RS Vwgh 1991/12/10 89/14/0063

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.1991
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs1 litb;
BAO §303 Abs4;

Rechtssatz

Ausf zur amtswegigen Wiederaufnahme, wenn die Feststellungen des Betriebsprüfers ausschließlich auf einer anderen rechtlichen Beurteilung von Fakten beruhen, die dem Finanzamt bereits bekannt waren oder bekannt sein mußten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989140063.X01

Im RIS seit

10.12.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten