Die beschwerdeführende Kommanditgesellschaft und deren Gesellschafter beantragten am 16. September 1991 die Wiederaufnahme des im Instanzenzug durch Bescheid der belangten Behörde im Jahre 1990 auf Grund einer Betriebsprüfung des Jahres 1989 erledigten Feststellungsverfahrens gemäß § 188 Abs. 1 lit. b BAO, in dem die Ergebnisverteilung zwischen den Gesellschaftern nicht strittig war, aus dem Grund des § 303 Abs. 1 lit. b BAO mit der Begründung: , die Urkunde über den Gesellschaftsvertra... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §303 Abs1 litb;
Rechtssatz: Versäumnisse des Finanzamtes im Zuge des rechtskräftig abgeschlossenen Feststellungsverfahrens bilden für sich allein keinen Wiederaufnahmsgrund, der dem StPfl einen Anspruch auf Wiederaufnahme des Verfahrens verschaffte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992140014... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188 Abs1 litb;BAO §303 Abs1 litb;BAO §81 Abs1;HGB §161;HGB §170;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: In einem Wiederaufnahmsverfahren betreffend einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung gemäß § 188 Abs 1 lit b tritt vor dem VwGH als Bf nur die Kommanditgesellschaft auf und nicht die einzelnen Gesellschafter. ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine von vier Konzerngesellschaften eines Familienkonzerns. Bei sämtlichen Konzerngesellschaften fanden Betriebsprüfungen statt. Die bei den einzelnen Gesellschaften getroffenen Prüfungsfeststellungen sind zum Teil sowohl sachverhaltsmäßig als auch rechtlich vergleichbar. Alle vier Gesellschaften haben gegen die den Feststellungen des Prüfers folgenden Abgaben- und Feststellungsbescheide Berufung erhoben, über die der Gerichtshof infolge Säumigbleibens der b... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Ausf zur amtswegigen Wiederaufnahme, wenn die Feststellungen des Betriebsprüfers ausschließlich auf einer anderen rechtlichen Beurteilung von Fakten beruhen, die dem Finanzamt bereits bekannt waren oder bekannt sein mußten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:198... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Rechtsanwälte und seit 1. Jänner 1979 zu einer Kanzleigemeinschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts verbunden. Mit Vorhalt vom 11. August 1986, der auf die Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1979 bis 1984 Bezug nahm, ersuchte das Finanzamt um Erläuterung, wodurch die - nicht im Vorsteuerbereich gelegenen - Umsatzsteuergutschriften für die Jahre 1979 bis 1984 entstanden seien. Mit Eingabe vom 21. August 1986 gaben die Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Das Hervorkommen neuer Sachverhaltselemente im Sinn des § 303 BAO wird durch die Möglichkeit mehr oder minder aufwendiger Schlußfolgerungen aus anderen Sachverhaltselementen nicht berührt. Schlagworte Neu hervorgekommene ents... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb;BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0217 E 2. Dezember 1985 RS 1 Stammrechtssatz Tatsachen iSd § 303 BAO sind ausschießlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände; also Sachverhaltselemente, die bei einer ents... mehr lesen...
Im Herbst 1979 schloß die N LuftfahrtgesmbH, im folgenden als "XLG" bezeichnet, mit einer Vielzahl von Personen Gesellschaftsverträge ab, mit denen jeweils unechte stille Gesellschaften begründet wurden. Der jeweilige stille Gesellschafter beteiligte sich am Gewerbebetrieb der XLG, soweit dieser eine von ihr GEGEN ENDE DES JAHRES 1979 käuflich erworbene Passagiermaschine der Type F betraf. Die Gesellschaftsverträge sahen neben den Rechten und Pflichten der einzelnen stillen Gesellscha... mehr lesen...
