Begründung: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 26.11.2018, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der am 16.11.2018 übermittelten Zuschlagsentscheidung, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch den Auftraggeber und die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes ausgef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 05.10.2018, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Wahl des Vergabeverfahrens vom 29.09.2018, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin und stellte diverse im
Spruch: ersichtliche Feststellungsanträge. Begründend wurde von der Antragstellerin soweit entscheidungsrelevant im Wesentlichen f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 05.10.2018, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Wahl des Vergabeverfahrens vom 29.09.2018, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin und stellte diverse im
Spruch: ersichtliche Feststellungsanträge. Begründend wurde von der Antragstellerin soweit entscheidungsrelevant im Wesentlichen f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 05.10.2018, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Wahl des Vergabeverfahrens vom 29.09.2018, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin und stellte diverse im
Spruch: ersichtliche Feststellungsanträge. Begründend wurde von der Antragstellerin soweit entscheidungsrelevant im Wesentlichen f... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 16.11.2018 beantragte die XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Leitner Trischler Rechtsanwälte, Lindengasse 38/3, 1070 Wien die Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung des Ausscheidens des Angebotes der Antragstellerin, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie in Spruchpunkt A) wiedergegeben und den Ersatz der Pauschalgebühren. Die Anträge betreffen das Vergabeverfah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Nachprüfungsantrag der XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH, langte am 15.10.2018 im BVwG ein. Dabei wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die XXXX (im Weiteren Auftraggeberin) am 05.10.2018 den Teilnahmeantrag der Antragstellerin ausgeschieden habe. Dies obwohl die Antragstellerin nach Aufforderung zur Mängelbehebung vom 21.09.2018 am 24.09.2018 und somit binnen offener Aufklärungsfris... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 05.11.2018 ihren Nachprüfungsantrag zurückgezogen. Das Nachprüfungsverfahren ist somit beendet. Nicht zurückgezogen wurde jedoch der Antrag, die Auftraggeberin zum Gebührenersatz der entrichteten Pauschalgebühren zu verpflichten. Obiter wird daher darauf hingewiesen, dass durch die am 25.10.2018 erfolgte Zurücknahme der Zuschlagsentscheidung seitens der Auftraggeberin die Antragstellerin klaglos gestellt worden ist und sie so... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 08.11.2018, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit welcher ua begehrt wurde, der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens zu untersagen, den Zuschlags im gegenständlichen Vergabeverfahren zu erteilen, verbunden mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der ... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 07.11.2018, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit welcher ua begehrt wurde, der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahren im antragsgegenständlichen Vergabeverfahren zu untersagen, die Bieter zur Abgabe weiterer Zwischenangebote aufzufordern bzw. den Bietern den Abschlus... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 26. September 2018 beantragte die XXXX , vertreten durch Schwartz Huber-Medek Pallitsch, Hohenstaufengasse 7, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Nicht-Zulassung zur Teilnahme am Vergabeverfahren vom 17. September 2018, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter A) wiedergegeben und den Ersatz der Pauschalgebühr. D... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 2. November 2018 beantragte die Bewerbergemeinschaft 1. XXXX , 2. XXXX , vertreten durch Eberl, Hubner, Krivanec, Ramsauer & Partner, Rechtsanwälte, Nonntaler Hauptstraße 44, 5020 Salzburg, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der am 23. Oktober 2018 bekannt gegebenen Ausscheidensentscheidung, die Akteneinsicht gemäß § 17 AVG, die Ausnahme der eigenen Teilnahmeanträge und Angebote von der Akteneinsicht, die Durc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 26. September 2018 beantragte die AAAA ,[HR2] vertreten durch Schwartz Huber-Medek Pallitsch, Hohenstaufengasse 7, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Nicht-Zulassung zur Teilnahme am Vergabeverfahren vom 17. September 2018, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter A) wiedergegeben und den Ersatz der Pau... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 02.10.2018 einen mit zwei Pauschalgebührenersatzbegehren und einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung verbundenen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung betreffend das Vergabeverfahren laut Entscheidungskopf ein. 2. Der Nachprüfungsantrag und die Pauschalgebührenersatzbegehren wurden am 09.11.2018 gelegentlich der Verhandlung gemäß § 351 Abs 4 BVergG über die allfällige Verlängerung oder Aufhebung der eV... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 02.10.2018 einen mit zwei Pauschalgebührenersatzbegehren und einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung verbundenen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung betreffend das Vergabeverfahren laut Entscheidungskopf ein. 2. Der Nachprüfungsantrag und die Pauschalgebührenersatzbegehren wurden am 09.11.2018 gelegentlich der Verhandlung gemäß § 351 Abs 4 BVergG über die allfällige Verlängerung oder Aufhebung der eV... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 02.10.2018 einen mit zwei Pauschalgebührenersatzbegehren und einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung verbundenen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung betreffend das Vergabeverfahren laut Entscheidungskopf ein. 2. Der Nachprüfungsantrag und die Pauschalgebührenersatzbegehren wurden am 09.11.2018 gelegentlich der Verhandlung gemäß § 351 Abs 4 BVergG über die allfällige Verlängerung oder Aufhebung der eV... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 31.10.2018, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit welcher ua begehrt wurde, der Auftraggeberin bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Nachprüfungsverfahren zu untersagen, die Bieter zur Abgabe von Preisangeboten aufzufordern und/oder mit Ihnen Verhandlung zu führen und... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte am 18.09.2018 einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und einen Antrag auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühr. Die Antragstellerin bezahlte für den Nachprüfungsantrag eine Gebühr in Höhe von € 810,25 und für den Antrag auf einstweilige Verfügung eine Gebühr in Höhe von € 405,13, sohin insgesamt € 1.215,38. Am 25.09.2018 wurde die verfahrensgegenständliche Ausschreibung durc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 1. Oktober 2018 beantragte die XXXX , XXXX , XXXX , vertreten durch die DIWOK HERMANN PETSCHE Rechtsanwälte LLP & Co KG, Schottenring 25, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der am 20. September 2018 bekannt gegebenen Widerrufsentscheidung, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 1. Oktober 2018 beantragte die XXXX , XXXX , XXXX , vertreten durch die DIWOK HERMANN PETSCHE Rechtsanwälte LLP & Co KG, Schottenring 25, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der am 20. September 2018 bekannt gegebenen Widerrufsentscheidung, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 6. September 2018 beantragte die AAAA , vertreten durch die DIWOK HERMANN PETSCHE Rechtsanwälte LLP & Co KG, Schottenring 25, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der am 27. August 2018 elektronisch bekannt gegebenen Widerrufsentscheidung, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht und die Erlassung einer einstweiligen Verfügu... mehr lesen...