1 Die Revisionswerberin war im Revisionszeitraum in der Baubranche tätig. Als Folge einer Außenprüfung wurde seitens des Finanzamtes der Abzug von Betriebsausgaben (in Form der Abschreibung von Herstellungsaufwendungen) wegen fehlender Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO nicht anerkannt und ein Zuschlag gemäß § 22 Abs. 3 KStG 1988 verhängt. Weiters wurde der Vorsteuerabzug aus einigen Rechnungen nicht anerkannt. Die Revisionswerberin war im Revisionszeitraum in der Baubranche tätig. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 BAO §201 BAO §299 Abs1 BAO §303 VwRallg BAO § 20 heute BAO § 20 gültig ab 01.01.1962 BAO § 201 heute BAO... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin verfügte - nach den Feststellungen des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg (LVwG) - am streitgegenständlichen Standort über eine Bewilligung nach dem Wettengesetz zur Ausübung der Tätigkeit eines Wettunternehmers, wobei von Jänner bis Dezember 2014 sowie vom Jänner bis Juni 2015 im frei zugänglichen Bereich neun technische Einrichtungen (Terminals) aufgestellt waren. Die Kunden konnten sich an den Terminals über verschiedene Wettereignisse und Wettquoten info... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin, eine Privatstiftung, ist Rechtsnachfolgerin der X GmbH, die in den Jahren 2006 und 2007 Einkünfte aus einer Beratertätigkeit erklärt und mit Bescheiden vom 14. Februar 2008 (für das Jahr 2006) bzw. 16. Juni 2008 (für das Jahr 2007) mit den Einkünften aus dieser Tätigkeit zur Körperschaftsteuer veranlagt worden ist. 2 Am 7. Juni 2011 beantragte die X GmbH die Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Körperschaftsteuer 2006 und 2007 sowie das Auss... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 BAO § 303 heute BAO § 303 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 303 gültig von 26.06.2002 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002 ... mehr lesen...
1 Im Zuge einer bei der Revisionswerberin durchgeführten Prüfung der lohnabhängigen Abgaben für den Zeitraum 2005 bis 2009 gelangte der Prüfer zur Auffassung, HK habe seine Leistungen an die Revisionswerberin nicht - wie bisher von ihr angenommen - als Selbständiger, sondern im Rahmen eines Dienstverhältnisses erbracht. Von einer Geltendmachung der Lohnsteuerhaftung sei aber abzusehen, weil die Einkünfte bereits im Einkommensteuerverfahren des HK erfasst worden seien. 2 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §201 Abs4 BAO §202 Abs1 BAO §224 Abs1 BAO §279 Abs1 BAO §303 EStG 1988 §82 BAO § 201 heute BAO § 201 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 20... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAOUStG 1994 VwGG §28 Abs1 Z4 VwGG §28 Abs1 Z5 VwGG §34 Abs1 VwGG § 28 heute VwGG § 28 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 VwGG § 28 gültig von 01.01.20... mehr lesen...
1 Aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden bei der Revisionswerberin die Verfahren betreffend Umsatzsteuer 2011 bis 2015 wiederaufgenommen und neue Sachbescheide erlassen. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Bundesfinanzgericht den Beschwerden der Revisionswerberin gegen den Umsatzsteuerbescheid 2012 teilweise Folge und wies die Beschwerde hinsichtlich der Wiederaufnahme der Umsatzsteuerverfahren 2011 bis 2015 und der Umsatzsteuerbescheide 2011 und 2013 bis 2015 als... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin hat in den Jahren 2012 bis 2014 als Gestellungsnehmerin Leistungen von drei Arbeitskräftegestellern bezogen. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Revisionswerberin im Instanzenzug gemäß § 100 Abs. 2 EStG 1988 und § 202 iVm § 201 BAO zur Haftung für Abzugssteuern iSd § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 für die Arbeitskräftegestellung durch beschränkt steuerpflichtige Gesteller herangezogen. Im Spruch: des angefochtenen Erkenntnisses werden für das Jahr 2012 di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §201 Abs4 BAO §202 Abs1 BAO §224 Abs1 BAO §303 EStG 1972 §82 Abs1 EStG 1972 §86 Abs2 BAO § 201 heute BAO § 201 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein österreichischer Staatsbürger, war in den Streitjahren bei einem liechtensteinischen Unternehmen als Dienstnehmer beschäftigt und bezog daraus Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. 2 Am 25. November 2014 langte beim Finanzamt ein an die Finanzpolizei gerichtetes, den Revisionswerber betreffendes anonymes Schreiben ein. Darin wird ausgeführt, der Revisionswerber wohne seit vielen Jahren mit seiner langjährigen Lebensgefährtin in der Gemeinde ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 31. Jänner 2017 nahm das Finanzamt den Revisionswerber als Geschäftsführer der V GmbH als Haftungspflichtigen gemäß § 9 iVm §§ 80 ff BAO für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der V GmbH (Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für jeweils näher angeführte Zeiträume aus den Jahren 2008 bis 2011) in Höhe von insgesamt 23.110,67 € in Anspruch und forderte diesen auf, den Betrag innerhalb eines Monats... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §265 Abs6 BAO §303 BAO § 265 heute BAO § 265 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 265 gültig von 01.01.2003 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002 ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG i... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAOUStG 1994 VwGG §28 Abs1 Z4 VwGG §28 Abs1 Z5 VwGG §34 Abs1 VwGG § 28 heute VwGG § 28 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 VwGG § 28 gültig von 01.01.20... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist Facharzt für Augenheilkunde und betrieb im Jahr 2005 eine Privatordination, in der seine Ehefrau als Ordinationshilfe auf Grundlage eines Werkvertrags beschäftigt war. Auf Grund einer Außenprüfung für die Jahre 2001 bis 2003 gelangte das Finanzamt zur Beurteilung, dass - trotz des abgeschlossenen Werkvertrages - die Tätigkeit der Ehefrau als im Rahmen eines Dienstverhältnisses erbracht anzusehen sei. Als Folge dieser Beurteilung nahm das Finanzamt - zum Teil... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei war - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - im Streitjahr u.a. an mehreren Gesellschaften als Mitunternehmer (Kommanditist) beteiligt und erklärte daraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Mit Bescheid vom 17. Februar 2009 veranlagte das Finanzamt ihn zunächst erklärungsgemäß. Aufgrund einer Wiederaufnahme erging am 22. Mai 2013 ein neuer Einkommensteuerbescheid. 2 Der gemäß § 188 BAO ergangene Feststellungsbescheid 2007 betreffen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs2 BAO §209 Abs4 BAO §303 BAO § 200 heute BAO § 200 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 200 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber war im Jahr 1999 u.a. an mehreren Kommanditgesellschaften beteiligt. 2 Am 10. Oktober 2005 erließ das Finanzamt für den Revisionswerber einen gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderten vorläufigen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1999. Am 10. Oktober 2005 erließ das Finanzamt für den Revisionswerber einen gemäß Paragraph 295, Absatz eins, BAO geänderten vorläufigen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1999. 3 Aufgrund einer - als neuer Grundlagen... mehr lesen...
