Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb;
Rechtssatz: Der Umstand, daß schon früher entstandene bzw vorhanden gewesene Tatsachen oder Beweismittel durch eine später ergangene Entscheidung neu hervorgekommen sind, ist ohne Bedeutung, weil die Art und Weise, in der dem Wiederaufnahmswerber Tatsachen oder Beweismittel zur Kenntnis gelange... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. Anläßlich einer für die Jahre 1982 bis 1986 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer unter anderem fest, daß Paragondurchschriften fehlten bzw im Jahr 1985 der Einkauf eines Autos nicht verbucht worden sei, weshalb er den Umsätzen sowie den Gewinnen aller Jahre Sicherheitszuschläge hinzurechnete. Das Finanzamt erließ unter anderem für die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;BAO §303 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/14/0042 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/17 90/15/0118 4 Stammrechtssatz Die Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde in einer bestimmten Rechtssache stellt kei... mehr lesen...
Die im Jahr 1976 als Tochter einer deutschen GmbH & Co KG gegründete Beschwerdeführerin betreibt die Herstellung und den Handel mit Textilwaren aller Art. Geschäftsführer und mit 5 % am Stammkapital der Beschwerdeführerin beteiligter Gesellschafter war im Streitzeitraum Herwig S. Nach den vorgelegten Verwaltungsakten übersandte die Beschwerdeführerin dem Finanzamt mit Eingabe vom 29. Jänner 1988 Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen für 1986. Diesen Erklärungen w... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §70 Abs1;BAO §303 Abs1;BAO §303 Abs4;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/12 90/13/0027 2 Stammrechtssatz Grundsätzlich hat der
Spruch: eines die Wiederaufnahme verfügenden Bescheides den maßgeblichen Wiederaufnahmetatbestand anzuführen; es darf hiebei jedoch... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg Erkenntnis vom 17. Oktober 1989, 86/14/0193, (in der Folge: Vorerkenntnis) verwiesen, mit dem klargestellt wurde, daß der vom Beschwerdeführer am 20. März 1981 angeschaffte, zur Gänze betrieblich genutzte Kraftwagen der Type Mercedes 280 SE (in der Folge: Mercedes) nicht als sogenannter "Fiskal-Lkw" zu beurteilen ist. In der Folge erhob der Beschwerdeführer eine Klage gegen die Republik Österreich nach den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes. Er beg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/14/0082 93/14/0015
Rechtssatz: Die Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde in einer bestimmten Rechtssache stellt weder eine neue Tatsache (Hinweis E 17.9.1990, 90/15/0118) noc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/14/0082 93/14/0015 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0217 E 2. Dezember 1985 RS 1 Stammrechtssatz Tatsachen iSd § 303 BAO sind ausschießlich mit dem Sachverhalt des abgesch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/14/0082 93/14/0015 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0217 E 2. Dezember 1985 RS 2 Stammrechtssatz Neue Erkenntnisse in bezug auf die rechtliche Beurteilung der Sachverhalts... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/14/0082 93/14/0015 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0245 E 11. Februar 1987 VwSlg 5987 F/1987 RS 1 Stammrechtssatz Ein Wiederaufnahmsgrund liegt nicht schon vor, wenn eine Frage, die in verschiedenen Verfahren als Vorfrage zu beurt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt, bildete in seinen Jahresabschlüssen für die Jahre 1985 und 1986 Rücklagen für nichtentnommenen Gewinn (1985: S 177.752,--, 1986: S 177.494,--). Die Veranlagungen erfolgten jeweils erklärungsgemäß (Gewinn 1985 S 697.236,--, 1986 S 699.941,--). Anläßlich einer die Jahre 1985 bis 1987 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, daß die Bildung dieser Rücklagen nach § 11 Abs. 3 ES... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1;BAO §303 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/25 90/13/0238 1 Stammrechtssatz Die Wiederaufnahme des Verfahrens führt stets zur gänzlichen Beseitigung des früheren Bescheides, der das nunmehr wiederaufgenommene Verfahren zum Abschluß brachte. Dies hat zur Folge, daß dann, wenn aufgrund irgendeiner ne... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0217 E 2. Dezember 1985 RS 3 Stammrechtssatz Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offengelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung - gleichgültig durch welche ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb unter der Firma M. ein Einzelunternehmen. Aufgrund einer im Jahre 1985 abgeschlossenen Betriebsprüfung wurden ihm für die Jahre 1981 und 1982 die Gewinne einer liechtensteinischen Domizilgesellschaft (insgesamt S 6,962.271,--) zugerechnet. Mit Eingabe vom 12. Dezember 1988 beantragte der Beschwerdeführer (vertreten durch den aufgrund der Konkurseröffnung im Jahre 1986 bestellten Masseverwalter) gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO die Wiederaufnahme der Verfa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1991140069.