Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23 Z2;KStG 1966 §8 Abs2;KStG 1988 §7 Abs3;
Rechtssatz: Liegt eine vermögensverwaltende Personenvereinigung vor, so erzielt diese außerbetriebliche Einkünfte. Soweit allerdings Personen beteiligt sind, die unter § 7 Abs 3 KStG 1988 bzw § 8 Abs 2 KStG 1966 fallen, erzielen diese Personen auf Grun... mehr lesen...
Die unter der "Anton G und Mitges." zusammengeschlossenen Beschwerdeführer erklärten in den Jahren 1988 bis 1991 Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der "Vermietung von Segelyachten" (Verluste 1988 S 214.309,--, 1989 S 752.359,--, 1990 S 2,279.889,-- und 1991 S 722.767,--). Als Anlagevermögen stand eine am 2. August 1988 angeschaffte Motorsegelyacht mit einem Anschaffungswert von S 3,051.000,-- (jährliche Abschreibung S 435.988,--) zu Buch; die in der Schlußbilanz des Jahres 1988 unter V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §23 Z1;KStG 1988 §7 Abs3;
Rechtssatz: Eine Tätigkeit, die selbständig, nachhaltig, mit Gewinnabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unternommen wird, ist erst dann gewerblich, wenn sie den Rahmen der V... mehr lesen...
Gesellschafter der beschwerdeführenden OHG, der XY I GesmbH & Co Hausanteilschein OHG - Serie 14, die im Jahr 1987 ihre Tätigkeit aufgenommen hat, sind laut Gesellschaftsvertrag vom September 1986 folgende juristische Personen: - die XY I Immobilienbeteiligung GmbH - die C-AG und - die Sparkasse B I Treuhand GmbH. Die C-AG wurde in der Folge in eine GmbH umgewandelt (C-GmbH), die Sparkasse B I Treuhand GmbH wurde mit der C-GmbH als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen. G... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;KStG 1966 §8 Abs2;KStG 1988 §7 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/15/0193 E 25. Juni 1997
Rechtssatz: Die Einkünfte, die Kapitalgesellschaften als Gesellschafter einer GmbH & Co OHG, bei deren Tätigkeit es sich um Vermietung und Verpachtung handelt, gemeinschaftlich erziel... mehr lesen...
Im Schreiben an den Magistrat der Landeshauptstadt Innsbruck (im folgenden: Erstbehörde) vom 13. Juli 1994 vertrat die beschwerdeführende Oesterreichische Nationalbank die Auffassung, sie sei nicht Unternehmer im Sinne des Kommunalsteuergesetzes 1993 (KommStG 1993), weshalb die von ihr an ihre Dienstnehmer in der Zweiganstalt Innsbruck ausbezahlten Arbeitslöhne zur Gänze nicht der Kommunalsteuer unterlägen. Sie bitte um Rückantwort bzw. um Erlassung eines Feststellungsbescheides im Fa... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: AbgÄG 1994 Art10 Z1;KommStG 1993 §3 Abs1 idF 1994/680;KStG 1988 §7 Abs3;
Rechtssatz: Der im § 3 Abs 1 dritter Satz KommStG 1993 enthaltene Hinweis auf Körperschaften iSd § 7 Abs 3 KStG 1988 enthält keinen Verweis auf die Zurechnungsvorschriften dieser Gesetzesstelle, sondern übernimmt allein den dort verwendeten Begriff der Körpers... mehr lesen...