Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998160161.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 21. Dezember 1992 wurden der Beschwerdeführerin Wassergebühren, Abwassergebühren und Umweltabgaben für den Zeitraum vom 4. Dezember 1990 bis 16. Oktober 1992 vorgeschrieben. Die vorangegangene Vorschreibung vom 8. März 1991 hatte den Zeitraum vom 5. Dezember 1989 bis 4. Dezember 1990 betroffen. Aus der Abgabenvorschreibung vom 21. Dezember 1992 ergab sich, daß der Tagesdurchschnittsverbrauch für den vom Bescheid erfaßten Zeitraum auf... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §115;BAO §119;BAO §276 Abs1;BAO §280;LAO Wr 1962 §211 Abs1;LAO Wr 1962 §215;LAO Wr 1962 §89;LAO Wr 1962 §90;LAO Wr 1962 §92;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Zwar kommt der Berufungsvorentscheidung im Abgabenverfahren die Wirkung zu, der Partei Gelegenheit zu geben, von den darin festgehaltenen E... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führt das "Institut für Bewußt.Sein" (idF Institut), in dessen Rahmen er Seminare abhält. In den Streitjahren unterzog der Beschwerdeführer die daraus erzielten Umsätze dem ermäßigten Steuersatz von 10 % und erklärte die daraus erzielten Einkünfte als solche aus selbständiger Arbeit. Im Gefolge einer die Streitjahre umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung erließ das Finanzamt in wiederaufgenommenen Verfahren Bescheide betreffend Umsatz- und Einkommensteuer sowie e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250;BAO §258;BAO §276 Abs1;BAO §284;
Rechtssatz: In der Berufungsergänzung hat der Abgabepflichtige einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gestellt. Unabdingbare Voraussetzung eines Antrages auf Entscheidung über die Berufung durch die Abg... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgendes: Mit Bescheid des Finanzamtes vom 9. Oktober 1996 wurde gegenüber dem Beschwerdeführer die Einkommensteuer-Vorauszahlung für 1996 und die Folgejahre mit S 199.400,-- festgesetzt. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer am 7. November 1996 Berufung. Mit Bescheid vom 22. November 1996 gab das Finanzamt dem Antrag des Beschwerdeführers auf Aussetzung der Einhe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/08 Sonstiges Steuerrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AbgÄG 02te 1987 Abschn15 Art1 Z11;BAO §212a Abs5 lita;BAO §212a Abs7;BAO §276 Abs1;
Rechtssatz: In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Zweiten AbgÄG 1987, BGBl 312, mit dessen Abschnitt XV Art 1 Z 11 die Bestimmungen des § 212a BAO über die Aussetzung der Einhebung einer Abgabe in die BAO eingeführt wur... mehr lesen...
Der Nachlaß der B. wurde dem bedingt erbserklärten Beschwerdeführer mit Urkunde vom 19. Februar 1990 eingeantwortet. Dabei wurden die Aktiva mit S 59.913,-- und die Passiva mit S 32.712,-- festgestellt. Am 24. September 1991 wurden gegen den Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger nach B. Jahresausgleichsbescheide betreffend die Jahre 1986 bis 1989 erlassen. Dies führte zu einem Abgabenrückstand im Ausmaß von S 86.845,--. Mit Datum 9. Dezember 1991 er... mehr lesen...
Mit Rücksicht auf eine bewilligte Aussetzung der Einhebung von Abgabenschuldigkeiten gemäß § 212a BAO schrieb das Finanzamt dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 4. November 1992 Aussetzungszinsen in Höhe von S 44.088,-- vor. Der Beschwerdeführer erhob Berufung und verwies darauf, daß er gegen die Abgabenschuldigkeiten, betreffend derer die Aussetzung der Einbringung bewilligt worden war, Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben habe. Sie seien daher "Gegenstand eines weit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs2;BAO §212a Abs9;BAO §276 Abs1;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Geht das Finanzamt in einer Berufungsvorentscheidung sachbezogen ausreichend auf das Berufungsvorbringen ein und erstattet der Berufungswerber in seinem Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;BAO §19 Abs1;BAO §276 Abs1;BAO §92 Abs1;BAO §93; Beachte Besprechung in AnwBl 1998/4, S 256-257;
Rechtssatz: Auch formlose, nicht ohne weiteres als Bescheide erkennbare Erledigungen von Behörden haben Bescheidcharakter, wenn mit ihnen über eine Angelegenheit des Verwaltungsrechtes rechtsverbindlich abgespr... mehr lesen...
1.1. Der Magistrat der Stadt Wien schrieb mit Bescheid vom 13. März 1992 dem Beschwerdeführer für das im Bescheid näher bezeichnete Objekt für die Fälligkeiten 15. April, 15. Juli, 15. Oktober 1992 und 15. Jänner 1993 die Wasser- und Abwassergebührenteilzahlungen (inklusive USt) in der Höhe von insgesamt S 68.007,-- je Fälligkeit vor. Weiters wurden folgende Abgaben festgesetzt: " B e z e i c h n u n g Zahl Ver- Summe S g der brauch... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37299 Wasserabgabe WienL69309 Wasserversorgung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §115;BAO §276 Abs1;BAO §280;LAO Wr 1962 §211 Abs1;LAO Wr 1962 §215;LAO Wr 1962 §89;LAO Wr 1962 §90;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;WasserversorgungsG Wr 1960 §11 Abs3;
Rechtssatz: Der Berufungsvorentscheidung kommt im Abgabenv... mehr lesen...
1. In der vorliegenden Säumnisbeschwerde wird vorgebracht, daß der Bürgermeister der Landeshauptstadt Klagenfurt dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 24. Juli 1996 im übertragenen Wirkungsbereich gemäß dem Fremdenverkehrsabgabengesetz 1976, LGBl. Nr. 100/1976, eine Fremdenverkehrsabgabe für das Jahr 1996 in der Höhe von S 970,-- vorgeschrieben hätte. Aufgrund der Berufung des Beschwerdeführers sei eine Berufungsvorentscheidung vom 5. August 1996 ergangen; der Beschwerdeführer habe am... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;LAO Krnt 1991 §208 Abs1;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0007/72 B 28. Jänner 1972 VwSlg 4336 F/1972 RS 1(hier: Berufungsvorentscheidung und Vorlageantrag gemäß § 208 Abs 1 Krnt LAO 1991). Stammrechtssatz Hat ein Steuerpflichtiger gegen die gem § 276 Abs 1 BAO ergangene Beruf... mehr lesen...
Anläßlich der Einbringung einer Berufung gegen einen Abgabenbescheid betreffend Umsatzsteuer hatte die Beschwerdeführerin einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO hinsichtlich der strittigen Abgaben gestellt. Das Finanzamt gab diesem Antrag statt. Nach Erledigung der Berufung mit Berufungsvorentscheidung verfügte das Finanzamt den Ablauf der Aussetzung und schrieb für den Zeitraum 31. Jänner 1992 bis 11. März 1993 Aussetzungszinsen vor. Mit Berufungsentscheidung vom ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs9;BAO §276 Abs1;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß im Fall der Erlassung einer Berufungsvorentscheidung die Zeitspanne zwischen Antrag auf Aussetzung der Einhebung in einer Berufung und Entscheidung über diese Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz eine sich auch auf die für diesen Zeitraum festzusetzenden Aussetzungszinsen erstr... mehr lesen...
1.0. Aus der Säumnisbeschwerde und den vorgelegten Beilagen ergibt sich nachstehender Sachverhalt: 1.1. Mit Bescheid vom 7. Februar 1996 schrieb das Amt der Tiroler Landesregierung dem Beschwerdeführer Pflichtbeiträge zum Tourismusverband I und zum Tiroler Tourismusförderungsfonds für das Haushaltsjahr (Kalenderjahr) 1996 in Höhe von S 1.611,-- nach dem Tiroler Tourismusgesetz 1991, LGBl. Nr. 24, vor. Mit Berufungsvorentscheidung vom 5. Juni 1996 wies das Amt der Tiroler Landesreg... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;LAO Tir 1984 §207;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0007/72 B 28. Jänner 1972 VwSlg 4336 F/1972 RS 1 Stammrechtssatz Hat ein Steuerpflichtiger gegen die gem § 276 Abs 1 BAO ergangene Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes den Antrag auf Vorlage seiner Berufung an die Abgabenbe... mehr lesen...
