Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 BAO §124 BAO §133 BAO §80 Abs1 BAO §9 BAO §9 Abs1 BAO § 119 heute BAO § 119 gültig ab 01.01.1962 BAO § 124 heute BAO § 124 gültig ab... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1 BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 BAO § 80 gültig von 31.12.2004 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392 BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1 ABGB § 1392 heute ABGB § 1392 gültig ab 01.01.1812 BAO § 80 heute ... mehr lesen...
Index: DE-32 Steuerrecht Deutschland001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgO 1931 BAO §80 BAO §81 BAO §82 BAO §83 BAO §9 Abs1ReichsabgabenOVwRallg BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 BAO §... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1 BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 BAO § 80 gültig von 31.12.2004 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §9 Abs1 FlugAbgG §8 Abs2VwRallg BAO § 9 heute BAO § 9 gültig ab 01.01.1962 FlugAbgG § 8 heute ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 6. Juni 2018 wurde der Revisionswerber als ehemaliger Geschäftsführer der A GmbH gemäß § 9 Abs. 1 iVm § 80 BAO zur Haftung für die Umsatzsteuer 2012 der A GmbH herangezogen. Mit Bescheid vom 6. Juni 2018 wurde der Revisionswerber als ehemaliger Geschäftsführer der A GmbH gemäß Paragraph 9, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 80, BAO zur Haftung für die Umsatzsteuer 2012 der A GmbH herangezogen. 2 Mit Beschluss vom 21. September 2018, VH/7100006/2... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin war Geschäftsführerin der P GmbH. Am 2. Dezember 2015 erließ das Finanzamt gegenüber der Revisionswerberin einen Haftungsbescheid für die Umsatzsteuer der Jahre 2003 bis 2006 der P GmbH. Zur Vorgeschichte des Umsatzsteuerverfahrens der P GmbH wird auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. September 2012, 2008/15/0285, und vom 18. Oktober 2018, Ra 2016/15/0038, zu jener des Haftungsverfahrens auf die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtsho... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 BAO §224 Abs1 BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1VwRallg BAO § 20 heute BAO § 20 gültig ab 01.01.1962 BAO § 224 heute ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Bundesfinanzgericht nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung der Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Haftungsbescheid des Finanzamts vom 29. Juli 2015 teilweise Folge und nahm den Revisionswerber gemäß § 9 iVm § 80 BAO als Haftungspflichtigen für bei der H GmbH aushaftende Körperschaftsteuer 2004 iHv 5.681,29 € in Anspruch. Weiters sprach das Bundesfinanzgericht aus, dass eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zu... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Bundesfinanzgericht nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung der Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Haftungsbescheid des Finanzamts vom 29. Juli 2015 teilweise Folge und nahm den Revisionswerber gemäß § 9 iVm § 80 BAO als Haftungspflichtigen für bei der E GmbH aushaftende Abgabenschuldigkeiten (samt Aussetzungszinsen, Anspruchszinsen und Säumniszuschlägen) iHv insgesamt 136.558,35 € in Anspruch. Weiters sprach das Bundesfi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1 BAO § 20 heute BAO § 20 gültig ab 01.01.1962 BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt ge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 BAO §224 Abs1 BAO §9 Abs1VwRallg BAO § 198 heute BAO § 198 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 BAO § 224 heute ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 BAO §224 Abs1 BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1VwRallg BAO § 20 heute BAO § 20 gültig ab 01.01.1962 BAO § 224 heute ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1 BAO §248 BAO §257 BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1 BAO § 224 heute BAO § 224 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 BAO § 248 heute ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber wurde vom Zollamt als ehemaliger Geschäftsführer der N GmbH gemäß §§ 9, 80 ff iVm 224 Abs. 1 BAO als Haftungspflichtiger für die in der Zeit vom 6. September 2010 bis zum 23. November 2010 für das genannte Unternehmen entstandene und noch aushaftende Mineralölsteuer im Ausmaß von 2,500.000 € in Anspruch genommen. Dagegen erhob der Revisionswerber Beschwerde sowie eine Beschwerde gemäß § 248 BAO. Nach abweisender Beschwerdevorentscheidung stellte er einen V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1 BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 BAO § 80 gültig von 31.12.2004 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 ... mehr lesen...
