RS Vwgh 2007/9/19 2003/13/0115

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Veröffentlicht am 19.09.2007
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs1 litb;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/13/0054

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/14/0110 E 27. November 2001 RS 1

Stammrechtssatz

§ 303 Abs 1 lit b BAO stellt an das Erwiesensein von Tatsachen, die als Wiederaufnahmegründe in Betracht kommen, keine höheren Anforderungen als an andere Tatsachen, die der Besteuerung zu Grunde zu legen sind (Hinweis E 14. November 1990, 86/13/0059).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2003130115.X01

Im RIS seit

16.10.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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