Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 23.11.1989 aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden, nachdem die Lebensgemeinschaft seit April 1984 aufgehoben war. Der Ehe entstammen der am 16.4.1969 geborene Andreas und die am 23.7.1978 geborene Michaela. Die Antragstellerin war bis zur Karenz nach der Geburt des ersten Kindes berufstätig. Während der Ehe erfolgte die Haushaltsführung ausschließlich und die Kinderbetreuung fast ausschließlich d... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller hat die Ehewohnung (eine Hausbesorgerwohnung) mit einem bei freier Vermietbarkeit ermittelten Wert von 933.120,-- S und das auf 48.500,-- S geschätzte eheliche Gebrauchsvermögen zugeteilt erhalten (die Antragsgegnerin erhielt nur eine Stereoanlage im Wert von rund 5.000,-- S). Innerhalb der Jahresfrist des § 95 EheG hatte die Antragsgegnerin den Antrag gestellt, den Antragsteller für die Überlassung der Ehewohnung zu einer Ausgleichszahlung von 1... mehr lesen...
Norm: EheG §81 EheG §95 EheG §97 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 95 heute EheG § 95 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beklagte verkennt, daß die Klägerin die Klage vor Ablauf der Frist des § 95 EheG nicht mit Erfolg einbringen konnte, weil der aus § 97 ABGB abzuleitende familienrechtliche Benützungsanspruch zwar nur für die Dauer der Ehe gilt, nach der Auflösung der Ehe aber durch den Aufteilungsanspruch nach § 87 EheG ersetzt wird. Solange über diesen Anspruch nicht rechtskräftig entschieden wurde und die Frist, die Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes beginnt der Lauf der Fallfrist des § 95 EheG mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft der Entscheidung über die Scheidung der Ehe und daher im Fall eines von beiden Teilen abgegebenen Rechtsmittelverzichtes schon zu diesem Zeitpunkt und nicht erst mit Zustellung der schriftlichen Ausfertigung der Entscheidung (EvBl 1981/211; 5 Ob 572/82; 2 Ob 542/84; 2 Ob 6... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht ist bei der Beurteilung der Verfristung des Aufteilungsantrages des Mannes nicht von der ständigen oberstgerichtlichen Rechtsprechung abgewichen. Wenn die Ehe durch Teilurteil aufgelöst und die Verschuldensfrage dem Endurteil vorbehalten wurde, so wird die Frist für den Aufteilungsantrag mit Eintritt der Rechtskraft des Teilurteiles in Lauf gesetzt (SZ 55/26 und 34). Gleiches gilt, wenn das erstin... mehr lesen...
Begründung: Die am 21.3.1968 geschlossene Ehe der Streitteile, die beide österreichische Staatsbürger sind, wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Zürich vom 5.4.1993 geschieden. Dieses Urteil ist am 28.1.1994 in Rechtskraft erwachsen und wurde in der Folge auch vom österreichischen Bundesministerium für Justiz anerkannt. Das Urteil spricht auch über die ehegüterrechtlichen Folgen der Scheidung ab; ausgespart von der Entscheidung blieb jedoch die im gleichteiligen Miteigentum... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1 EheG §95 ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812 EheG § 95 heute EheG § 95 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 508 a Abs 1 ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision gegen sein bestätigendes Urteil liegen die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß Paragraph 508, a Absatz eins, ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der ord... mehr lesen...
Norm: EheG §95 4.DVEheG §24 EheG § 95 heute EheG § 95 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978
Rechtssatz:
Die an die formelle Rechtskraft der ausländischen Eheentscheidung - die stets nach der lex fori zu beurteilen ist - geknüpften Rechtswirkungen treten erst ein,... mehr lesen...
