Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 08.11.2018, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit welcher ua begehrt wurde, der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens zu untersagen, den Zuschlags im gegenständlichen Vergabeverfahren zu erteilen, verbunden mit... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 07.11.2018, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit welcher ua begehrt wurde, der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahren im antragsgegenständlichen Vergabeverfahren zu untersagen, die Bieter zur Abgabe weiterer Zwi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 26. September 2018 beantragte die XXXX , vertreten durch Schwartz Huber-Medek Pallitsch, Hohenstaufengasse 7, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Nicht-Zulassung zur Teilnahme am Vergabeverfahren vom 17. September 2018, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter A) wiedergegeben und ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 2. November 2018 beantragte die Bewerbergemeinschaft 1. XXXX , 2. XXXX , vertreten durch Eberl, Hubner, Krivanec, Ramsauer & Partner, Rechtsanwälte, Nonntaler Hauptstraße 44, 5020 Salzburg, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der am 23. Oktober 2018 bekannt gegebenen Ausscheidensentscheidung, die Akteneinsicht gemäß § 17 AVG, die Ausnahme der eigenen Teilnahmeanträge und Angebote... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 26. September 2018 beantragte die AAAA ,[HR2] vertreten durch Schwartz Huber-Medek Pallitsch, Hohenstaufengasse 7, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Nicht-Zulassung zur Teilnahme am Vergabeverfahren vom 17. September 2018, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter A) wiede... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 02.10.2018 einen mit zwei Pauschalgebührenersatzbegehren und einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung verbundenen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung betreffend das Vergabeverfahren laut Entscheidungskopf ein. 2. Der Nachprüfungsantrag und die Pauschalgebührenersatzbegehren wurden am 09.11.2018 gelegentlich der Verhandlung gemäß § 351 Abs 4 BVergG über die allfällige V... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 02.10.2018 einen mit zwei Pauschalgebührenersatzbegehren und einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung verbundenen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung betreffend das Vergabeverfahren laut Entscheidungskopf ein. 2. Der Nachprüfungsantrag und die Pauschalgebührenersatzbegehren wurden am 09.11.2018 gelegentlich der Verhandlung gemäß § 351 Abs 4 BVergG über die allfällige V... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 02.10.2018 einen mit zwei Pauschalgebührenersatzbegehren und einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung verbundenen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung betreffend das Vergabeverfahren laut Entscheidungskopf ein. 2. Der Nachprüfungsantrag und die Pauschalgebührenersatzbegehren wurden am 09.11.2018 gelegentlich der Verhandlung gemäß § 351 Abs 4 BVergG über die allfällige V... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 31.10.2018, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit welcher ua begehrt wurde, der Auftraggeberin bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Nachprüfungsverfahren zu untersagen, die Bieter zur Abgabe von Preisangeboten a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte am 18.09.2018 einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und einen Antrag auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühr. Die Antragstellerin bezahlte für den Nachprüfungsantrag eine Gebühr in Höhe von € 810,25 und für den Antrag auf einstweilige Verfügung eine Gebühr in Höhe von € 405,13, sohin insgesamt € 1.215,38. Am 25.09.2018 wurde die verfahrensgeg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 1. Oktober 2018 beantragte die XXXX , XXXX , 1. Mit Schriftsatz vom 1. Oktober 2018 beantragte die römisch 40 , römisch 40 , XXXX , vertreten durch die DIWOK HERMANN PETSCHE Rechtsanwälte LLP & Co KG, Schottenring 25, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der am 20. September 2018 bekannt gegebenen Widerrufsentscheidung, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 1. Oktober 2018 beantragte die XXXX , XXXX , 1. Mit Schriftsatz vom 1. Oktober 2018 beantragte die römisch 40 , römisch 40 , XXXX , vertreten durch die DIWOK HERMANN PETSCHE Rechtsanwälte LLP & Co KG, Schottenring 25, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der am 20. September 2018 bekannt gegebenen Widerrufsentscheidung, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 6. September 2018 beantragte die AAAA , vertreten durch die DIWOK HERMANN PETSCHE Rechtsanwälte LLP & Co KG, Schottenring 25, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der am 27. August 2018 elektronisch bekannt gegebenen Widerrufsentscheidung, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht und die Erlass... mehr lesen...