RS Vwgh 2005/12/22 2001/15/0004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.2005
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303;
BAO §307 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/14/0038 E 22. Mai 1990 VwSlg 6498 F/1990 RS 2

Stammrechtssatz

Bei Berufungen, die sowohl gegen Wiederaufnahmebescheide als auch gegen Sachbescheide gerichtet sind, ist zunächst über die Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide zu entscheiden (Hinweis E 9.11.1983, 82/13/0038).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001150004.X04

Im RIS seit

13.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten