Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §132 Abs1;BAO §303 Abs1 litb;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Die im Einklang mit § 132 Abs 1 BAO in seiner damals maßgeblichen Fassung vor der Novellierung durch das Bundesgesetz BGBl I Nr 1998/9 durch den Abgabepflichtigen am Jahresanfang 1995 erfolgte Vernichtung von Aufzeichnungen für Zeiträume vor dem 1. Jänner 1988 ließ sich dem Abgabepflichtigen wede... mehr lesen...
Bis zur Erlassung eines Bescheides der AMA vom 11. Jänner 2000 wurde die Produktionseinheit 4424395 als selbstständiger Betrieb der Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden auch: AS), die Produktionseinheit 4091451 als solcher des RS, und die Produktionseinheit 4430743 als solcher des Zweitbeschwerdeführers (im Folgenden auch: MS) geführt. Am 11. Jänner 2000 erließ die AMA einen an die Erstbeschwerdeführerin, den Zweitbeschwerdeführer und RS als jeweils mit Name und Adresse beze... mehr lesen...
Die miteinander verheirateten Beschwerdeführer erwarben im Frühling 1981 ein Grundstück. Im Herbst 1981 begannen sie mit der Errichtung eines Gebäudes, wobei sie die Absicht hatten, den Großteil dieses Gebäudes zu vermieten. Die Kosten der Errichtung dieses Gebäudes wurden überwiegend mit Krediten finanziert. Das Gebäude war im Herbst 1982 bezugsfertig und wurde zu 85 % vermietet. Der Rest des Gebäudes diente eigenen Wohnzwecken der Beschwerdeführer. Im Streitjahr erklärten ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §116 Abs1;BAO §303 Abs1 litc;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob Liebhaberei vorliegt, ist keine Vorfrage, sondern eine für jeden Bemessungszeitraum zu lösende Rechtsfrage (Hinweis E 30.11.1999, 94/14/0124). Europ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG §38;AVG §59 Abs1;AVG §69 Abs1 Z3;BAO §116 Abs1;BAO §303 Abs1 litc;BAO §93 Abs2;MOG 1985 §105 Abs1;
Rechtssatz: Eine Trennbarkeit im Sinne des § 59 Abs 1 AVG ist beim Verhältnis zweier Hauptfragen, bei denen eine zugleich im anderen Verfahren Vorfrage ist, evident gegeben, knüpft doch die Bestimmung des § ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und ermittelt den Gewinn aus dieser Tätigkeit sowie einem daneben betriebenem Schreibbüro nach § 4 Abs 3 EStG 1988. Im Bericht über eine beim Beschwerdeführer durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer der Jahre 1989 bis 1991 wird zu den Aufzeichnungen des Beschwerdeführers festgehalten, dass der Steuerpflichtige im Zuge der Prüfung aufgefordert worden sei, dem Prüfer die Einsichtnahme in die Belege und Aufze... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb;
Rechtssatz: § 303 Abs 1 lit b BAO stellt an das Erwiesensein von Tatsachen, die als Wiederaufnahmegründe in Betracht kommen, keine höheren Anforderungen als an andere Tatsachen, die der Besteuerung zu Grunde zu legen sind (Hinweis E 14. November 1990, 86/13/0059). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine KG, beantragte mit der am 21. Oktober 1996 beim Finanzamt eingelangten Eingabe vom 16. Oktober 1996 die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für die Jahre 1985 bis 1987 sowie Umsatzsteuer für das Jahr 1987. Zur Begründung: führte sie aus, die Verfahren seien durch die Berufungsentscheidung eines konkret bezeichneten Berufungssenates der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb; Beachte Besprechung in:
AnwBl 2002, S 168-171;
Rechtssatz: Das Fehlen der Geschäftsfähigkeit eines Senatsmitgliedes im Zeitpunkt der kollegialen Beschlussfassung über die Berufung könnte eine Tatsache sein, aus welcher sich die unrichtige Zusammensetzung des Senates und damit die Unzuständigkeit der Behörde ergäbe. Kein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litc;
Rechtssatz: Wenn eine Behörde eine Betätigung für ein späteres Veranlagungsjahr - sei es auf Grund von Unterschieden in dem im Rahmen der freien Beweiswürdigung als erwiesen angenommenen Sachverhalt, sei es auf Grund einer anderen Rechtsauffassung - anders beurteilt, als dies die zuständige Behörde für ein vorangegangenes Jahr getan ha... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter der Bezeichnung "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 10. Mai 2001, 98/15/0028, wurde eine Beschwerde der auch nunmehr beschwerdeführenden GmbH betreffend Zurückweisung einer Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide 1993 bis 1995 vom 4. Juli 1996 wegen Verspätung und Abweisung ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb;
