Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/18 92/17/0003 3 (hier § 276 Abs1 BAO anzuwenden) Stammrechtssatz Der Berufungsvorentscheidung iSd § 211 Wr LAO kommt die Bedeutung eines Vorhaltes zu. Es ist dann Sache der Partei, sich im Vorlageantrag mit dem Ergebnis der behördlichen Ermittlungen auseinanderzus... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer mehrerer Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Er erzielte neben den Einkünften als Geschäftsführer und Gesellschafter aber auch solche als Kreditvermittler. Im Jahre 1982 fand beim Beschwerdeführer eine abgabenbehördliche Prüfung gemäß § 151 BAO iVm § 99 Abs. 2 Finanzstrafgesetz statt. Dabei stellte der Prüfer u.a. drei Scheckeingänge (je 10.000,-- DM, umgerechnet S 211.836,--) vom 31.12.1976 fest. Zwei der Schecks, deren Aussteller vom... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §161 Abs2;BAO §276 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1344/73 E 23. Jänner 1974 RS 1 Stammrechtssatz Die
Begründung: in einer Berufungsvorentscheidung kommt einem Bedenkenvorhalt gleich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1991140014.X01 Im RIS seit 20... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. war im Streitzeitraum Dr. St. zu 100 % beteiligt. Die Alleingesellschafterin war gleichzeitig Geschäftsführerin der GmbH. Darüberhinaus war die Gesellschafterin auch selbst als Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin (Einzelunternehmen) sowie für die weiteren Steuerberatungsgesellschaften T GmbH und W GmbH tätig. In den der Abgabenbehörde vorgelegten Bilanzen wurden von der Beschwerdeführerin Gewinn... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §256 Abs1;BAO §276 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein in einer Eingabe enthaltener und später mündlich wiederholter "Vergleichsvorschlag" (hier "Angebot" gegenüber der Abgabenbehörde, eine Berufungsvorentscheidung bestimmten Ausmaßes zu erlassen) befreit die Abgabenbehörde nicht, ihrer sich aus § 115 Abs 1 BAO e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litb;BAO §256 Abs1;BAO §276 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Für eine Berufungseinschränkung ist die Einhaltung besonderer Formalvorschriften nicht vorausgesetzt; dennoch muß sie ihrem Inhalt nach bestimmt sein, um rechtliche Folgen nach sich zu ziehen (hier: der Abgabenpflichtige erstattete der Abgabenbehörde gegenüb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §256 Abs1;BAO §276 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend den "Vergleichsvorschlag" einer GmbH ("Angebot" gegenüber der Abgabenbehörde eine Berufungsvorentscheidung bestimmten Ausmaßes zu erlassen), auf Grund dessen die Abgabenbehörde den Umfang der Angemessenheit der an den Geschäf... mehr lesen...
Mit erstbehördlichem Bescheid vom 16. Februar 1987 wurden gegenüber der Beschwerdeführerin Kosten des abgabenbehördlichen Vollstreckungsverfahrens im Gesamtbetrag von S 4.259,-- festgesetzt. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung wies die Abgabenbehörde erster Instanz mit der am 18. März 1987 zugestellten Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Mit Schriftsatz vom 21. April 1987 stellte die Beschwerdeführerin einen "Antrag auf Begründung: " der Berufungsvorentscheidung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs2;BAO §276 Abs1;
Rechtssatz: Ist die
Begründung: einer Berufungsvorentscheidung mangelhaft, so ist ein Antrag auf Mitteilung der ganz oder teilweise fehlenden