Begründung: Das Amtsgericht L***** schied die am 12.12.1980 vor dem Standesamt H***** geschlossene Ehe der Parteien gemäß § 55 EheG; dieses Urteil vom 14.4.1989 ist seit 27.6.1989 rechtskräftig. Das Amtsgericht L***** schied die am 12.12.1980 vor dem Standesamt H***** geschlossene Ehe der Parteien gemäß Paragraph 55, EheG; dieses Urteil vom 14.4.1989 ist seit 27.6.1989 rechtskräftig. Der Bundesminister für Justiz stellte über Begehren der Antragstellerin mit Bescheid vom 2.10.1... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Zehetner, Dr.Klinger, Dr.Schwarz und Dr.Floßmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Friederike H*****, Angestellte, ***** Wien, W*****gasse 8/6, vertreten durch Dr.Konrad Faulhaber, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Dr.Eduard W*****, Rechtsanwalt ***** Wien, D*****gasse ... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs4 C2d4AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs4 C5AußStrG 2005 §64 EheG §95 EheG § 95 heute EheG § 95 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978
Rechtssatz: Hat das Erstgericht einen Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens auf Grun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Am 6.8.1991 beantragte der geschiedene Ehegatte die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Die Antragsgegnerin wendete ein, der Antrag sei nach Ablauf der Frist des § 95 EheG gestellt worden. Die Antragsgegnerin wendete ein, der Antrag sei nach Ablauf der Frist des Paragraph 95, EheG gestellt worden. Das Erstgericht wies, der Argumentation der Antragsgegnerin folgend, den An... mehr lesen...
Norm: EheG §95 EheG § 95 heute EheG § 95 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978
Rechtssatz: Der Gesetzgeber zieht die einvernehmliche Aufteilung des Vermögens der gerichtlichen Entscheidung vor; daher bestehen gegen eine Vereinbarung der Parteien über einen Verfahr... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Klagenfurt schied die Ehe der Parteien mit Urteil vom 15.3.1990 aus dem überwiegenden Verschulden des Antragstellers. Gegen das den Parteien am 19.4.1990 zugestellte Urteil erhob lediglich der Antragsteller Berufung, bekämpfte damit jedoch bloß den Verschuldensausspruch. Bei der Berufungsverhandlung vom 6.7.1990 vereinbarten die Parteien Ruhen des Verfahrens, um der Antragsgegnerin Gelegenheit zur Erstattung eines Vergleichsvorschlages in der Aufteilun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und der Erstbeklagte hatten am 21. Oktober 1963 die Ehe geschlossen. Der Zweitbeklagte ist ihr gemeinsamer Sohn. Der Erstbeklagte ist Dritteleigentümer des Hauses ***** in ***** Wien. Er bewohnte mit der Klägerin und Sohn und Tochter die Wohnung 32 in diesem Haus. Um das Jahr 1980 kamen die drei Miteigentümer überein, daß dem Erstbeklagten, der Hauptmieter der Ehewohnung war, ein Weitergaberecht eingeräumt werde, daß er also seine Hauptmietrecht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde in ihrem Ehescheidungsverfahren zu 8 Cg 188/83 des Landesgerichtes Linz von dem zwischenzeitig verstorbenen Rechtsanwalt Dr. Winfried M***** vertreten. Seine Verlassenschaft wurde aufgrund einer unbedingten Erbserklärung dem Beklagten zur Gänze eingeantwortet. Die Ehe der Klägerin wurde mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 4.4.1987, das am 4.5.1987 zugestellt wurde, aus dem Alleinverschulden ihres Ehegatten geschieden. Dieser begehrte in... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith, Dr. Maier, Dr. Petrag und Dr. Bauer als weitere Richter in der Rechtssache der antragstellenden Partei C***** M*****, Sekretärin, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwälte *****, wider den Antragsgegner R***** M*****, Kellner, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwalt *****, w... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 I EheG §95 ABGB § 1497 heute ABGB § 1497 gültig ab 01.01.1812 EheG § 95 heute EheG § 95 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde am 2. 5. 1985 aus deren gleichteiligem Verschulden rechtskräftig geschieden. Am 5. 