Im Frühjahr 1979 schloß die N LuftfahrtgesmbH ("XLG"), mit einer Vielzahl von Personen Gesellschaftsverträge ab, mit denen jeweils unechte stille Gesellschaften begründet wurden. Weitere unechte stille Gesellschafter nahm die XLG im Jahre 1980 auf. Der jeweilige stille Gesellschafter beteiligte sich am Gewerbebetrieb der XLG, soweit dieser eine von ihr ZU BEGINN DES JAHRES 1979 käuflich erworbene Passagiermaschine der Type F betraf. Die Gesellschaftsverträge sahen neben den Rechten un... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: AnwBl 10/1991, S 739; ÖStZB 1992, 394; Rechtssatz: Grundsätzlich hat der
Spruch: eines die Wiederaufnahme verfügenden Bescheides den maßgeblichen Wiederaufnahmetatbestand anzuführen; es darf hiebei jedoch nicht übersehen werden, daß einen Bescheid
Spruch: und
Begründung: ausmachen und die
Begründung: dann, wenn der
Spruch: für sich allein Zweifel an seinem Inhalt offen läßt, als Auslegungsbehelf des Spruches herangezogen werden kann (Hinweis E 20.6.1990, 90/16/0... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §70 Abs1;BAO §303 Abs1;BAO §303 Abs4;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/12 90/13/0027 2 Stammrechtssatz Grundsätzlich hat der
Spruch: eines die Wiederaufnahme verfügenden Bescheides den maßgeblichen Wiederaufnahmetatbestand anzuführen; es darf hiebei jedoc... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheiden vom 12. Februar 1987, 16. Feburar 1988 und 2. März 1989 (berichtigt mit Bescheid vom 10. März 1989) setzte die belangte Behörde gemäß § 73 Abs. 4 ASVG über Antrag des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger die Aufteilung der Beiträge in der Krankenversicherung der Pensionisten (Rentner) auf die Krankenversicherungsträger jeweils für das Kalenderjahr 1985, 1986, und 1987 nach einem bestimmten Schlüssel fest. Dieser Schlüssel betrug für die Bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/10/0072 E 16. März 1987 RS 1 Stammrechtssatz Das nachträgliche Erkennen, daß im abgeschlossenen Verwaltungsverfahren Verfahrensmängel oder gar eine unrichtige rechtliche Beurteilung seitens der Behörde vorgelegen seien, bildet ebenso wenig einen Grund zur Wiederaufnahme nach § 69 Abs 1 lit b AVG wie ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte Einkünfte aus der Aufstellung von und dem Handel mit Unterhaltungsautomaten. Im Zuge einer Betriebsprüfung wurden die Steuerbemessungsgrundlagen für die Jahre 1970 bis 1980 im Schätzungsweg ermittelt. Grund dafür waren vom Betriebsprüfer festgestellte Buchführungsmängel sowie der Umstand, daß in den Jahren 1970 bis 1978 die Lebenshaltungskosten des Beschwerdeführers durch die erklärten Einkünfte nicht gedeckt erschienen. Außerdem hatte der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;BAO §115 Abs1;BAO §119;BAO §167 Abs2;BAO §169;BAO §255 Abs1;BAO §303 Abs1 litb; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 202;
Rechtssatz: Wenn das Finanzamt die Auffassung vertritt, eine Einvernahme von Zeugen (hier: Eltern bzw Schwiegereltern) erübrige sich, weil damit kein Beweis für Geldzuwendungen oder... mehr lesen...
Bezüglich des näheren Sachverhaltes wird auf das hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 90/13/0044, verwiesen. Von rechtlicher Relevanz sind im Beschwerdefall kurz zusammengefaßt folgende Fakten: Die Beschwerdeführerin hat einen Antrag auf Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer gestellt. Der Antrag wurde vom Finanzamt mit rechtskräftigem Bescheid abgewiesen. Etwa zweieinhalb Jahre später brachte die Beschwerdeführerin neuerlich einen Rückzahlungsantrag gleichen I... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezog als Lehrerin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Jahr 1984 erhielt sie zwei Nachzahlungen für die Jahre 1977 bis 1981 in Höhe von brutto S 257.760,40 und S 193.126,80, die unter Bezugnahme auf § 67 Abs. 10 EStG wie laufende Bezüge nach dem Lohnsteuertarif besteuert wurden. Die Beschwerdeführerin war zum Zeitpunkt der Nachzahlungen bereits im Ruhestand. Mit Eingabe vom 20. September 1984 beantragte die Beschwerdeführerin gemäß § 240 BAO die Rück... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1;BAO §303 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Es liegt keine Verletzung von Verfahrensvorschriften vor, wenn ein Wiederaufnahmeantrag in einem angefochtenen Bescheid keine Erwähnung findet. Bringt ein StPfl nach rechtskräftig entschiedener Sache ein neuerliches Anbringen in... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §240 Abs3;BAO §303 Abs1 litb;
