Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §2 Abs3 KStG 1988 §7 Abs3 UStG 1994 §2 Abs1 EStG 1988 § 2 heute EStG 1988 § 2 gültig ab 29.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2022 EStG 1988 § 2 gültig von 01.01.2019 bis 28.07.2022 zu... mehr lesen...
1 Zwischen der A GmbH als Bauträger und Errichter einer aus vier Wohnungen bestehenden, direkt an einem See gelegenen Wohnanlage einerseits und dem Ehepaar Andrea und Stefan J als Kaufinteressenten andererseits wurde - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - am 1. Oktober 2004 ein Optionsvertrag geschlossen. Mit diesem Vertrag wurde dem Ehepaar J die Möglichkeit eingeräumt, sich gegen Zahlung eines Entgeltes von 250.000 € den Vorzugskaufpreis von 575.000 € für die Wo... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - eine Holding GmbH, die im Alleineigentum einer Familienstiftung steht. Sie ist Gruppenträgerin und Gesellschafterin mehrerer Kleinkraftwerksgesellschaften und eines Steinbruchunternehmens. Gegenstand des Unternehmens ist laut Gesellschaftsvertrag „der Erwerb und Besitz von Liegenschaften, Verwaltung eigenen Vermögens, Erwerb und Pachtung von Liegenschaften und Beteiligung an anderen Unternehm... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 2002 §3EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 2002 §3 Abs2 EStG 1988 §21 KStG 1988 §7 Abs3 EStG 1988 § 21 heute EStG 1988 § 21 gültig ab 30.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2019 ESt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht21/04 Genossenschaftsrecht30/01 Finanzverfassung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: BWG 1993 EStG 1988 §5 idF 2009/I/052GenG 1873 KStG 1988 §7 Abs3VAG 1978VerG 2002VRV 1997VwRallg EStG 1988 § 5 heute E... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist ein Betrieb gewerblicher Art („Erholungszentrum“) der Gemeinde X. Der Betrieb gewerblicher Art umfasst ein Frei- und Hallenbad, einen Eislaufplatz, eine Sporthalle und zwei Beach-Volleyballplätze sowie eine Restaurantvermietung. Die Revisionswerberin ist ein Betrieb gewerblicher Art („Erholungszentrum“) der Gemeinde römisch zehn. Der Betrieb gewerblicher Art umfasst ein Frei- und Hallenbad, einen Eislaufplatz, eine Sporthalle und zwei Beach-Volleyballplät... mehr lesen...
Index: 00032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §30 EStG 1988 §30 idF 2012/I/022 KStG 1988 §7 Abs3LiebhabereiV 1993 §2 Abs3LiebhabereiV 1993 §2 Abs4StabG 01te 2012 EStG 1988 § 30 heute EStG 1988 § 30 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 EStG 1988 §30b EStG 1988 §30c KStG 1988 §24 Abs3 Z4 KStG 1988 §7 Abs2 KStG 1988 §7 Abs3 EStG 1988 § 30 heute EStG 1988 § 30 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 30 gültig von 01.07.2025... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs2 EStG 1988 §30 EStG 1988 §30a Abs2 EStG 1988 §33 KStG 1988 §12 Abs2 KStG 1988 §7 Abs2 KStG 1988 §7 Abs3 EStG 1988 § 20 heute EStG 1988 § 20 gültig von 01.01.2023 bis 06.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2022 E... mehr lesen...
1 Strittig ist im vorliegenden Revisionsverfahren, ob die Veräußerung von Liegenschaften, deren Bewirtschaftung als Liebhaberei zu beurteilen ist, durch eine Kapitalgesellschaft auf der Grundlage des § 30 EStG 1988 iVm § 7 KStG 1988 der Besteuerung unterliegt. Strittig ist im vorliegenden Revisionsverfahren, ob die Veräußerung von Liegenschaften, deren Bewirtschaftung als Liebhaberei zu beurteilen ist, durch eine Kapitalgesellschaft auf der Grundlage des Paragraph 30, EStG 1988 in V... mehr lesen...
