Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2; AVG §69 Abs3; BAO §303 Abs1 litb; BAO §303 Abs4;LAO Wr 1962 §235 Abs1 litb;LAO Wr 1962 §235 Abs3; AVG § 69 heute AVG § 69 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb; BAO §303 Abs4;LAO Wr 1962 §235 Abs1 litb;LAO Wr 1962 §235 Abs3; BAO § 303 heute BAO § 303 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 303 gültig von 26.06.2002 b... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE6JL34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR
Norm: 11997E234 EG Art234;62006CJ0002 Kempter VORAB; AVG §69 Abs1 Z2; AVG §69 Abs3; BAO §303 Abs1 litb; BAO §303 Abs4;EURallg;LAO Wr 1962 §235 Abs1 litb;LAO Wr 1962 §235 Abs3;VwRallg; AVG § 69 heute ... mehr lesen...
Index: E1EE6JL34007 Abgabenordnung TirolL34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR
Norm: 11997E234 EG Art234;62003CJ0491 Hermann VORAB;62008CJ0002 Fallimento Olimpiclub VORAB; AVG §69 Abs1 Z3; AVG §69 Abs3; BAO §303 Abs1 litc; BAO §303 Abs4;LAO Tir 1984 §226;LAO Tir 1984 §226a;LAO Wr 1962 §235 Abs1 litc;LAO Wr 1962 §235 Abs3;VwRallg; ... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 22. April 2003 wurde die Beschwerdeführerin gemäß den §§ 7 und 54 WAO für den Rückstand an Dienstgeberabgabe und Kommunalsteuer der Y. AG in der Höhe von 4.816,81 EUR "für den Zeitraum Rest 1-8/2001" haftbar gemacht. Die Beschwerdeführerin sei als Vorstandsmitglied der Y. AG im Firmenbuch eingetragen und habe weder die Bezahlung der aushaftenden Abgaben veranlasst noch Schritte zur Abdeckung des Rückstandes unternommen. Sie habe damit die ihr als Vorst... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2; AVG §69 Abs2; BAO §303 Abs1 litb; BAO §303 Abs2;LAO Wr 1962 §235 Abs1 litb;LAO Wr 1962 §235 Abs2; AVG § 69 heute AVG § 69 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Mit "Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag" vom 30. Mai 2001 verkaufte der Ehemann der Beschwerdeführerin dieser 171/426 Anteile an einer näher genannten Liegenschaft in Schruns um ATS 382.500,--. Mit Bescheiden vom 17. Juni 2002 schrieb das Finanzamt Feldkirch der Beschwerdeführerin für diesen als gemischte Schenkung gewerteten Erwerbsvorgang Grunderwerbsteuer in Höhe von EUR 555,95 sowie Schenkungssteuer in Höhe von EUR 7.543,28 vor. Am 23. Juli 2002 legte die Beschwerdefüh... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Bescheidausfertigung ergibt sich Folgendes: Der Beschwerdeführer eröffnete im Oktober 2005 ein Taxiunternehmen. Er überschritt 2005 die (damals geltende) Umsatzgrenze des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 nicht, beantragte aber dennoch die Überweisung eines Vorsteuerguthabens und gab Umsatzsteuervoranmeldungen sowie schließlich eine Umsatzsteuerjahreserklärung - jeweils unter Geltendmachung von Vorsteuern - ab. Mit Bescheid vom 26. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Die Wiederaufnahme dient nicht dazu, die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offen gelegten Sachverhaltes zu beseitigen (in diesem Sinn etwa das hg. Erkenntnis vom 9. Juli 1997, 96/13/0185). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2008:2008130001.X01 ... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerde wurde die Beschwerdeführerin durch Entscheidung einer Rechtsanwaltskammer aus "der Rechtsanwaltschaft" ausgeschlossen. Am 11. Juni 1998 habe der Ministerausschuss des Europarates erklärt, dass eine Verletzung des "Artikel 6 Abs. 1 der Konvention" vorliege, weil einerseits "das Strafverfahren" übermäßig lang gedauert habe und andererseits keine gerichtliche Nachprüfung hinsichtlich der angesprochenen Entscheidung vorliege. Am 19. August 1998 habe die B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1;
Rechtssatz: Das Fehlen von Hinweisen auf die Konkretisierung der Wiederaufnahmsgründe sowie darüber, dass die
Gründe: ohne Verschulden im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht werden konnten, waren - nach der Rechtslage vor dem Abgabenänderungsgesetz 1998, BGBl Nr. 28/1999 - inhaltliche Mängel. Ein solcher sachlich mangelhafter Ant... mehr lesen...
