RS Vwgh 1992/2/19 92/14/0014

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Veröffentlicht am 19.02.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §188;
BAO §303 Abs1 litb;

Rechtssatz

Versäumnisse des Finanzamtes im Zuge des rechtskräftig abgeschlossenen Feststellungsverfahrens bilden für sich allein keinen Wiederaufnahmsgrund, der dem StPfl einen Anspruch auf Wiederaufnahme des Verfahrens verschaffte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140014.X03

Im RIS seit

17.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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