnungsmethode ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) aa) Beim Verfassungsgerichtshof sind zu den Zlen. B433/91, B434/91, B568/91, B569/91, B570/91, B571/91, B572/91, B573/91, B574/91, B585/91, B591/91, B600/91, B602/91, B609/91, B618/91, B619/91, B648/91, B649/91, B656/91, B658/91, B710/91, B729/91, B822/91 und B1045/91 Verfahren über - auf Art144 Abs1 B-VG gestützte - Beschwerden anhängig, denen jeweils folgender Sachverhalt zugrundeliegt: römisch eins. 1.a) aa) Beim Verfassungsgerichtshof sind zu de... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: Verordnung des Landeshauptmannes von Wien vom 22.08.90, LGBl Nr 51/1990, betreffend die Verhältnis- und Höchstzahl der für das mit Kraftfahrzeugen betriebene Platzfuhrwerks-Gewerbe zuzulassenden Kraftfahrzeuge in Wien (Wiener Taxi-Kraftfahrzeug Verhältnis- und Höchstzahl-Verordnung 1990)GelVerkG §10 Abs2
Leitsatz: Aufhebung der Wiener Taxi-Kraftfahrzeug Verhältnis- un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind zu den Zlen. B604,605,693 und 753/90 Verfahren über - auf Art144 B-VG gestützte - Beschwerden anhängig, denen jeweils folgender Sachverhalt zugrundeliegt: römisch eins. 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind zu den Zlen. B604,605,693 und 753/90 Verfahren über - auf Art144 B-VG gestützte - Beschwerden anhängig, denen jeweils folgender Sachverhalt zugrundeliegt: Der Landeshauptmann von Salzburg verweigerte dem jewei... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsmaßstab B-VG Art139 Abs5 / Fristsetzung B-VG Art139 Abs6 zweiter SatzSbg TaxiV 1989 des Landeshauptmannes von Salzburg vom 02.06.89, LGBl 59/1989, betreffend die Höchstzahl für Konzessionen zur Ausübung des Taxigewerbes in der Stadt SalzburgGelVerkG §10 Abs2 B-VG Art. 139 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Nach dem durch die Novelle BGBl. Nr. 125/1987 als Verfassungsbestimmung eingefügten zweiten Satz des §10 Abs2 GelegenheitsverkehrsG, BGBl. 85/1952, römisch eins. Nach dem durch die Novelle Bundesgesetzblatt Nr. 125 aus 1987, als Verfassungsbestimmung eingefügten zweiten Satz des §10 Abs2 GelegenheitsverkehrsG, Bundesgesetzblatt 85 aus 1952,, "... hat der Landeshauptmann im Interesse einer geordneten Gewerbeausübung sowie unter Bedachtnahme auf die... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsmaßstab B-VG Art139 Abs5 / FristsetzungSbg StandplatzV 1989 des Gemeinderates der Stadt Salzburg vom 30.05.89. ZI/6-20773/3-89, über Taxistandplätze im Stadtgebiet von SalzburgGelVerkG §10 Abs2 StVO 1960 §96 Abs4 B-VG Art. 139 heute B-VG Art. 139 gültig ab 01.01... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Einschreiter stellt - gestützt auf Art139 Abs1 letzter Satz B-VG - den Antrag römisch eins. 1. Der Einschreiter stellt - gestützt auf Art139 Abs1 letzter Satz B-VG - den Antrag "a) auf Aufhebung der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1986 - BO 1986: im §53 Abs2 letzter Halbsatz, 'insbesondere ist die Verwendung von Dachschildern und Leuchten, Freizeichen und Fahrpreisanzeigern nicht gestattet', sowie §53 Abs3 BO 1986... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verordnung B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungBetriebsO für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1986 §53 Abs2 letzter HalbsatzBetriebsO für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1986 §53 Abs3GelVerkG §1 Abs3GelVerkG §3 Abs1 Z2 und Z3GelVerkG §10 Abs1GelVerkG §10 Abs2 B-VG Art. 7 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Verwaltungsgerichtshof stellt aus Anlaß der bei ihm unter den Zlen. 89/03/0081 und 89/03/0173 anhängigen Verfahren gemäß Art139 Abs1 B-VG den - näher begründeten (s.u. I.3.) Antrag, die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien vom 14. Mai 1987, LGBl. 22, betreffend die Verhältnis- und Höchstzahl der für das mit Kraftfahrzeugen betriebene Platzfuhrwerksgewerbe zuzulassenden Kraftfahrzeuge in Wien (TaxiV Wien), als gesetzwidrig aufzuheben. römisch e... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art139 Abs5 / Fristsetzung B-VG Art139 Abs6Verordnung des Landeshauptmannes von Wien vom 14. Mai 1987, LGBl 22/1987, betreffend die Verhältnis- und Höchstzahl der für das mit Kraftfahrzeugen betriebene Platzfuhrwerksgewerbe zuzulassenden Kraftfahrzeuge in Wien (Wiener Taxi-Kraftfahrzeug Verhältnis- und Höchstzahl-Verordnung)GelVerkG §10 Abs2 B-VG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Dem §2 Abs2 des Gelegenheitsverkehrsgesetzes, BGBl. 85/1952, idF der Novelle BGBl. 125/1987 (GelVerkG) zufolge bedarf nicht nur die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (§1 Abs1 und §2 Abs1), sondern auch jene "mit Landfahrzeugen, die durch die Kraft von Pferden bewegt und zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten werden (mit Pferden betriebenes Platzfuhrwerks-Gewerbe)" einer Konzession. römisch eins. 1. Dem §2 ... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungKundmachung des Magistrates der Stadt Wien vom 01.06.1987, betreffend Beschränkungen bei Fiaker-Standplätzen im Bereich des 1. Wiener Gemeindebezirks .kundgemacht im Amtsblatt der Stadt Wien Nr 23/1987 (= Wr Fiaker-Kundmachung 1987)Wr Fiaker-, Taxi- und Mietwagen-Betriebsordnung, LGBl für Wien Nr 21/1987 (= Wr Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B287/88 das Verfahren über eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: römisch eins. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B287/88 das Verfahren über eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: Die Bezirkshauptmannschaft Mödling wies das Ansuchen des Beschwerdeführers um Erweiterung seiner Konzession zum Betrieb des P... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 15.07.1987, LGBl 7001/7-0, über die Höchstzahl von Kraftfahr- zeugen für das Platzfuhrwerk-Gewerbe in Mödling (= TaxiV Mödling)GelVerkG §10 Abs2 idF BGBl 125/1987 StGG Art6 Abs1 / Erwerbsausübung / Gesetz StGG Art. 6 heute StGG Art... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. A.1. Beim VfGH sind zu den Zlen. B 1025-1030,1055,1062,1170,1235,1301,1302/87 Verfahren über - auf Art144 Abs1 B-VG gestützte - Beschwerden anhängig, denen jeweils folgender Sachverhalt zugrunde liegt: römisch eins. A.1. Beim VfGH sind zu den Zlen. B 1025-1030,1055,1062,1170,1235,1301,1302/87 Verfahren über - auf Art144 Abs1 B-VG gestützte - Beschwerden anhängig, denen jeweils folgender Sachverhalt zugrunde liegt: Der Landeshaupt... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 B-VG Art139 Abs3 zweiter Satz B-VG Art139 Abs3 dritter Satz B-VG Art139 Abs6 zweiter SatzBetriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1986, BGBl 163Kundmachung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 01.07.87, mit der die Höchstzahlen von für das Betreiben des Platzfuhrwerk-Gewerbes zuzulassenden Kfz kundgemacht werden (verlautbart in der Salzburger ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. §96 Abs4 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. 159 idF BGBl. 174/1983 (StVO), bestimmt: römisch eins. §96 Abs4 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. 159 in der Fassung Bundesgesetzblatt 174 aus 1983, (StVO), bestimmt: "(4) Absatz 4, Die Behörde hat unter Bedachtnahme auf die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs auf Antrag der gesetzlichen Interessenvertretung die Standplätze von Fahrzeugen des Platzfuhrwerks-Gewerbes (Taxi-... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Beim VfGH sind mehrere Verfahren zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit der V des Landeshauptmanns von Niederösterreich vom 15. Juli 1987, LGBl. 7001/5-0, über die Höchstzahlen von Kraftfahrzeugen für das Platzfuhrwerk-Gewerbe in Schwechat, einschließlich Flughafen Wien-Schwechat (in der Folge: TaxiV Schwechat) anhängig. Eines dieser Verfahren (protokolliert zu V 32/88) wurde vom VfGH von Amts wegen aus Anlaß einer bei ihm anhängigen Beschwerde gegen die Abweis... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätGelVerkG §10 Abs2 StVO 1960 §43 StVO 1960 §52 Z13b StVO 1960 §96 Abs4 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Präjudizialität B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsmaßstab B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungVerordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 13.03.86 über die Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr, BGBl 163Verordnung des Gemeinderates der Stadt Salzburg vom 20.05.87. Zl IX/3-21128/1-87, übe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim VfGH ist zu B14/88 ein Verfahren über eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrundeliegt: römisch eins. 1. Beim VfGH ist zu B14/88 ein Verfahren über eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrundeliegt: Der Landeshauptmann von Tirol verweigerte dem Bf. mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 21. Oktober 1987 die beantragte Verleihung e... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art18 Abs2 StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungKundmachung des Landeshauptmannes von Tirol vom 29.05.87 über die Höchstzahl der Fahrzeuge, für die Konzessionen zur Ausübung des mit Kraftfahrzeugen betriebenen Platzfuhrwerk-Gewerbes (Taxi-Gewerbes) im Gebiet der Landeshauptstadt Innsbruck erteilt werden dürfen (verlautbart im Boten für Tirol) Nr 548/1987.Verordnung des Landeshauptmannes von Tiro... mehr lesen...