Im Februar 2005 übermittelte die mitbeteiligte Partei dem beschwerdeführenden Finanzamt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2004. Gemäß den vorgelegten Verwaltungsakten waren ua. die Umsatzsteuerjahreserklärung für 2004 sowie Beilagen dazu angeschlossen. In der Steuererklärung wurde ausschließlich die Gutschrift von Vorsteuern in Höhe von 10.149,97 EUR geltend gemacht. Bei den Beilagen handelte es sich einerseits um Kopien von acht Rechnungen der T. KEG aus dem Zeitraum 30. Oktober 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Tatsachen im Sinne des § 303 BAO sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände, also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis als vom rechtskräftigen Bescheid zum Ausdruck gebracht, geführt hätt... mehr lesen...
Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung bei der beschwerdeführenden GmbH, einem Bauunternehmen, wurden folgende Eingangsrechnungen so genannter "Subfirmen" als Scheinrechnungen beurteilt. .) fünf Rechnungen der B. GmbH aus dem Jahr 1992 über einen Betrag von insgesamt S 656.355,-- zuzüglich Umsatzsteuer (Baustelle Sch.); .) Rechnungen der M. GmbH vom 18. September 1992 und vom 2. November 1992 über insgesamt 124.740 S zuzüglich Umsatzsteuer (Baustelle T-Park); ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/13/0054 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/14/0110 E 27. November 2001 RS 1 Stammrechtssatz § 303 Abs 1 lit b BAO stellt an das Erwiesensein von Tatsachen, die als Wiederaufnahmegründe in Betracht kommen, keine höheren Anforderungen... mehr lesen...
1. Die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gehen von folgendem unstrittigen Sachverhalt aus: Die im Verfahren 2005/15/0005 beschwerdeführende Gesellschaft (in der Folge: Beschwerdeführerin) habe mit Kaufvertrag vom 5. August 1983 eine Liegenschaft in Salzburg erworben und den Bordellbetrieb "Roma Club" errichtet. Im Jahre 1988 habe der Beschwerdeführer zu 2004/15/0153 (in der Folge: Beschwerdeführer) die Geschäftsanteile an der Beschwerdeführerin erworben. Die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116 Abs1;BAO §303 Abs1 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/15/0005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0153 E 11. Juli 1995 RS 1 Stammrechtssatz Gemäß § 303 Abs 1 lit c BAO kann ein Wiederaufnahmegrund auch dann gegeben sein, wenn der Bescheid von Vorfragen iSd § 116 BAO abhä... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116;BAO §303 Abs1 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/15/0005
Rechtssatz: Eine Vorfrage ist eine Rechtsfrage (Hinweis Ritz, BAO, 3. Auflage, § 116, Tz 1). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2004150153.X03 Im ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116;BAO §303 Abs1 litc;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/15/0005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0153 E 11. Juli 1995 RS 2
(hier ohne den letzten Halbsatz) Stammrechtssatz Bildete sich die Abgabenbehörde ein Urteil über eine Vorfrage un... mehr lesen...
