Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 20.05.2019, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 10.05.2019, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch den Auftraggeber. Die Antragstellerin bringt zusammengefasst vor, dass sie im gegenständlichen Vergabeverfahren ein Angebot gelegt habe. In einem ersten Nachprüfungsv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 20.05.2019, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 10.05.2019, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch den Auftraggeber. Die Antragstellerin bringt zusammengefasst vor, dass sie im gegenständlichen Vergabeverfahren ein Angebot gelegt habe. In einem ersten Nachprüfungsv... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Die Auftraggeberin, die ÖBB-Business Competence GmbH, schrieb im Juli 2017 die gegenständliche Leistung "MEDOS - Managed e-Document and Output Service Aktenzeichen: BCC-512-ProVia IC 9281" in einem Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb mit dem Ziel des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmer für eine achtjährige Laufzeit im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip in zwei Losen aus. Laut Angaben des A... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Das BVwG hat am 05.06.2019 die im Entscheidungskopf zitierte eV erlassen. Im Verfahrensgang wurde gegenüber den Parteien offengelegt, dass die Rechtsschutzanträge der Antragstellerin zu der Aktenzahl W131 2219333 abgehandelt werden, das eV - Verfahren dabei zur Verfahrenszahl "-1". In der Zustellverfügung wurde danach für die einstweilige Verfügung die richtige GZ bestehend aus der Verfahrenszahl W131 2219333-1 und der Ordnungszahl "2E" verwendet. Damit ist... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entschei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Die Auftraggeberinnen schrieben im April 2019 die gegenständliche Leistung "Lieferung von Hygienepapier BBG GZ 4805.03216" in einem offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip mit dem Ziel des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmer für eine Laufzeit von 48 Monaten aus (CPV-Code: 33770000-8). Der geschätzte Auftragswert beträgt EUR 34.887.389,70 ohne USt. Mit Schriftsatz vom 0... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin (= ASt) brachte am 27.05.2019 vor einen Schriftsatz ein, mit welchem betreffend das im Entscheidungskopf ersichtliche Vergabeverfahren neben dem Begehren auf Nichtigerklärung der Nichtzulassung zur Teilnahme an der zweiten Vergabeverfahrensstufe insb auch ein Begehren auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung enthalten war. Als eV - Begehren wurde das Primärbegehren wie im
Spruch: ersichtlich formuliert, wobei im Ersteventua... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin (= ASt) brachte am 27.05.2019 vor einen Schriftsatz ein, mit welchem betreffend das im Entscheidungskopf ersichtliche Vergabeverfahren neben dem Begehren auf Nichtigerklärung der Nichtzulassung zur Teilnahme an der zweiten Vergabeverfahrensstufe und einer Ausschreibungsanfechtung ua auch ein Begehren auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung enthalten war. Als eV - Begehren wurde abseits eines Eventualbegehrens als Maßnahme... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 27.05.2019 vor einen Schriftsatz ein, mit welchem betreffend das im Entscheidungskopf ersichtliche Vergabeverfahren neben der Nichtigerklärung der Nichtzulassung zur Teilnahme an der zweiten Vergabeverfahrensstufe ua auch die im
Spruch: ersichtlichen ausschreibungsspezifischen Nichtigerklärungsbegehren enthalten waren. In dieser Eingabe waren auch Pauschalgebührenersatzbegehren für den Nachprüfungsantrag und den eV - Antrag entha... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 27.05.2019 vor einen Schriftsatz ein, mit welchem betreffend das im Entscheidungskopf ersichtliche Vergabeverfahren neben der Nichtigerklärung der Nichtzulassung zur Teilnahme an der zweiten Vergabeverfahrensstufe ua auch die im
Spruch: ersichtlichen ausschreibungsspezifischen Nichtigerklärungsbegehren enthalten waren. In dieser Eingabe waren auch Pauschalgebührenersatzbegehren für den Nachprüfungsantrag und den eV - Antrag entha... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 27.05.2019 vor einen Schriftsatz ein, mit welchem betreffend das im Entscheidungskopf ersichtliche Vergabeverfahren neben der Nichtigerklärung der Nichtzulassung zur Teilnahme an der zweiten Vergabeverfahrensstufe ua auch die im
Spruch: ersichtlichen ausschreibungsspezifischen Nichtigerklärungsbegehren enthalten waren. In dieser Eingabe waren auch Pauschalgebührenersatzbegehren für den Nachprüfungsantrag und den eV - Antrag entha... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entschei... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entschei... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entschei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 01.03.2019, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die am 07.02.2019 bekanntgemachte Ausschreibung zur Gänze für nichtig zu erklären, in eventu diese dahingehend für nichtig zu erklären, dass in sämtlichen Losen jeweils folgende Festlegung zu streichen ist: "Die Einmalkatheter sind PVC-frei", die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 15.04.2019 vor Amtsstundenende einen Nachprüfungsantrag gegen gegen eine Zuschlagsentscheidung vom 05.04.2019 in dem im