1 Mit Eingabe vom 15. Dezember 2016 erstattete u.a. die Revisionswerberin Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG. Sie gab an, sie habe seit 2003 gemeinsam mit ihrem Ehemann über ein Depot bei einer Bank in der Schweiz verfügt. Das Vermögen stamme aus Ersparnissen. Im November 2011 sei das gesamte Vermögen nach Österreich übertragen worden. Zum Zeitpunkt des Übertrages habe das Vermögen ca. 884.000 EUR betragen. Die Revisionswerberin und ihr Ehemann hätten angenommen, dass das Vermögen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §264 Abs3 BAO §303 BAO §307 BAO § 264 heute BAO § 264 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2016 BAO § 264 gültig von 30.12.2014 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2014 ... mehr lesen...
1 Mit Bescheiden vom 26. November 2010 nahm das Finanzamt die Verfahren betreffend Einkommensteuer 2005 bis 2008 wieder auf und setzte die Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis 2008 neu fest. Zur Begründung: verwies das Finanzamt auf den Prüfbericht bei der R GmbH. Der (vom Revisionswerber geltend gemachte) Verlustvortrag sei im Zuge der Einbringung der N KEG, an der der Revisionswerber beteiligt gewesen sei, auf die aufnehmende R GmbH übergegangen. Somit sei ein Verwerten des Ver... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 BAO §303 Abs1 BAO §303 Abs1 litb BAO § 303 heute BAO § 303 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 303 gültig von 26.06.2002 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin stellt - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - gereinigte Berufs- und Hotelwäsche aller Art einschließlich Matten für Gesundheitswesen, Hotellerie und Gastronomie sowie Industrie und Wirtschaft bereit. Das Service der Revisionswerberin besteht dabei im Bereitstellen der Mietwäsche, Reinigen im vereinbarten zeitlichen Turnus, zweckmäßigem Instandhalten, Lagerhalten, kostenlosen Austausch nach Verschleiß sowie Zustellen/Abholen. Gemäß den ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §20 BAO §303 EStG 1988 §4 Abs2 Z2VwRallg BAO § 20 heute BAO § 20 gültig ab 01.01.1962 BAO § 303 heute ... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte AG bildet nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts mit Wirksamkeit ab 1. Februar 2005 eine Unternehmensgruppe mit der S GmbH und der T GmbH. Der Bilanzstichtag der Mitbeteiligten ist der 31. Jänner. 2 Im Wirtschaftsjahr 2004/2005 nahm die Mitbeteiligte eine Teilwertabschreibung ihrer Beteiligung an der S GmbH in Höhe von 4,5 Mio. € vor, die sie im Rahmen ihrer Körperschaftsteuererklärung 2005 gemäß § 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 zu einem Siebentel ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §303 EStG 1988 §4 Abs2 Z2 KStG 1988 §12 Abs3 Z2VwRallg BAO § 303 heute BAO § 303 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 303 gült... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 31. Juli 2017 wies das Bundesfinanzgericht die (als Beschwerde zu behandelnde) Berufung der Revisionswerberin gegen den Bescheid des Finanzamts vom 30. November 2009 betreffend die Vorschreibung der Grunderwerbsteuer ab. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof erklärte das Bundesfinanzgericht für zulässig. 2 Mit E-Mail vom 15. September 2017 übermittelte die die Revisionswerberin vertretende Rechtsanwälte GmbH (im Folgenden: Rechtsvertreterin) dem Bu... mehr lesen...
Index: 14/01 Verwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;BFGG 2014 §24 Abs1;
Rechtssatz: Der gegenständliche Fall betrifft die Revisionseinbringung beim Bundesfinanzgericht. Das BFGG enthält keine Regelung betreffend die Einbringung, insbesondere die elektronische Einbringung von Eingaben beim Bundesfinanzgericht. Im der Revision vorangegangenen Beschwerdeverfahren war die... mehr lesen...