1.1. Mit Erkenntnis vom 23. September 1994, Zl. 93/17/0099, hob der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der Abgabenberufungskommission der Stadt Wien vom 12. März 1993, betreffend unter anderem die Abweisung einer Berufung gegen die erstinstanzliche Zurückweisung einer Berufung gegen die die beschwerdeführende Partei betreffende Vorschreibung von Wassergebühr und Abwassergebühr vom 22. April 1992 im Gesamtbetrag von S 314.886,--, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes deswegen auf, weil ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115;BAO §276 Abs1;LAO Wr 1962 §211 Abs1;LAO Wr 1962 §90;
Rechtssatz: Im Abgabenverfahren kommt der Berufungsvorentscheidung auch die Wirkung zu, der Partei Gelegenheit zu geben, von den darin festgehaltenen Ermittlungsergebnissen Kenntnis zu erlangen und dazu Stellung zu nehmen (Hinweis E 20.4.1998, 93/17/0398). ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH. Das Finanzamt erließ Bescheide betreffend Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer 1991 bis 1994 mit Ausfertigungsdatum 5. Juni 1997 und führte zur Begründung: an, von den Abgabenerklärungen sei abgewichen worden, weil ein Eigenheim, welches eine GmbH errichte und von vornherein den Gesellschaftern kostenlos zur Nutzung überlassen werden solle, nicht zum steuerlichen Betriebsvermögen der GmbH gehöre (Hinweis auf Bauer/Quantschnigg, KStG 1988, § 8 T... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §273 Abs2;BAO §276 Abs1;BAO §97; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/26 89/14/0122 1
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Die Einbringung eines Antrages nach § 276 Abs 1 BAO vor Zustellung der Berufungsvorentscheidung ist ohne rechtliche Wirkung, weil § 276 BA0 keine dem § 273 Abs 2 BAO entsprechende Bestimmung enthält. Die Neufassung... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Wohnungseigentumsgemeinschaft vermietete in den Streitjahren 1990 bis 1992 Garagen, die im Zuge der Errichtung der Eigentumswohnungen in derselben Baulichkeit miterrichtet worden waren, hinsichtlich derer jedoch kein Wohnungseigentum begründet worden war, und die daher im gewöhnlichen Miteigentum der Wohnungseigentümer standen. Mit Rechnung vom 7. Oktober 1991 hatte die bauausführende Gesellschaft der Beschwerdeführerin die Errichtungskosten der "im gemeinsamen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §289 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: In der Erlassung eines Abgabenbescheides, der den Abgabepflichtigen weniger belastet als ein solcher, der seinem Beschwerdevorbringen vollinhaltlich Rechnung tragen würde, kann keine vor dem Verwaltungsgerichtshof verfolgbare Rechtsverletzung erblickt werden. ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin erhob gegen die Körperschaftsteuerbescheide 1995 und 1996 vom 10. Februar 1998 die - keine Begründung: enthaltende - Berufung vom 12. März 1998 und ersuchte um die Einräumung einer Frist bis zum 30. April 1998 für die Beibringung der
Begründung: . Mit Bescheid des Finanzamtes vom 27. März 1998 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 275 BAO die Nachreichung der Berufungsbegr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §275;BAO §276 Abs1;
Rechtssatz: Über ein Fristerstreckungsersuchen ist eigenständig abzusprechen. Wie einem Bescheid, mit welchem gem § 275 BAO die Zurücknahme der Berufung ausgesprochen wird, nicht der Inhalt beizumessen ist, dass mit ihm auch (abweisend) über den Fristverlängerungsantrag entschieden worden ist (Hinweis E 7.9.1990, 89/14/023... mehr lesen...
