RS Vwgh 2004/7/5 99/14/0309

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Veröffentlicht am 05.07.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303;

Rechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Hervorkommen von Tatsachen stets aus der Sicht jenes Verfahrens zu beurteilen ist, das wieder aufgenommen werden soll (Hinweis E 26. Mai 1993, 89/13/0082).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999140309.X01

Im RIS seit

28.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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