RS Vwgh 2008/2/27 2008/13/0001

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Veröffentlicht am 27.02.2008
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs1 litb;
BAO §303 Abs4;

Rechtssatz

Die Wiederaufnahme dient nicht dazu, die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offen gelegten Sachverhaltes zu beseitigen (in diesem Sinn etwa das hg. Erkenntnis vom 9. Juli 1997, 96/13/0185).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008130001.X01

Im RIS seit

20.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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