RS Vwgh 2022/9/7 Ra 2019/13/0065

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Veröffentlicht am 07.09.2022
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Haftungsinanspruchnahme ist nicht bis zur Höhe der aktuellen Einkünfte oder des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen begrenzt (vgl. etwa VwGH 28.5.2008, 2006/15/0007).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019130065.L03

Im RIS seit

25.10.2022

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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