RS Vwgh 2025/6/25 Ra 2024/13/0063

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Veröffentlicht am 25.06.2025
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Erfolgte die Verpfändung des Sparbuches bereits vor Übernahme der Geschäftsführung durch den als Haftungspflichtigen herangezogenen Geschäftsführer und bestand für diesen keine Möglichkeit, diese Verpfändung aufzuheben, liegt keine vorwerfbare Pflichtverletzung vor, weshalb die diesbezüglichen Mittel und die damit getilgten Verbindlichkeiten nicht in die Differenzquotenrechnung aufzunehmen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024130063.L02

Im RIS seit

31.07.2025

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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