RS Vwgh 1994/7/27 92/13/0058

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Veröffentlicht am 27.07.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §167 Abs2;
BAO §256 Abs1;
BAO §276 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Ausführungen betreffend den "Vergleichsvorschlag" einer GmbH ("Angebot" gegenüber der Abgabenbehörde eine Berufungsvorentscheidung bestimmten Ausmaßes zu erlassen), auf Grund dessen die Abgabenbehörde den Umfang der Angemessenheit der an den Geschäftsführer geleisteten Vergütungen nicht - wie erforderlich - nach freier Überzeugung beurteilt hat, wobei sich für die Beurteilung der Angemessenheit der im "Vergleichsvorschlag" genannten Vergütungen - die betragsmäßig zwischen den von der GmbH als Betriebsausgaben geltend gemachten Aufwendungen und den vom Prüfer angesetzten Vergütungen liegen - der Sachlage nach kein ausreichend konkreter Anhaltspunkt ergibt. Die Voraussetzungen zur Behebung der Berufungsvorentscheidung nach § 299 Abs 1 lit c BAO waren daher gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992130058.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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