Mit Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt St. Pölten vom 17. November 1993 wurde dem Beschwerdeführer, einem Steuerberater, "gemäß den Bestimmungen des NÖ Tourismusgesetzes 1991, LGBl. 7400-0" und "der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt St. Pölten vom 27. Jänner 1992" für das Jahr 1993 ein Interessentenbeitrag in der Höhe von S 1.606,-- vorgeschrieben. Die Behörde erster Instanz ging von einem Umsatz in der Höhe von S 5,212.487,-- im Jahr 1991 aus, wov... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37303 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe NiederösterreichL74003 Fremdenverkehr Tourismus Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §250 Abs1;BAO §276 Abs1;BAO §280;LAO NÖ 1977 §195;LAO NÖ 1977 §206 Abs1;LAO NÖ 1977 §210;LAO NÖ 1977 §93 Abs1;LAO NÖ 1977 §95 Abs1;TourismusG NÖ 1991 §13 idF 7400-1;TourismusG NÖ 1991 A... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Säumnisbeschwerde begehrt die Beschwerdeführerin, daß der Verwaltungsgerichtshof anstelle der belangten Behörde über die "Berufung vom 18.11.1997" selbst in der Sache erkennen und dieser Berufung vollinhaltlich Folge geben möge. Dazu ergibt sich aus der Beschwerdeschrift, daß die Beschwerdeführerin gegen den erstinstanzlichen Börsenumsatzsteuerbescheid vom 19. August 1997 am 19. September 1998 (richtig wohl: 1997) eine Berufung erhoben und gegen die darüber er... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998160161.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 21. Dezember 1992 wurden der Beschwerdeführerin Wassergebühren, Abwassergebühren und Umweltabgaben für den Zeitraum vom 4. Dezember 1990 bis 16. Oktober 1992 vorgeschrieben. Die vorangegangene Vorschreibung vom 8. März 1991 hatte den Zeitraum vom 5. Dezember 1989 bis 4. Dezember 1990 betroffen. Aus der Abgabenvorschreibung vom 21. Dezember 1992 ergab sich, daß der Tagesdurchschnittsverbrauch für den vom Bescheid erfaßten Zeitraum auf... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §115;BAO §119;BAO §276 Abs1;BAO §280;LAO Wr 1962 §211 Abs1;LAO Wr 1962 §215;LAO Wr 1962 §89;LAO Wr 1962 §90;LAO Wr 1962 §92;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Zwar kommt der Berufungsvorentscheidung im Abgabenverfahren die Wirkung zu, der Partei Gelegenheit zu geben, von den darin festgehaltenen E... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führt das "Institut für Bewußt.Sein" (idF Institut), in dessen Rahmen er Seminare abhält. In den Streitjahren unterzog der Beschwerdeführer die daraus erzielten Umsätze dem ermäßigten Steuersatz von 10 % und erklärte die daraus erzielten Einkünfte als solche aus selbständiger Arbeit. Im Gefolge einer die Streitjahre umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung erließ das Finanzamt in wiederaufgenommenen Verfahren Bescheide betreffend Umsatz- und Einkommensteuer sowie e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250;BAO §258;BAO §276 Abs1;BAO §284;
Rechtssatz: In der Berufungsergänzung hat der Abgabepflichtige einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gestellt. Unabdingbare Voraussetzung eines Antrages auf Entscheidung über die Berufung durch die Abg... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgendes: Mit Bescheid des Finanzamtes vom 9. Oktober 1996 wurde gegenüber dem Beschwerdeführer die Einkommensteuer-Vorauszahlung für 1996 und die Folgejahre mit S 199.400,-- festgesetzt. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer am 7. November 1996 Berufung. Mit Bescheid vom 22. November 1996 gab das Finanzamt dem Antrag des Beschwerdeführers auf Aussetzung der Einhe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/08 Sonstiges Steuerrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AbgÄG 02te 1987 Abschn15 Art1 Z11;BAO §212a Abs5 lita;BAO §212a Abs7;BAO §276 Abs1;
Rechtssatz: In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Zweiten AbgÄG 1987, BGBl 312, mit dessen Abschnitt XV Art 1 Z 11 die Bestimmungen des § 212a BAO über die Aussetzung der Einhebung einer Abgabe in die BAO eingeführt wur... mehr lesen...
Der Nachlaß der B. wurde dem bedingt erbserklärten Beschwerdeführer mit Urkunde vom 19. Februar 1990 eingeantwortet. Dabei wurden die Aktiva mit S 59.913,-- und die Passiva mit S 32.712,-- festgestellt. Am 24. September 1991 wurden gegen den Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger nach B. Jahresausgleichsbescheide betreffend die Jahre 1986 bis 1989 erlassen. Dies führte zu einem Abgabenrückstand im Ausmaß von S 86.845,--. Mit Datum 9. Dezember 1991 er... mehr lesen...
