1 Mit Bescheid vom 20. Jänner 2023 wurde der Revisionswerber nach Durchführung eines Vorhalteverfahrens zur Haftung gemäß § 9 iVm §§ 80 ff BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten - Lohnabgaben (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) - der G GmbH für näher angeführte Zeiträume, in denen der Revisionswerber Geschäftsführer der G GmbH war, herangezogen. Dem Haftungsbescheid waren die zugrundeliegenden - gegenüber der G GmbH ergangenen - Haftungs- und Fest... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 BAO §224 Abs1 BAO §9 Abs1VwRallg BAO § 198 heute BAO § 198 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 BAO § 224 heute ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1 BAO § 9 heute BAO § 9 gültig ab 01.01.1962 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/13/0029 B 25. April 2019 RS 3 (hier ohne die letzten beiden Sätze) Stammrechtssatz Ein Rechtsirrtum bzw... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1 BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 BAO § 80 gültig von 31.12.2004 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 17. Mai 2024 wurde der Revisionswerber zur Haftung gemäß § 9 iVm §§ 80 ff BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten (für Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Normverbrauchsabgabe und Kammerumlage) der K GmbH für näher angeführte Zeiträume herangezogen. Mit Bescheid vom 17. Mai 2024 wurde der Revisionswerber zur Haftung gemäß Paragraph 9, in Verbindung mit Paragraphen 80, ff BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten (für Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Normverbrauch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 BAO §9 BAO §9 Abs1 BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 BAO § 80 gültig von 31.12.2004 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1 BAO § 9 heute BAO § 9 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: Für das Vorliegen der objektiven Uneinbringlichkeit der Abgaben im Sinne des § 9 Abs. 1 BAO ist es nicht notwendig, dass bereits (er... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 1. September 2023 wurde der Revisionswerber - als ehemaliger Geschäftsführer der FE GmbH, die ihrerseits unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Primärschuldnerin FE GmbH & Co KG war - zur Haftung gemäß § 9 iVm §§ 80 ff BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten (u.a. für Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag sowie Säumniszuschläge) der FE GmbH & Co KG für näher angeführte Zeiträume herangezogen. Mit Bescheid vom 1. September 2023 wu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1 BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 BAO § 80 gültig von 31.12.2004 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 ... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Dezember 2020, Ra 2020/13/0084, verwiesen, mit dem das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts betreffend Haftung gemäß § 9 iVm §§ 80 ff BAO wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben wurde, weil im Hinblick darauf, dass mehrere Vertreter als Haftungspflichtige in Frage kamen, die Ermessensentscheidung, wer von ihnen und gegebenenfalls in welchem Ausmaß in Anspruch genommen wird, entsprechend zu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 BAO §9 Abs1 BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 BAO § 80 gültig von 31.12.2004 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber wurde vom Finanzamt als ehemaliger Geschäftsführer der P GmbH (Primärschuldnerin) mit Bescheid vom 19. Jänner 2022 zur Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO für die Glücksspielabgaben 9/2015 bis 12/2016 sowie 6/2018 herangezogen. Über die Primärschuldnerin war der Konkurs im Oktober 2018 eröffnet und dieser mit Beschluss des Landesgerichtes im Juli 2020 nach Schlussverteilung aufgehoben worden. Der Revisionswerber wurde vom Finanzamt als ehemaliger Geschäftsführer der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 BAO §124 BAO §133 BAO §80 Abs1 BAO §9 BAO §9 Abs1 BAO § 119 heute BAO § 119 gültig ab 01.01.1962 BAO § 124 heute BAO § 124 gültig ab... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Zollamts Linz Wels (nunmehr Zollamt Österreich) vom 8. August 2018 wurde der Mitbeteiligte als (ehemals) handelsrechtlicher Geschäftsführer der G-GmbH (Primärschuldnerin) für aushaftende Abgabenschuldigkeiten (Einfuhrumsatzsteuer und Abgabenerhöhung) iHv insgesamt 447.592,33 € in Anspruch genommen. 2 Der dagegen erhobenen Beschwerde gab das Bundesfinanzgericht - nach Ergehen einer abweisenden Beschwerdevorentscheidung durch das Finanzamt und der Stellung eines Vo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1 BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 BAO § 80 gültig von 31.12.2004 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392 BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1 ABGB § 1392 heute ABGB § 1392 gültig ab 01.01.1812 BAO § 80 heute ... mehr lesen...