1 Das Finanzamt erließ gegenüber dem Revisionswerber als ehemaligem Obmann eines Vereines einen Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO (betreffend Umsatzsteuer 2012 bis 2016). Als das für die Vertretung nach außen berufene Organ sei er für die Entrichtung der Abgaben des Vereins aus dessen Mitteln verantwortlich gewesen. Als Vertreter hafte er mit seinem persönlichen Einkommen und Vermögen für nicht entrichtete Abgaben des Vertretenen, wenn ihn an der Nichtentrichtung dieser A... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1VwRallg BAO § 20 heute BAO § 20 gültig ab 01.01.1962 BAO § 80 heute BAO § 80 gült... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 BAO §9 Abs1VerG 2002 §3 BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 BAO § 80 gültig von 31.12.2004 bis 31.12.2023 zuletzt geändert d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1 BAO § 9 heute BAO § 9 gültig ab 01.01.1962 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/13/0029 B 25. April 2019 RS 3 Stammrechtssatz Ein Rechtsirrtum bzw. das Handeln auf Grund einer vertret... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198 BAO §224 Abs1 BAO §9 Abs1 EStG 1988 §82 EStG 1988 §95 VwRallg BAO § 198 heute BAO § 198 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Stadtmagistrats der Landeshauptstadt Innsbruck vom 28. Oktober 2011 wurde - nach den Feststellungen des Landesverwaltungsgerichts Tirol (LVwG) - der X Ltd., deren alleiniger Geschäftsführer zu diesem Zeitpunkt der Revisionswerber war, gemäß §§ 13 ff Tiroler Vergnügungssteuergesetz 1982 iVm dem Gemeinderatsbeschluss vom 10. Dezember 2010 eine Vergnügungssteuer für das Aufstellen von 21 Glücksspielautomaten in verschiedenen Räumen einer bestimmten Lokalität für... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 BAO §224 Abs1 BAO §9 Abs1VwRallg BAO § 198 heute BAO § 198 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 BAO § 224 heute ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE1PE6J32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht59/04 EU - EWR
Norm: BAO §224 Abs1 BAO §9 Abs1EURallg12010E056 AEUV Art5612010P/TXT Grundrechte Charta Art5162014CJ0098 Berlington Hungary VORAB62017CJ0625 Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank VORAB62018CJ0075 Vodafone Magyarorszag VORAB BAO § 224 heute BAO § 224 gült... mehr lesen...
Index: L37089 Dienstgeberabgabe Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht34 Monopole
Norm: AbgÄG 2012 BAO §20 BAO §280 Abs1 lite BAO §80 BAO §9 Abs1 BAO §9a BAO §93 Abs3 litaDienstgeberabgabeG Wr §6a Abs2DienstgeberabgabeG Wr §6a Abs3 KommStG 1993 §6a Abs2 KommStG 1993 §6a Abs3VwRallg BAO § 20 heute ... mehr lesen...
1 Mit Schreiben vom 12. März 2018 hielt die belangte Behörde dem Revisionswerber vor, die O GmbH, deren Geschäftsführer der Revisionswerber seit 15. Mai 2017 sei, habe Kommunalsteuer und (Wiener) Dienstgeberabgabe im Jahr 2017 nicht entrichtet. Dem Revisionswerber werde im Hinblick auf eine mögliche Haftungsinanspruchnahme die Gelegenheit gegeben, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. 2 Der Revisionswerber teilte mit, er sei Koch in einem (anderen) China-Restaurant; er sei... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin war Geschäftsführerin der P GmbH. Am 4. November 2015 erließ das Finanzamt einen Haftungsvorhalt an die Revisionswerberin betreffend die Umsatzsteuern 2003 bis 2006 der P GmbH. Es führte aus, dass diese Abgaben bei der P GmbH als uneinbringlich anzusehen seien, weil die P GmbH seit Jahren keine Umsätze erwirtschafte und im Übrigen weder über Einkommen noch Vermögen verfüge. In der Bilanz 2013 sei keinerlei Vermögen mit Ausnahme einer sonstigen Forderung ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber war seit 24. Jänner 2009 Geschäftsführer der J GmbH. Seit 27. Mai 2011 vertrat er die Gesellschaft gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinem Sohn. Mit Beschluss des Landesgerichts wurde im Juni 2013 über das Vermögen der J GmbH das Konkursverfahren eröffnet. Das Konkursverfahren wurde im August 2017 mangels Kostendeckung aufgehoben. 2 Mit Haftungsbescheid vom 21. Dezember 2017 wurde der Revisionswerber als ehemaliger Geschäftsführer der J GmbH als Haf... mehr lesen...