Rechtssatz: Ob die belangte Behörde den vom Bf gestellten Wiederaufnahmeantrag bei Vorliegen inhaltlicher Mängel laut Beschwerde richtigerweise hätte zurückweisen (und nicht abweisen) müssen, kann dahingestellt bleiben, weil dies in Bezug auf eine Rechtsverletzungsmöglichkeit des Bf nicht von B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs2;BAO §303 Abs1 litb;BAO §303 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/13/0161 E 20. September 1995 RS 1 Stammrechtssatz Sämtliche Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens sind vom Wiederaufnahmswerber aus eigenem Antrieb in seinem Antrag konkretisiert und... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 16. März 1994 wurde der Beschwerdeführerin der Anschluss eines in ihrem Eigentum stehenden näher genannten Grundstückes an die zu errichtende Kanalisationsanlage der mitbeteiligten Marktgemeinde aufgetragen. Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 10. August 1998 wurde der Beschwerdeführerin auf Grund der Verordnung des Gemeinderates der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 25. Nove... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb;LAO Krnt 1991 §228 Abs1 litb;
Rechtssatz: Änderungen, die erst nach Erlassung des Abgabenbemessungsbescheides eintraten, stellen keine neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel dar (Hinweis E 24. Jänner 2000, 99/17/0188, ergangen zum entsprechenden Wiederaufnahmegrund des § 224 Abs 1 lit b NÖ LAO 1977... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg Erkenntnis vom 22. Dezember 1993, 91/13/0128, Slg Nr 6854/F, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hatte der Verwaltungsgerichtshof eine Beschwerde des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen den Bescheid der selben belangten Behörde vom 26. März 1991 betreffend ua Umsatzsteuer für die Jahre 1979 bis 1989 und Einkommensteuer für die Jahre 1979 bis 1987 als unbegründet abgewiesen. Im damals angefochtenen Bescheid ging die belangte Behörde d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §303 Abs1 litb;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;LiebhabereiV;
Rechtssatz: Die Qualifikation einer ausgeübten Tätigkeit als Einkunftsquelle oder als Liebhaberei stellt die rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes und keine Tatsache iSd § 303 Abs 1 lit b BAO dar, auf die eine... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörde in Ausübung des Aufsichtsrechtes gemäß § 299 Abs 2 BAO einen Bescheid des Finanzamtes vom 10. Juli 1995 auf, mit welchem eine auf § 303 Abs 4 BAO gestützte Wiederaufnahme eines Haftungsverfahrens verfügt worden war. Die Wiederaufnahme des Verfahrens war damit begründet worden, dass "Tatsachen hervorgekommen" seien, aus denen erkennbar gewesen sei, dass die mit Haftungsbescheid geltend gemachten Abgabenverbindlichkeiten infolge Ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §238 Abs2;BAO §303 Abs1 litb;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Es ist nicht erkennbar, weshalb das Vorbringen des Unterbleibens einer von der Beh iSd § 238 Abs 2 BAO gesetzten Unterbrechungshandlung für diese neu hervorgekommen sein soll. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1995130259.X03 ... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 25. November 1999, 98/15/0081 - 12, hat der Verwaltungsgerichtshof über eine Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (Berufungssenat VII A) vom 30. März 1998, Zlen. GA 17-95/4030/04, RV/159-17/04/97, betreffend Wiederaufnahme hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 1984 und 1985, Einkommensteuer für die Jahre 1982 bis 1987, Umsatzsteuer für die Jahre 1982 bis 1987, Gewerbesteuer für... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb;VwGG §41 Abs1;VwGG §45; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/15/0096
Rechtssatz: Einen Wiederaufnahmegrund des Hervorkommens neuer Tatsachen oder Beweismittel kennt das VwGG nicht (ein im verwaltungsger... mehr lesen...