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist unter anderem auch, daß die als Wiederaufnahmsgründe bezeichneten neu hervorkommenden Tatsachen im abgeschlossenen Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht wurden. Wenn ein Bezieher von lohnsteuerpflichtigen Einkünften ei... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatten die Beschwerdeführer mit Kaufvertrag vom 22. Juli 1982 je 48/4275 Anteile der Liegenschaft EZ 430, Parzelle 65/6, KG X, mit welchen Wohnungseigentum untrennbar verbunden ist, "samt allem faktischen und rechtlichem Zubehör nach Maßgabe des gegenwärtigen baulichen und wirtschaftlichen Zustandes" zu einem Barkaufpreis von 91.600 S erworben. Auf Grund der hierüber am 3. August 1982 erstatteten Abgabenerklärung hatte das Finanzamt fü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1;AVG §69 Abs3;BAO §303 Abs1;BAO §303 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/16/0165 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/16/0003 1 Stammrechtssatz Die Wiederaufnahme des Verfahrens hat den Zweck, ein durch Bescheid abgeschlossenes Verf... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden KG sind Dkfm. K. als Komplementär zu 80 Prozent und seine Ehefrau NK. als Kommanditistin zu 20 Prozent beteiligt. Unternehmensgegenstand ist der unentgeltliche Verleih von Informationsfilmen z.B. an Schulen und Vereine. Die Filme werden der Beschwerdeführerin von diversen Institutionen, die an der Verbreitung interessiert sind (Industrieunternehmungen, Ministerien, Pressedienste, ausländische Botschaften etc.) zur Verfügung gestellt. Diese Institutionen beza... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;BAO §167 Abs2;BAO §303 Abs1 litb; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 752;
Rechtssatz: Eine Tatsache kann in freier Beweiswürdigung bereits als erwiesen angenommen werden, wenn sie von allen in Betracht kommenden Möglichkeiten die größte Wahrscheinlichkeit für sich hat (hier: Ausf zum Erwiesensein von... mehr lesen...
Mit Übergabsvertrag vom 29. Jänner 1981 erwarb der Beschwerdeführer den Anspruch auf Übereignung des Hälfteanteiles eines inländischen Grundstückes. Für diesen Erwerbsvorgang setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern in Wien mit Bescheid vom 18. Mai 1981 gegenüber dem Beschwerdeführer, ausgehend von einer Bemessungsgrundlage (Gegenleistung) in Höhe von S 129.000,--, Grunderwerbsteuer mit einem Betrag von S 10.320,-- sowie, ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von S 116.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §303 Abs1 litb;BAO §303 Abs1 litc;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z4 lita idF 1969/277 ; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1992, 173;
AnwBl 1991/6, 404;
Rechtssatz: Aus der Konstruktion des in § 4 Abs 1 Z 4 lit a GrEStG 1955 idF 1969/277 genannten Bescheides der zuständigen Agrarbehörde als Tatbestandsmerkmal ergibt sich: Ein derart... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Autobusunternehmer, hat mit der Republik Österreich vertraglich vereinbart, die gemäß § 30 f Abs. 1 FLAG 1967 vorgesehenen Schülerfreifahrten gegen entsprechende Fahrpreisersätze durchzuführen. In Punkt 14 des Vertrages verpflichtete sich das Verkehrsunternehmen, bereits bezahlte Beträge in jenem Ausmaß zurückzuzahlen, in dem bei Prüfung der Rechnungsunterlagen das Nichtbestehen geltend gemachter Forderungen festgestellt wird. Anläßlich einer beim Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 216;
Rechtssatz: Ausf, daß ein Verschulden der Partei daran, daß Tatsachen im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht werden konnten, nicht auszuschließen gewesen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989140086.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116 Abs2;BAO §303 Abs1 litc; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 216;
Rechtssatz: Eine Nachforderung aus einer Prüfung der Schülerfreifahrtverrechnung durch die FLD ist kein Entscheid einer hiefür zuständigen Behörde über die Vorfrage, in welcher Höhe richtigerweise die Erlöse aus den Schülerfreifahrtsbeförderungsentgelten anzusetzen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 216;
Rechtssatz: Beim Wiederaufnahmsgrund des § 303 Abs 1 lit b BAO muß es sich um tatsächliche Umstände handeln, die bereits vor Abschluß des Erstverfahrens bestanden haben, aber erst nach dessen rechtskräftigem Abschluß bekannt geworden sind. Um einen Wiederaufnahmsgrund nach § 303 ... mehr lesen...