Begründung: im Gesetz nicht vorgesehen (Hinweis Schimetschek, SWK-SH Abgabenberufungsverfahren, 1994, 22). Wird dennoch ein derartiger "Antrag" eingebracht, so hemmt er nicht den Lauf der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Entscheidet die Abgabenbehörde zweiter Instanz über eine Berufung, obwohl eine rechtskräftige Berufungsvorentscheidung vorliegt, so tut sie dies außerhalb ihrer Zuständigkeit. Die dadurch gegebene Unzuständigkeit ist vom Verwaltungsgerichtshof auch dann, wenn sie vom Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Jänner 1990 schrieb der Magistrat der Stadt Wien, MA 4/7, der Beschwerdeführerin "gemäß §§ 1, 3, 5 Abs. 1, 15 Abs. 1 und 17 Abs. 1 und 2 des Vergnügungssteuergesetzes 1987 - VGSG, LGBl. für Wien Nr. 43/1987 in der derzeit geltenden Fassung, sowie gemäß § 149 Abs. 2 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962 in der derzeit geltenden Fassung," für die von ihr in der Zeit vom 26. bis 29. Oktober 1989 in W, N-Platz, durchgeführte Ausstellung mit der Be... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §183 Abs4;BAO §276 Abs1;LAO Wr 1962 §144 Abs4;LAO Wr 1962 §211 Abs1;LAO Wr 1962 §90 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/16/0163 E 1. Juli 1982 RS 1 Stammrechtssatz Auch einer Berufungsvorentscheidung kann die Bedeutung eines Vorhaltes zukommen (4.6.1980, 302/79). Hat das Finanzamt in der
Begründung: der Ber... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 7. März 1991 wurde der Beschwerdeführer "auf Grund des § 34 des Vergnügungssteuergesetzes für Wien 1963 und der §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl für Wien Nr. 21/1962, in der geltenden Fassung als Haftpflichtiger zur Zahlung der durch das Halten eines Spielapparates der Type Admiral MK XI und einer Musikbox der Automatenverleiherin Frau AD in seinem Gastgewerbebetrieb in I-Straße für die in den Monaten Dezember 1985 und Jä... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;LAO Wr 1962 §211 Abs1;
Rechtssatz: Der Berufungsvorentscheidung iSd § 211 Wr LAO kommt die Bedeutung eines Vorhaltes zu. Es ist dann Sache der Partei, sich im Vorlageantrag mit dem Ergebnis der behördlichen Ermittlungen auseinanderzusetzen und die daraus gewonnenen Feststellungen zu widerlegen (Hinweis E 16.10.1992,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Inhaber eines privaten Kindergartenbetriebes. Nach Durchführung einer Betriebsprüfung erließ das Finanzamt unter Bezugnahme auf § 187 BAO Bescheide über die Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb für 1985 bis 1989. Gleichzeitig ergingen Gewerbesteuerbescheide ebenfalls für die Jahre 1985 bis 1989. In einem von einer Wirtschaftstreuhandgesellschaft verfaßten Schriftsatz vom 28. September 1992 wurde als Gegenstand der Eingabe "Berufung gegen die Gewe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §276 Abs1;
Rechtssatz: Ist eine von einem befugten Parteienvertreter verfaßte Berufung sowohl durch die Bezeichnung im Rubrum als auch im Einleitungssatz und im Schlußsatz des Schriftsatzes in völliger Klarheit und Deutlichkeit ausschließlich gegen die Gewerbesteuerbescheide gerichtet, so kommt eine dem Abgabepflichtigen allenfalls vorsc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §250 Abs1 litc;BAO §275;BAO §276 Abs1;BAO §288 Abs1 litd;GewStG §6 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Sind sowohl im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz als auch - nach einem Vorhalt der Stellungnahme des Betriebsprüfers - in einem die... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die im Streitzeitraum ein Werbe- und Leasingunternehmen betrieben hat, kaufte am 29. Juni 1987 von einer Brauerei verschiedene, dortselbst bereits in Verwendung gestandene Anlagen um den Preis von S 8,700.000,-- einschließlich Umsatzsteuer und gab diese Anlagen mit Leasingvertrag vom gleichen Tag der Verkäuferin wiederum in Nutzung (sogenanntes "Sale-and-lease-back-Geschäft"). Mit Bescheid vom 1. April 1988 versagte das Finanzamt der Beschwerdeführerin die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §183 Abs4;BAO §276 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/16/0163 E 1. Juli 1982 RS 1 Stammrechtssatz Auch einer Berufungsvorentscheidung kann die Bedeutung eines Vorhaltes zukommen (4.6.1980, 302/79). Hat das Finanzamt in der
Begründung: der Berufungsvorentscheidung das Ergebnis der behördlichen Ermittlungen dargelegt, dann ist es Sac... mehr lesen...