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezieht neben anderen Einkünften solche aus der Vermietung einer Liegenschaft in W. Für die Jahre 1980 bis 1982 machte er unter der Bezeichnung "Erhaltungskosten a conto Firma B & Co" S 600.000,-- (1980), S 750.000,-- (1981) und S 450.000,-- (1982) als Werbungskosten geltend. Nachdem das Finanzamt diese Aufwendungen zunächst anerkannt hatte, nahm es mit Bescheiden vom 10. bzw. 14. Oktober 1985 die Verfahren wieder auf und versagte den Beträgen die steuerliche ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist seit 1974 als selbständiger Werbeunternehmer tätig; er ermittelt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972. Im Zuge einer zunächst die Jahre 1975 bis 1978, in der Folge auch die Jahre 1979 und 1980 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung wurden unter der Bezeichnung "Werbespesen" verbuchte Betriebsausgaben nicht anerkannt. Soweit für das gegenständliche Verfahren noch von Bedeutung, beanstandete der Prüfer nachstehende Eingangs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Erkenntnis der Finanzstrafbehörde erster Instanz (Spruchsenat) vom 26. Februar 1988 in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der G-GmbH der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung für schuldig befunden. Dem Schuldspruch lag das Ergebnis einer bei der G-GmbH vorgenommenen abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1982 bis 1984 zugrunde. Dabei waren neben gravierenden Buchführungsmängeln auch Einlagen des Gesellschafter-Geschäftsführers (=Bes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1;BAO §303 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0013
Besprechung in:
AnwBl 1994/9, S 712-713;
Rechtssatz: Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens eröffnet keinen Weg, um andere im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren möglicherweise un... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1;BAO §303 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0013
Besprechung in:
AnwBl 1994/9, S 712-713; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/15/0082 E 10. Juli 1989 RS 1 Stammrechtssatz Grundvoraussetzung der Bewilligung einer Wiederaufnahme des Verfahrens i... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1;BAO §115 Abs4;BAO §303 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0013
Besprechung in:
AnwBl 1994/9, S 712-713;
Rechtssatz: Während eines anhängigen Rechtsmittelverfahrens ist auf Beweisanträge und neues Vorbringen tatsächlicher oder rechtlicher Art i... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 lita;BAO §303 Abs1 litc;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Enthält ein Berufungsbescheid einen Wiederaufnahmsgrund, ohne dessen genauen Zeitpunkt des Bekanntwerdens zu nennen, sondern spricht er nur von einem "Hervorkommen nach der Erstveranlagung", so ist die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht rechtswidrig, wenn die herangezogene Tatsache der Abga... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §23 Abs1;BAO §303 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0013
Besprechung in:
AnwBl 1994/9, S 712-713;
Rechtssatz: Vom Strafgericht festgestellte Sachverhaltselemente sind nicht mit den tatsächlichen Umständen iSd § 303 Abs 1 lit b BAO selbst gleichzusetzen. Eine als Ergebnis ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb;FinStrG §165 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die erstmalige Nennung einer Person als Zeuge stellt nur dann einen Wiederaufnahmsgrund dar, wenn ihre Einvernahme nicht bereits im abgeschlossenen Verfahren beantragt werden konnte. Der Wiederaufnahmewerber muß daher entweder von der Person des Zeugen oder vo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0013
Besprechung in:
AnwBl 1994/9, S 712-713; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/17 89/16/0037 2 Stammrechtssatz Ein Wiederaufnahmsantrag nach § 303 Abs 1 lit b BAO kann nur auf solche Tatsachen und Beweismittel gestützt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb;FinStrG §165 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0880/77 E 17. September 1979 RS 1 Stammrechtssatz Als neu hervorgekommene Beweismittel iSd § 303 Abs 1 lit b BAO ist nicht nur eine bereits vorliegende Zeugenaussage anzusehen, sondern auch die Namhaftmachung eines Zeugen, der in der Lage ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;AVG §69 Abs1 Z3;BAO §116 Abs1;BAO §21 Abs1;BAO §303 Abs1 litc;EStG 1972 §4 Abs4;StPO 1975 §259;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0013
Besprechung in:
AnwBl 1994/9, S 712-713; ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0013
Besprechung in:
AnwBl 1994/9, S 712-713; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0217 E 2. Dezember 1985 RS 1 Stammrechtssatz Tatsachen iSd § 303 BAO sind ausschießlich mit dem Sachverhal... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb;FinStrG §165 Abs1 litb;
Rechtssatz: Es ist Sache des Abgabepflichtigen, das Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen darzutun. Wenn er sich der Zeugen weder im Zuge der Betriebsprüfung, noch in dem anschließenden Rechtsmittelverfahren und Finanzstrafverfahren bedient hat, kann dieses Versäumnis nicht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb;VwGG §42 Abs2 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0013
Besprechung in:
AnwBl 1994/9, S 712-713;
Rechtssatz: Mit dem Vorbringen, erst im gerichtlichen Verfahren seien "Entlastungsbeweise" zugelassen, insbesondere seien zwei von den Abgabeb... mehr lesen...