Spruch: konkretisierten Vergabeverfahren ein, welches im Februar 2019 durch Vergabebekanntmachung eingeleitet worden war. 2. Nach der Erlassung einer beantragten einstweiligen Verfügung (= eV) zu Gunsten der antragstellenden Bietergemeinschaft wurde schließlich mit einem am 15.05.2019 verkündeten und am 29.5.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der AG leitete im Februar 2019 im zeitlichen Vollanwendungsbereich des BVergG 2018 das im Entscheidungskopf konkretisierte offene Vergabeverfahren über einen Bauauftrag im Oberschwellenbereich ein. 2. Die ASt bekämpfte die Zuschlagsentscheidung zu Gunsten der MB mit dem gegenständlichen Nachprüfungsantrag. 3. Nach Erlassung einer einstweiligen Verfügung mit einem Zuschlagsverbot für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens, der Erhebung v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 01.03.2019, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die am 07.02.2019 bekanntgemachte Ausschreibung zur Gänze für nichtig zu erklären, in eventu diese dahingehend für nichtig zu erklären, dass in sämtlichen Losen jeweils folgende Festlegung zu streichen ist: "Die Einmalkatheter sind PVC-frei", die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen ... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 06.05.2019 stellte die Antragstellerin Anträge auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung 1. der Ausschreibung, 2. der 1. Fragebeantwortung und der 1. Berichtigung sowie 3. der 2. Fragebeantwortung. Weiters beantragte die Antragstellerin die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht in den Vergabeakt sowie den Ersatz der von ihr entrichtete... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 23.04.2019, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin XXXX die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 12.04.2019, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch den Auftraggeber. Die Antragstellerin XXXX geht in ihrem Nachprüfungsantrag davon aus, dass sie ein Angebot ab... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 23.04.2019, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin XXXX die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 12.04.2019, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch den Auftraggeber. Die Antragstellerin XXXX geht in ihrem Nachprüfungsantrag davon aus, dass sie ein Angebot ab... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 23.04.2019, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin XXXX die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 12.04.2019, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch den Auftraggeber. Die Antragstellerin XXXX geht in ihrem Nachprüfungsantrag davon aus, dass sie ein Angebot ab... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 08.02.2019, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Erstantragstellerin die Nichtigerklärung der Auswahlentscheidungen vom 28.01.2019 hinsichtlich der Lose 07 und 15, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberinnen und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Mit Schreiben vom 08.02.2019, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, beg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 08.02.2019, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Erstantragstellerin die Nichtigerklärung der Auswahlentscheidungen vom 28.01.2019 hinsichtlich der Lose 07 und 15, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberinnen und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Mit Schreiben vom 08.02.2019, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, beg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 27.03.2019 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren und brachte zur Rechtswidrigkeit der Zuschlagsentscheidung einleitend vor, dass die Auftraggeberin zu Unrecht das Vorlegen zwingender Ausscheidensgründe im Angebot der Antragstellerin angenommen habe. Das Angebot der Antragstellerin wäre bei Beurteilung anhand der Zuschlagskriterien erstgereiht und müsste bei rechtmäßiger Vorgehensweise daher di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 27.03.2019 stellte die Antragstellerin Anträge auf Nachprüfung, auf einstweilige Verfügung, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. 2. Mit Beschluss vom 04.04.2019, W123 2216573-1/2E, erließ das Bundesverwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung, in der es der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens untersagte, den Zus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 14.03.2019 stellte die Antragstellerin Anträge auf Nachprüfung, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühr durch die Auftraggeberin. 2. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.04.2019, W123 2216005-1/12E, wurde der Antrag auf Nichtigerklärung Ausscheidensentscheidung abgewiesen. II. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 340 Abs. 1 Z 1 BVergG 2018 hat der Ant... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die antragstellende Bietergemeinschaft beantragte am 25.03.2019 in dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren die Nichtigerklärung zweier Auftraggeberentscheidungen und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. 2. Der Nachprüfungsantrag, sprich die beiden Nichtigerklärungsbegehren wurden mündlich am 02.04.2019 verkündet und am 09.04.2019 schriftlich ausgefertigt teils ab- und teils zurückgewiesen. II. Das Bundesverwaltungsgeric... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 8. März 2019, beantragte die XXXX , vertreten durch die MECENOVIC Rechtsanwalt GmbH, Burggasse 16/III, 8010 Graz, in der Folge Antragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung und der Zuschlagsentscheidung zu Gunsten der Dipl.-Ing. Anton Hofstätter Gesellschaft m.b.H. und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Anträge be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 8. März 2019, beantragte die XXXX , vertreten durch die MECENOVIC Rechtsanwalt GmbH, Burggasse 16/III, 8010 Graz, in der Folge Antragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung und der Zuschlagsentscheidung zu Gunsten der XXXX und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "HTL-... mehr lesen...