7. 1985 stellte die Frau einen Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens (bestimmter Hausratsgegenstände und eines PKWs) und der ehelichen Ersparnisse (einer Münzensammlung). Der Mann beantragte am 4. 10. 1985 die Einbeziehung von drei Sparguthaben über je rund S 105.000,- in das Aufteilungsverfahren und machte den Aufteilungsgegenvorschlag, ihm ne... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht die erstinstanzliche Abweisung des am 11. Juli 1989 von der geschiedenen Ehegattin gestellten Antrages auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Beide Vorinstanzen hielten den Antrag für verspätet, weil im Ehescheidungsverfahren der Ausspruch über die Ehescheidung ungeachtet des weiteren Streites über die Schuldanteile schon vor der Entscheidung des Obersten Gerichtshofe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsansicht des Gerichtes zweiter Instanz, daß die Frist des § 95 EheG schon mit der Rechtskraft des über die Scheidung ergehenden Teilurteils - auch wenn über das Verschulden noch nicht rechtskräftig entschieden ist - zu laufen beginnt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (SZ 55/26; SZ 55/34; EFSlg 57.441 uva). Auch der Umstand, daß sich das Rekursgericht - vom Revisionsrekurswerbe... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 4. April 1987 aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden. Die Entscheidung wurde den Parteien am 4. Mai 1987 zugestellt. In der vom Antragsgegner dagegen erhobenen Berufung heißt es unter anderem: "Ich fechte das Urteil des Landesgerichtes Linz insoweit an, als die zwischen den Streitteilen geschlossene Ehe aus meinem Alleinverschulden geschieden wurde und nicht aus gleichteiligem Verschulde... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde vom Landesgericht für ZRS Wien mit Urteil vom 8.Jänner 1988 aus dem überwiegenden Verschulden des Antragstellers geschieden. Dieses Urteil erwuchs im Ausspruch über die Scheidung am 25.April 1988 in Rechtskraft. Dagegen focht der Antragsteller den Ausspruch über das Verschulden und die Prozeßkosten an, blieb jedoch sowohl mit der Berufung als auch der Revision erfolglos. Am 15.Juni 1989 beantragte er eine Ausgleichszahlung von S 100.000 al... mehr lesen...
Norm: EheG §95 EheG §98 EheG § 95 heute EheG § 95 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 98 heute EheG § 98 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit dem am 11.Juni 1987 verkündeten Urteil des Erstgerichtes (AZ 12 C 223/87) gemäß § 55 Abs 1 EheG geschieden; über Antrag der klagenden Ehegattin wurde gemäß § 61 Abs 3 EheG das Alleinverschulden des beklagten Mannes an der Zerrüttung der Ehe ausgesprochen. Die Parteien erklärten unmittelbar nach der Urteilsverkündung, auf Rechtsmittel zu verzichten. Das Scheidungsurteil wurde ihren Rechtsvertretern am 23.Juni 1987 zugestellt. Die Ehe de... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 27. Mai 1983, GZ. 25 Cg 46/83-7, aus dem Alleinverschulden der Frau rechtskräftig geschieden. Die Antragstellerin begehrte am 30. Juni 1983 die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens derart, daß dem Antragsgegner die vormalige Ehewohnung in 1080 Wien, Albertplatz 4, top. Nr. 16 und 18, samt Einrichtung, der Antragstellerin dagegen die dem Antragsgegner gehörige Hälfte der Liegenschaft... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Maria F*** auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse wegen Ablaufs der Jahresfrist des § 95 EheG ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Es unterließ aber einen Ausspruch im Sinne des § 232 Abs.1 AußStrG, weil es der Ansicht war, über den Antrag sei wohl sachlich, jedoch ohne Prüfung desselben und sohin aus formellen Gründen in verfahrnsbeendender Weise entschieden worden, sodaß die... mehr lesen...
Norm: ABGB §1266 EheG §31 Abs2 EheG §95 ABGB § 1266 heute ABGB § 1266 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 1266 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ABGB § 1266 gültig v... mehr lesen...