Mit den Bescheiden des Bürgermeisters der mitbeteiligten Partei jeweils vom 30. Dezember 1993 wurden die Verfahren betreffend Vorschreibung von Wassergebühren, Kanalgebühren und Müllgebühren jeweils gemäß § 226 Abs. 3 der Tiroler Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 34/1984 (TLAO), betreffend die Jahre 1984 bis 1993 wieder aufgenommen; es wurden der R OHG, Restaurant M., die aus den Bescheiden ersichtlichen, im Wege der Schätzung des Wasserverbrauches ermittelten Gebühren vorgeschrieben. A... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb;LAO Tir 1984 §226 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/13/0076 E 20. April 1995 RS 2
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Der Umstand, daß schon früher entstandene bzw vorhanden gewesene Tatsachen oder Beweismittel durch eine später ergangene Entscheidung n... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb;LAO Tir 1984 §226 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/13/0076 E 20. April 1995 RS 1 Stammrechtssatz Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden, die nach einem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren ergehen, stellen als solche keine Wiederaufnahms... mehr lesen...
Im Zuge einer sowohl bei der S. GmbH (= Beschwerdeführerin) als auch bei der T. GmbH (= Beschwerdeführerin im Falle des Erkenntnisses vom heutigen Tage, hg Zl. 97/13/0143) in den Jahren 1985 bis 1989 vorgenommenen abgabenbehördlichen Prüfung wurden unter anderem Feststellungen über eine Reihe von Sparbüchern getroffen. Ausgehend von vorgelegten, aber auch von bei einer Hausdurchsuchung aufgefundenen Sparbüchern wurden auf Grund von zeit- und betragsmäßigen Übereinstimmungen von Buchun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren neben seinen nichtselbstständigen Einkünften als Universitätsprofessor selbstständige Einkünfte als Fachschriftsteller und Rechtsanwalt, wegen derer er gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1972 zur Einkommensteuer veranlagt wurde. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ging das Finanzamt dabei jeweils von den Daten der vom Dienstgeber ausgestellten Lohnzettel aus. Die demnach ermittelten Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116 Abs1;BAO §303 Abs1 litc;BAO §303 Abs4;BAO §93 Abs2;
Rechtssatz: Eine abweichende Vorfragenentscheidung stellt nur dann einen Wiederaufnahmsgrund dar, wenn die Abgabenbehörde an die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gebunden war (Hinweis Ritz/2, BAO, Rz 19 zu § 303 mwN). Bindungswirkung kann nur der
Spruch: eines Bescheides entfalten (Hinweis Sto... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §116 Abs1;BAO §240;BAO §303 Abs1 litc;BAO §303 Abs4;EStG 1972 §41;EStG 1988 §41;
Rechtssatz: Bei der Veranlagung besteht keine Bindung an Feststellungen im Lohnsteuerverfahren, vielmehr ist die Einkommensteuerveranlagung von einem Lohnsteuerverfahren unabhängig (Hinweis Doralt, EStG4, § 41 Tz 3, sowie Stoll, BAO-K... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte, Dienstnehmer der A Versicherungs AG, die eine vom Mitbeteiligten betreute Geschäftsstelle in Paternion hat, wies in den Einkommensteuererklärungen für 1986 bis 1989 u.a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als angestellter Versicherungsvertreter aus und brachte bei diesen Einkünften auch Fahrtkosten und Diäten, vermindert um die vom Arbeitgeber gewährten Kostenersätze, als Werbungskosten in Abzug. Das Finanzamt führte die Einkommensteuerveranlagungen für die Jah... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Tatsachen iSd § 303 Abs 4 BAO sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende, tatsächliche Umstände, also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis als vom rechtskräftigen Bescheid zum Ausdruck gebracht, geführt hätten... mehr lesen...