1 Im Jahr 2001 wurde die B GmbH gegründet. Diese war in der Veredelung und Bearbeitung von Flachglas, ab 2012 auch im Handel und in der Immobilienverwaltung tätig. I (die Zweitrevisionswerberin) war zu 76%, ihr Ehemann P (der Drittrevisionswerber) zu 24% an dieser GmbH beteiligt; alleiniger Geschäftsführer der B GmbH war P. Im Jahr 2001 wurde die B GmbH gegründet. Diese war in der Veredelung und Bearbeitung von Flachglas, ab 2012 auch im Handel und in der Immobilienverwaltung t... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §7 Abs3LiebhabereiV 1993 KStG 1988 § 7 heute KStG 1988 § 7 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 KStG 1988 § 7 gültig von 08.01.2021 b... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an der das Bundesland X zu 100% beteiligt ist, wurde im August 2005 errichtet und ist Gruppenträgerin einer Gruppe iSd § 9 KStG 1988. 1 Die Revisionswerberin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an der das Bundesland römisch zehn zu 100% beteiligt ist, wurde im August 2005 errichtet und ist Gruppenträgerin einer Gruppe iSd Paragraph 9, KStG 1988. 2 Mit Verschmelzungsvertrag vom 3. Juli 2006 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §7 Abs3LiebhabereiV 1993 KStG 1988 § 7 heute KStG 1988 § 7 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 KStG 1988 § 7 gültig von 08.01.2021 b... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 26. Juni 2007 entsprach das Finanzamt dem Antrag vom 14. Juni 2007 auf Feststellung einer Gruppe gemäß § 9 Abs. 8 KStG 1988 zwischen der A GmbH als Gruppenträger und der B GmbH als Gruppenmitglied ab dem Jahr 2008. 1 Mit Bescheid vom 26. Juni 2007 entsprach das Finanzamt dem Antrag vom 14. Juni 2007 auf Feststellung einer Gruppe gemäß Paragraph 9, Absatz 8, KStG 1988 zwischen der A GmbH als Gruppenträger und der B GmbH als Gruppenmitglied ab dem Jahr 2008... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §7 Abs3LiebhabereiV 1993 KStG 1988 § 7 heute KStG 1988 § 7 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 KStG 1988 § 7 gültig von 08.01.2021 b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §7 Abs3; KStG 1988 §9 Abs7; KStG 1988 § 7 heute KStG 1988 § 7 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 KStG 1988 § 7 gültig von 08.01.2021 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021 ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 1 Nach Artikel 133, Absatz 4, ... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, fand eine abgabenbehördliche Prüfung betreffend die Jahre 2004 bis 2006 statt. Der Prüfer stellte fest, dass die Beschwerdeführerin Eigentümerin einer Liegenschaft gewesen sei, die sie 1997 einem Tankstellenbetreiber in Bestand gegeben habe. Aufgrund einer 1999 unterzeichneten Nachtragsvereinbarung zum Bestandvertrag habe der Tankstellenbetreiber eine Bestandzinsvorauszahlung bis 31. Dezember 2015 geleistet, die... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht
Norm: KommStG 1993 §3 Abs1; KommStG 1993 §5 Abs3; KStG 1988 §7 Abs3;ScheidemünzenG 1988; UGB §189 Abs1 Z1; KommStG 1993 § 3 heute KommStG 1993 § 3 gültig ab 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 ... mehr lesen...
Aus der Revision und dem in Kopie vorgelegten angefochtenen Bescheid geht hervor: Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 9. April 2013 wurde der Revisionswerberin Kommunalsteuer für die in der Betriebsstätte in Wien gewährten Arbeitslöhne für die Jahre 2007 bis 2011 vorgeschrieben und ein Säumniszuschlag auferlegt. Gegen diesen Bescheid erhob die Revisionswerberin Berufung und beantragte die Aufhebung der Kommunalsteuerfestsetzung bezüglich der ihr zugewiesenen Beamten und Ve... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §7 Abs3; KStG 1988 § 7 heute KStG 1988 § 7 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 KStG 1988 § 7 gültig von 08.01.2021 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021 ... mehr lesen...