In dem zusammen mit der Beschwerde vorgelegten angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, der Beschwerdeführerin sei am 24. Juli 2003 ein Mängelbehebungsauftrag zu ihrer Berufung vom 9. Mai 2001 gegen den Bescheid vom 8. März 2001 betreffend Zurücknahme der Berufung gegen die Feststellungsbescheide vom 17. Oktober 2000 betreffend Einkünfte aus selbständiger Arbeit für die Jahre 1986 bis 1999 übermittelt worden, weil sich die inhaltlichen Ausführungen der Berufung vom 9. Mai 2001 nicht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §275;BAO §303 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Hatte die Beschwerdeführerin gar keinen Antrag auf "Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Zurücknahme der Berufung" gestellt, konnte der behördliche Abspruch über die Abweisung eines solchen Antrages ihre Rechtssphäre nicht nachteilig beeinflussen. Sch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Wiederaufnahme des mit Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 23. Dezember 1999 abgeschlossenen Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer für die Jahre 1994 und 1995 abgelehnt. In der Begründung: wurde ausgeführt, die beschwerdeführende Gesellschaft mbH (in der Folge: Beschwerdeführerin) betreibe das Gewerbe des Kraftfahrzeughandels und der Kraftfahrzeugreparatur. In der Beru... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/15/0225 E 21. September 2006 RS 1 Stammrechtssatz Ein Wiederaufnahmeantrag nach § 303 Abs. 1 lit. b BAO kann nur auf solche Tatsachen oder Beweismittel gestützt werden, die beim Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens schon vorhanden waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich m... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0221 E 20. November 1997 RS 3 Stammrechtssatz Selbst wenn aufgrund eines Urteiles eines Gerichtes oder aufgrund eines Bescheides einer Verwaltungsbehörde eine andere als die bisher vorgenommene Tatsachenwürdigung eines gegebenen Sachverhaltes oder dessen rechtliche Beurteilung nachträglich unter U... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/14/0065 E 23. September 1997 RS 1
(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Ein Wiederaufnahmeantrag nach § 303 Abs 1 lit b BAO kann nur auf solche Tatsachen oder Beweismittel gestützt werden, die beim Abschluß des wiederaufzunehmenden Verfahrens schon vorhanden waren, deren Verwertung der Partei aber ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb;
Rechtssatz: Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden, die nach einem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren ergehen, stellen als solche keine Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO für das abgeschlossene Verfahren dar (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom 25. März 1999, 96/15/0108, und vom 24. Februar 200... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer schlossen am 17. April 1992 eine Vereinbarung über die Gründung einer Miteigentümergemeinschaft. Nach Punkt I der Vereinbarung sollten die Erstbeschwerdeführerin und der Zweitbeschwerdeführer hinsichtlich einer näher bezeichneten Wohnhausanlage das Anwartschaftsrecht an einer näher bezeichneten Wohnung erwerben und der Dritt- und Viertbeschwerdeführer sowie die Fünftbeschwerdeführerin sich "nach Art von atypischen stillen Gesellschaftern" beteiligen. Nach ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes, mit dem der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2001 und 2002 gemäß § 85 Abs. 2 BAO als zurückgenommen erklärt wurde, als unbegründet abgewiesen. Mit dem am 29. April 2004 beim Finanzamt eingelangten Schriftsatz vom 28. April 2004 habe der Beschwerdeführer den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens und/oder Wiederein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §275;BAO §303 Abs1 litb;BAO §303a Abs1 litd;BAO §303a Abs2;
Rechtssatz: Das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln führt nur dann zur Wiederaufnahme, wenn diese Tatsachen oder Beweismittel im wiederaufzunehmenden Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten. Bei Stellung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfa... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der angeschlossenen Bescheidausfertigung ergibt sich, dass der angefochtene Bescheid im Anschluss an die Aufhebung des Bescheides der belangten Behörde vom 29. Juni 2005 durch das hg. Erkenntnis vom 2. März 2006, 2005/15/0125, ergangen ist. Mit dem Bescheid vom 29. Juni 2005 sprach die belangte Behörde über die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes, mit dem der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zurückgewiesen wurde, dah... mehr lesen...