Mit Berufungsvorentscheidung vom 25. Jänner 1995 wies das Finanzamt die Berufung des Beschwerdeführers gegen einen Bescheid betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung von Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer ab. Mit Bescheid vom 14. März 1995 sprach das Finanzamt aus, der Antrag des Beschwerdeführers auf Vorlage der Berufung gegen den Bescheid betreffend Aussetzung der Einhebung werde als verspätet zurückgewiesen. Die Berufung gegen die Zurückweisung des Vor... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §86a Abs1;TelekopieV BMF 1991 §1;
Rechtssatz: Der Antrag iSd § 276 BAO auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz kann rechtwirksam im Wege von Telekopien eingebracht werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996140042.X01 Im RIS sei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §85 Abs1;BAO §86a Abs1;TelekopieV BMF 1991 §1;
Rechtssatz: Wird ein Anbringen mit einem geeigneten Telefaxgerät an die Behörde abgesandt, so kann dessen erfolgreiche Übertragung durch einen Defekt in der Sendeanlage, durch eine Störung im Übermittlungsnetz oder durch Umstände in der Empfangsanlage verhindert werden. Da die Verwendung ein... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift, ihrer Ergänzung und den in teilweiser Befolgung des vom Verwaltungsgerichtshof erteilten Mängelverbesserungsauftrages vorgelegten angefochtenen Bescheiden kann folgender Verfahrensverlauf entnommen werden: Mit dem erstangefochtenen Bescheid vom 23. Juni 1995 erließ das Finanzamt für Körperschaften über die von der Beschwerdeführerin gegen die Bescheide über Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer für die Jahre 1987 bis 1992 erhobene Berufung eine abweisende... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §289 Abs2;VwGG §34 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden 96/13/0104 - 96/13/0107
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des
Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsv... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 4. Februar 1994 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Marktgemeinde den Beschwerdeführern einen vorläufigen Anschlußbeitrag für die Grundstücke Nr. 11/1, 11/2 gemäß § 6 des Kanalabgabegesetzes, LGBl. für das Burgenland Nr. 41/1984 in der Fassung LGBl. Nr. 37/1990 (im folgenden: Bgld KanalAbgG 1984), in der Höhe von S 374.648,90 vor. Der Erstbeschwerdeführer erhob "Einspruch", in dem er sich gegen das Ausmaß der zugrundegelegten Berechnungsfläche wendet... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §290;B-VG Art119a Abs5;LAO Bgld 1963 §206 Abs1;LAO Bgld 1963 §214 Abs1;
Rechtssatz: Wurde den Ehegatten vom Bürgermeister eine Abgabe vorgeschrieben, erhebt nur ein Ehegatte gegen diesen Bescheid Berufung, bringt auch nur dieser Ehegatte hinsichtlich der an beide Ehegat... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der W-GmbH in Höhe von insgesamt S 1,889.557,-- (Umatzsteuer für die Monate Jänner bis Oktober 1984 von S 1,602.732,-- und Kapitalertragsteuer 1984 in Höhe von S 286.825,--) herangezogen. Die bei der W-GmbH uneinbringlichen haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten seien allesamt vor Beendigung der Tätigkeit des Beschwerdeführers als Ges... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994150024.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 23. November 1995 setzte der Bürgermeister der Landeshauptstadt Klagenfurt für die Liegenschaft Klagenfurt, E-Straße 42-44, die Kanalbenützungsgebühr für das Jahr 1992 mit S 21.120,-- und für die Jahre 1993 und 1994 mit jährlich S 27.720,-- fest und schrieb eine Abgabennachforderung in der Höhe von S 40.344,-- zur Zahlung vor. Mit einem weiteren Bescheid gleichen Datums - beide Bescheide weisen (außer der Nummer des Abgabenkontos) unter "Mag.Zl.: AG:" keine G... mehr lesen...
Mit vier Bescheiden des Magistrates der Stadt Wiener Neustadt, jeweils vom 14. Oktober 1994, wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 5 des Niederösterreichischen Kanalgesetzes, Anlage zur Wiederverlautbarungskundmachung der Niederösterreichischen Landesregierung, LGBl. 8230-0 (im folgenden: NÖ KanalG 1977), in der Fassung der Novelle LGBl. 8230-2, sowie auf Grund der jeweils geltenden Kanalgebührenordnung für die Stadt Wiener Neustadt, jeweils ausgehend von einer Regenwasserberechnungsflä... mehr lesen...