Unternehmensgegenstand der beschwerdeführenden GesmbH (Beschwerdeführerin) als so genannte Branchenrecyclinggesellschaft ist nach dem zu ihrer Gründung im Jahr 1988 abgeschlossenen Gesellschaftsvertrag die Sammlung von Altglas und allenfalls anderer Materialien zur Glaserzeugung, die Abgabe der Sammelware an Bedarfsträger, der Handel mit sowie Import und Export von Altglas und anderer Materialien, die Errichtung und der Betrieb von Sortier- und Verladeanlagen und die Verwertung des da... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: InvFG 1993 §40; KStG 1988 §17 Abs1; KStG 1988 §17 Abs2; KStG 1988 §17 Abs3; KStG 1988 §7 Abs2; KStG 1988 §7 Abs3; InvFG 1993 Art. 2 § 40 gültig von 01.10.2011 bis 31.08.2011 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 77/2011 InvFG 1993 Art. 2 § 40 gültig von 01.09.2011 bis 3... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden setzte die belangte Behörde - hinsichtlich der Jahre 1989 und 1990 sowie 1992 bis 1995 in teilweiser Stattgebung, hinsichtlich der Jahre 1996 und 1999 unter Abweisung der gegen die jeweiligen Bescheide des Finanzamtes erhobenen Berufungen - die von der beschwerdeführenden Versicherungsgesellschaft für diese Jahre zu entrichtende Körperschaftsteuer fest. In der gegen diese Bescheide (mit Ausnahme der Festsetzung der Körperschaftsteuer für das Jahr 19... mehr lesen...
Index: E1E;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;37/01 Geldrecht Währungsrecht;37/02 Kreditwesen;59/04 EU - EWR;
Norm: 11997E056 EG Art56; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §5; EStG 1988 §6 Z2 lita; EStG 1988 §93; InvFG 1993 §1 Abs1; InvFG 1993 §13 idF 1998/I/041;InvFG 1993; KStG 1988 §10 Abs1; KStG 1988 §10 Abs2; KStG 1988 §7 Abs3; EStG 1988 § 4 heute EStG 1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z2 lita;EStG 1988 §93;InvFG 1993 §1 Abs1;InvFG 1993 §13 idF 1998/I/041;KStG 1988 §7 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/13/0231 E 24. März 2009
Rechtssatz: Der Investmentfonds als im Miteigentum der Anteilsinhaber stehendes Sondervermögen ist... mehr lesen...
Nach den unbestrittenen Feststellungen der Abgabenbehörden ist die beschwerdeführende Partei auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 6. September 2001 die Rechtsnachfolgerin der A GmbH, die wiederum auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20. Oktober 1997 die Rechtsnachfolgerin der B GmbH ist, wobei aber alle drei Gesellschaften den gleichen Firmenwortlaut führen. Seit dem Generalversammlungsbeschluss vom 3. Dezember 2003 ist die beschwerdeführende Partei aufgelöst und befindet ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Bank ist Rechtsnachfolgerin der G-GmbH, die bis zum Jahr 2001 eine Landwirtschaft betrieben hat. Nach Verkauf aller zur Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erforderlichen wesentlichen Betriebsgrundlagen, wurde die G-GmbH mit Vertrag vom 6. Dezember 2001 zum 31. Oktober 2001 mit der beschwerdeführenden AG verschmolzen. Die zum Verschmelzungsstichtag erstellte Schlussbilanz der G-GmbH weist auf der Aktivseite lediglich Kundenforderungen,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §12 Abs3 idF 1996/201;KStG 1988 §7 Abs3;
Rechtssatz: Gegenständlich ist unbestritten, dass im Jahr 2001 alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes einer GmbH veräußert wurden. Zum Beschwerdevorbringen, der Gutsbetrieb sei nicht an einen einzigen Erwerber übertragen worden, sodass der Begriff der "Betriebsveräußeru... mehr lesen...