Index: DE-32 Steuerrecht Deutschland001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgO 1931 BAO §80 BAO §81 BAO §82 BAO §83 BAO §9 Abs1ReichsabgabenOVwRallg BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 BAO §... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber war im Zeitraum 20. September 2013 bis 26. Mai 2017 Alleingeschäftsführer der Primärschuldnerin (R GmbH). In Folge einer Außenprüfung erließ das Finanzamt für die R GmbH Umsatzsteuerbescheide betreffend die Jahre 2014 bis 2016. 2 Mit Beschluss des Landesgerichtes vom März 2019 wurde ein Antrag des Finanzamtes auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Primärschuldnerin mangels Kostendeckung abgewiesen. 3 Mit Haftungsbescheid vom 13. Novem... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte war Prokurist einer - in der Fertigteilhaus-Branche tätigen - GmbH. Über die GmbH wurde im Jahr 2015 zunächst das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung und in der Folge das Konkursverfahren eröffnet. Im April 2019 wurde der Konkurs nach Schlussverteilung aufgehoben und die Firma gemäß § 40 FBG infolge Vermögenslosigkeit gelöscht. Der Mitbeteiligte war Prokurist einer - in der Fertigteilhaus-Branche tätigen - GmbH. Über die GmbH wurde im Jahr 2015 zunächst das ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1 BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 BAO § 80 gültig von 31.12.2004 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 ... mehr lesen...
1 Mit Haftungsbescheid vom 13. August 2014 wurde die (Rechtsvorgängerin der) Revisionswerberin gemäß § 8 Abs. 2 Flugabgabegesetz (FlugAbgG) für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der S Airlines im Ausmaß von 45.498,42 € (Flugabgabe für Juli bis September 2012) in Anspruch genommen und aufgefordert, diesen Betrag innerhalb eines Monats ab Zustellung dieses Bescheides zu entrichten. In der Begründung: wurde ausgeführt, der Bescheid ergehe an die Revisionswerberin wegen Uneinbringli... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §9 Abs1 FlugAbgG §8 Abs2VwRallg BAO § 9 heute BAO § 9 gültig ab 01.01.1962 FlugAbgG § 8 heute ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §238 Abs2 BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1VwRallg BAO § 238 heute BAO § 238 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 238 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zuletzt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/01 Insolvenzordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §238 BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1 IO §110 Abs2 IO §9 Abs1 IO §9 Abs2VwRallg BAO § 238 heute BAO § 238 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 238 gü... mehr lesen...
1 Mit Haftungsbescheid vom 16. Jänner 2020 nahm das Finanzamt den Revisionswerber gemäß §§ 9 iVm 80 ff BAO für näher bezeichnete, aushaftende Abgabenschuldigkeiten der J GmbH (Primärschuldnerin) der Jahre 2008 bis 2012 iHv 569.614,61 € in Anspruch. Mit Haftungsbescheid vom 16. Jänner 2020 nahm das Finanzamt den Revisionswerber gemäß Paragraphen 9, in Verbindung mit 80, ff BAO für näher bezeichnete, aushaftende Abgabenschuldigkeiten der J GmbH (Primärschuldnerin) der Jahre 2008 bis 2... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1VwRallg BAO § 20 heute BAO § 20 gültig ab 01.01.1962 BAO § 80 heute BAO § 80 gült... mehr lesen...
Index: L37089 Dienstgeberabgabe Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §201 BAO §202 BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1DienstgeberabgabeG Wr §6 Abs1DienstgeberabgabeG Wr §6a Abs1 KommStG 1993 §11 Abs2 KommStG 1993 §6a Abs1 BAO § 201 heute BAO § 201 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 9. Februar 2023 wurde die mitbeteiligte Partei als ehemaliger Geschäftsführer der P GmbH gemäß § 6a Abs. 1 KommStG und § 6a Abs. 1 WDAG als Haftungspflichtige für deren Abgabenschuldigkeiten an Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe u.a. für 2019 in Höhe von insgesamt 8.821,30 € in Anspruch genommen und aufgefordert, diesen Betrag innerhalb eines Monats ab Zustellung des Bescheides zu entrichten. Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wi... mehr lesen...
Index: L37089 Dienstgeberabgabe Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §20 BAO §224 Abs1 BAO §279 Abs1 BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1DienstgeberabgabeG Wr §6a Abs1 KommStG 1993 §6a Abs1VwRallg BAO § 20 heute BAO § 20 gültig ab 01.01.1962 ... mehr lesen...
Index: L37089 Dienstgeberabgabe Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §20 BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1DienstgeberabgabeG Wr §6a Abs1 KommStG 1993 §6a Abs1VwRallg BAO § 20 heute BAO § 20 gültig ab 01.01.1962 ... mehr lesen...