RS Vwgh 2020/12/31 Ra 2020/13/0084

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Veröffentlicht am 31.12.2020
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20
BAO §280 Abs1 lite
BAO §80 Abs1
BAO §9 Abs1
BAO §93 Abs3 lita

Rechtssatz

Kommen mehrere Vertreter als Haftungspflichtige in Frage, ist die Ermessensentscheidung, wer von ihnen und gegebenenfalls in welchem Ausmaß in Anspruch genommen wird, entsprechend zu begründen (vgl. z.B. VwGH 20.9.1996, 94/17/0122; 17.12.2002, 98/17/0250).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020130084.L01

Im RIS seit

08.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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