Am 2. Jänner 1981 zeigte der Beschwerdeführer dem Finanzamt eine zwischen ihm und seinem Bruder (in der Folge: Bruder) am 23. Dezember 1980 errichtete Urkunde über den Kauf eines Viertel Anteiles an einem inländischen Grundstück an, wobei er Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 4 Abs 1 Z 2 GrEStG 1955 beantragte. Die für das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof maßgeblichen Punkte der eben erwähnten Urkunde lauten auszugsweise folgendermaßen: "I. Herr Reinhard W (Bruder) ist zur Gä... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §161 Abs2;BAO §276 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1344/73 E 23. Jänner 1974 RS 1 Stammrechtssatz Die
Begründung: in einer Berufungsvorentscheidung kommt einem Bedenkenvorhalt gleich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1988160241.X06 Im RIS seit 20... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde über die Beschwerdeführerin gemäß § 112 Abs. 3 BAO wegen beleidigender Schreibweise eine Ordnungsstrafe in der Höhe von S 2.000,-- verhängt. Im einzelnen wurde in nachstehenden schriftlichen Äußerungen der Beschwerdeführerin eine beleidigende Schreibweise erblickt: 1. Zahlungserleichterungsansuchen vom 21. Juni 1987: "... zumal bei einem anhängigen Berufungsverfahren die zwangsweise... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;BAO §112 Abs3;BAO §273;BAO §276 Abs1;
Rechtssatz: Da eine Berufung bzw ein Antrag auf Entscheidung über eine Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz nach den Vorschriften der Bundesabgabenordnung durch die Abgabenbehörden erster Instanz erledigt werden können, sie es mit Zurückweisung (§ 273 und § 276 Abs 1... mehr lesen...
Aus der vorgelegten Beschwerde samt Beilagen sowie der Beschwerdeergänzung ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid vom 27. Mai 1992 hat das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz den Antrag des Beschwerdeführers vom 12. Mai 1992 auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz betreffend Stempelgebühren und Gebührenerhöhung zurückgewiesen. Dies im wesentlichen mit der Begründung: , die Zustellung der Berufungsvorentscheidung vom 24. Mä... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §183 Abs4;BAO §276 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/16/0163 E 1. Juli 1982 RS 1 Stammrechtssatz Auch einer Berufungsvorentscheidung kann die Bedeutung eines Vorhaltes zukommen (4.6.1980, 302/79). Hat das Finanzamt in der
Begründung: der Berufungsvorentscheidung das Ergebnis der behördlichen Ermittlungen dargelegt, dann ist es Sac... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien hat mit getrennt erlassenen Bescheiden vom 10. Dezember 1990 (gleichlautende Bescheidsprüche werden in der Folge nicht zur Gänze wiedergegeben) der 1. Erst- und Zweitbeschwerdeführerin als Gesamtschuldnern gemäß § 6 Abs. 4 Vergnügungssteuergesetz 1987 (VGSG) in der geltenden Fassung für das Halten eines Spielapparates der Type TV Lucky Lady Liner, bei dem das Spielergebnis vorwiegend vom Zufall abhängig ist, im Betrieb der Zweitbeschwerdeführerin für d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §183 Abs4;BAO §276 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/16/0163 E 1. Juli 1982 RS 1 Stammrechtssatz Auch einer Berufungsvorentscheidung kann die Bedeutung eines Vorhaltes zukommen (4.6.1980, 302/79). Hat das Finanzamt in der
Begründung: der Berufungsvorentscheidung das Ergebnis der behördlichen Ermittlungen dargelegt, dann ist es Sac... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 9. August 1989 schrieb der Magistrat der Stadt Wien der beschwerdeführenden Partei in einer Vollstreckungssache betreffend Vergnügungssteuer eine Pfändungsgebühr in Höhe von S 25,-- vor. Gegen diesen Bescheid erhob die beschwerdeführende Partei Berufung, in der sie die ersatzlose Aufhebung des erstinstanzlichen Bescheides beantragte. 1.2. Mit Berufungsvorentscheidung vom 6. August 1990 gab der Magistrat der Stadt Wien der Berufung statt und behob den erst... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;LAO Wr 1962 §211 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: Wurde kein Vorlageantrag gestellt, hat die (hier gemäß § 211 Abs 1 Wr LAO ergangene) Berufungsvorentscheidung die Wirkung der Erledigung der Berufung. Die Prozeßvoraussetzung für die Säumnisbeschwerde, nämlich, daß eine Berufung noch unerledigt ... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 11. Dezember 1990 erteilte der Magistrat der Landeshauptstadt Graz den Beschwerdeführern die nachträgliche Bewilligung des Abbruches des teilweise unterkellerten eingeschossigen Einfamilienwohnhauses mit nicht ausgebautem Dachgeschoß und die Neuerrichtung des Keller- und Erdgeschosses, welche im Zuge der Umbauarbeiten abgebrochen wurden. 1.2. Mit Bescheid vom 13. Dezember 1990 schrieb der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz den Beschwerdeführern gemäß § 6a d... mehr lesen...