Mit Rücksicht auf eine bewilligte Aussetzung der Einhebung von Abgabenschuldigkeiten gemäß § 212a BAO schrieb das Finanzamt dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 4. November 1992 Aussetzungszinsen in Höhe von S 44.088,-- vor. Der Beschwerdeführer erhob Berufung und verwies darauf, daß er gegen die Abgabenschuldigkeiten, betreffend derer die Aussetzung der Einbringung bewilligt worden war, Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben habe. Sie seien daher "Gegenstand eines weit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs2;BAO §212a Abs9;BAO §276 Abs1;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Geht das Finanzamt in einer Berufungsvorentscheidung sachbezogen ausreichend auf das Berufungsvorbringen ein und erstattet der Berufungswerber in seinem Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;BAO §19 Abs1;BAO §276 Abs1;BAO §92 Abs1;BAO §93; Beachte Besprechung in AnwBl 1998/4, S 256-257;
Rechtssatz: Auch formlose, nicht ohne weiteres als Bescheide erkennbare Erledigungen von Behörden haben Bescheidcharakter, wenn mit ihnen über eine Angelegenheit des Verwaltungsrechtes rechtsverbindlich abgespr... mehr lesen...
1.1. Der Magistrat der Stadt Wien schrieb mit Bescheid vom 13. März 1992 dem Beschwerdeführer für das im Bescheid näher bezeichnete Objekt für die Fälligkeiten 15. April, 15. Juli, 15. Oktober 1992 und 15. Jänner 1993 die Wasser- und Abwassergebührenteilzahlungen (inklusive USt) in der Höhe von insgesamt S 68.007,-- je Fälligkeit vor. Weiters wurden folgende Abgaben festgesetzt: " B e z e i c h n u n g Zahl Ver- Summe S g der brauch... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37299 Wasserabgabe WienL69309 Wasserversorgung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §115;BAO §276 Abs1;BAO §280;LAO Wr 1962 §211 Abs1;LAO Wr 1962 §215;LAO Wr 1962 §89;LAO Wr 1962 §90;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;WasserversorgungsG Wr 1960 §11 Abs3;
Rechtssatz: Der Berufungsvorentscheidung kommt im Abgabenv... mehr lesen...
1. In der vorliegenden Säumnisbeschwerde wird vorgebracht, daß der Bürgermeister der Landeshauptstadt Klagenfurt dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 24. Juli 1996 im übertragenen Wirkungsbereich gemäß dem Fremdenverkehrsabgabengesetz 1976, LGBl. Nr. 100/1976, eine Fremdenverkehrsabgabe für das Jahr 1996 in der Höhe von S 970,-- vorgeschrieben hätte. Aufgrund der Berufung des Beschwerdeführers sei eine Berufungsvorentscheidung vom 5. August 1996 ergangen; der Beschwerdeführer habe am... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;LAO Krnt 1991 §208 Abs1;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0007/72 B 28. Jänner 1972 VwSlg 4336 F/1972 RS 1(hier: Berufungsvorentscheidung und Vorlageantrag gemäß § 208 Abs 1 Krnt LAO 1991). Stammrechtssatz Hat ein Steuerpflichtiger gegen die gem § 276 Abs 1 BAO ergangene Beruf... mehr lesen...
Anläßlich der Einbringung einer Berufung gegen einen Abgabenbescheid betreffend Umsatzsteuer hatte die Beschwerdeführerin einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO hinsichtlich der strittigen Abgaben gestellt. Das Finanzamt gab diesem Antrag statt. Nach Erledigung der Berufung mit Berufungsvorentscheidung verfügte das Finanzamt den Ablauf der Aussetzung und schrieb für den Zeitraum 31. Jänner 1992 bis 11. März 1993 Aussetzungszinsen vor. Mit Berufungsentscheidung vom ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs9;BAO §276 Abs1;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß im Fall der Erlassung einer Berufungsvorentscheidung die Zeitspanne zwischen Antrag auf Aussetzung der Einhebung in einer Berufung und Entscheidung über diese Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz eine sich auch auf die für diesen Zeitraum festzusetzenden Aussetzungszinsen erstr... mehr lesen...
1.0. Aus der Säumnisbeschwerde und den vorgelegten Beilagen ergibt sich nachstehender Sachverhalt: 1.1. Mit Bescheid vom 7. Februar 1996 schrieb das Amt der Tiroler Landesregierung dem Beschwerdeführer Pflichtbeiträge zum Tourismusverband I und zum Tiroler Tourismusförderungsfonds für das Haushaltsjahr (Kalenderjahr) 1996 in Höhe von S 1.611,-- nach dem Tiroler Tourismusgesetz 1991, LGBl. Nr. 24, vor. Mit Berufungsvorentscheidung vom 5. Juni 1996 wies das Amt der Tiroler Landesreg... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;LAO Tir 1984 §207;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0007/72 B 28. Jänner 1972 VwSlg 4336 F/1972 RS 1 Stammrechtssatz Hat ein Steuerpflichtiger gegen die gem § 276 Abs 1 BAO ergangene Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes den Antrag auf Vorlage seiner Berufung an die Abgabenbe... mehr lesen...