Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, MA 4, vom 15. Mai 1987 wurde die Beschwerdeführerin "auf Grund der §§ 7 Abs. 3 und 34 Abs. 4 des Vergnügungssteuergesetzes für Wien 1963 in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" als Haftpflichtige zur Zahlung der durch das Halten von Unterhaltungsspielapparaten einer näher genannten Automatenverleiherin in ihrem (gemeint: der Beschwerde... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;BAO §276 Abs1;BAO §276 Abs2;BAO §288;BAO §289;LAO Wr 1962 §211 Abs1;LAO Wr 1962 §223;LAO Wr 1962 §224;VwRallg;
Rechtssatz: Der Berufungsbescheid tritt in jeder Hinsicht an die Stelle des erstinstanzlichen Bescheides, letzterer verliert durch die Erlassung des B... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;BAO §276 Abs1;BAO §276 Abs2;BAO §288;BAO §289;LAO Wr 1962 §211 Abs1;LAO Wr 1962 §223;LAO Wr 1962 §224;VwRallg;
Rechtssatz: Ändert die Berufungsbehörde den
Spruch: des erstinstanzlichen Bescheides (lediglich) in einem Punkt ab, so muß di... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist strittig, ob ein im Betriebsvermögen des Beschwerdeführers befindlicher Personenkraftwagen im Streitjahr 1985 ausschließlich der gewerblichen Personenbeförderung im Sinne des im § 12 Abs. 2 Z. 2 lit. c UStG 1972 angeführten Tatbestandsmerkmals diente. In der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 1985 wurde beantragt, die mit der Anschaffung und dem Betrieb des Personenkraftwagens der Marke Mercedes 230 E im Zusammenhang stehenden Vorsteuerbeträge von zusamm... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §284 Abs1;
Rechtssatz: Einer Eingabe mit dem Antrag auf Berufungsvorlage, kommt die Qualifikation eines Antrages gem § 276 Abs 1 BAO nicht zu, wenn in dem betreffenden Rechtsmittelverfahren gar keine Berufungsvorentscheidung ergangen ist. Ein in einer solchen Eingabe gestellter Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem... mehr lesen...
Mit der im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Berufungsentscheidung wies die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen die im November 1989 zugestellten Bescheide des Finanzamtes Tamsweg betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1982 bis 1987 als unbegründet ab. Die belangte Behörde ging dabei von folgenden Sachverhaltsannahmen aus: Bei der Beschwerdeführerin sei am 10. Juni 1987 eine Nachschau gemäß § 144 Abs. 1 BAO durc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §276 Abs2 idF 1989/660; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 88; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0098 E 7. Dezember 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde erster Instanz beendet vollwirksam ein Rechtsmittelverfahren und ist - falls der Berufungswerber es bei dieser Entscheidung bel... mehr lesen...
1.1. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerdesachen wegen ihres persönlichen und sachlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbunden. 1.2,. Mit den vorliegenden Säumnisbeschwerden macht die beschwerdeführende Partei geltend, ihre auf Aufhebung der Vorschreibung von Ankündigungsabgabe gerichteten Berufungen gegen die in den oben genannten Punkten der Berufungsvorentscheidung des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Dezember 1990, Zl. MA 4/6 AKÜA 96/89, An... mehr lesen...
1.1. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerdesachen wegen Ihres persönlichen und sachlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbunden. 12. Mit den vorliegenden Säumnisbeschwerden macht die beschwerdeführende Partei geltend, ihre auf Aufhebung der Vorschreibung von Ankündigungsabgabe gerichteten Berufungen gegen die in den oben genannten Punkten der Berufungsvorentscheidung des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Dezember 1990, Zl. MA 4/6 AKÜA 96/89, Ankünd... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;B-VG Art132;LAO Wr 1962 §211 Abs1;VwGG §27;VwGG §33 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/17/0468 90/17/0463 90/17/0464 90/17/0465 90/17/0466 90/17/0467 90/17/0474 90/17/0469 90/17/0470 90/17/0471 90/17/0472 90/17/0473 Besprechun... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;B-VG Art132;LAO Wr 1962 §211 Abs1;VwGG §27;VwGG §33 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/17/0480 90/17/0476 90/17/0477 90/17/0478 90/17/0479 90/17/0486 90/17/0481 90/17/0482 90/17/0483 90/17/0484 90/17/0485 Besprechung in:AnwBl ... mehr lesen...
1.1. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerdesachen wegen ihres persönlichen und sachlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbunden. 1.2. Mit den vorliegenden Säumnisbeschwerden macht die beschwerdeführende Partei geltend, ihre auf Aufhebung der Vorschreibung von Ankündigungsabgabe gerichteten Berufungen gegen die in den oben genannten Punkten der Berufungsvorentscheidung des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Dezember 1990, Zl. MA 4/6 AKÜA 96/89, Ank... mehr lesen...
1.1. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerdesachen wegen ihres persönlichen und sachlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbunden. 1.2. Mit den vorliegenden Säumnisbeschwerden macht die beschwerdeführende Partei geltend, ihre auf Aufhebung der Vorschreibung von Ankündigungsabgabe gerichteten Berufungen gegen die in den oben genannten Punkten der Berufungsvorentscheidung des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Dezember 1990, Zl. MA 4/6-AKÜA 96/89, A... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;B-VG Art132;LAO Wr 1962 §211 Abs1;VwGG §27;VwGG §33 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90717/0493 90717/0488 90717/0489 90717/0490 90717/0491 90717/0492 90717/0499 90717/0494 90717/0495 90717/0496 90717/0497 90717/0498 Besprechun... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;B-VG Art132;LAO Wr 1962 §211 Abs1;VwGG §27;VwGG §33 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/17/0455 90/17/0450 90/17/0451 90/17/0452 90/17/0453 90/17/0454 90/17/0461 90/17/0456 90/17/0457 90/17/0458 90/17/0459 90/17/0460 Besprechun... mehr lesen...
Im Anschluß an eine abgabenbehördliche Prüfung (BP) versagte das Finanzamt einer echten stillen Beteiligung an der beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft die steuerliche Anerkennung. Den dadurch bewirkten Gewinnerhöhungen trug das Finanzamt gleich der BP durch Anpassung (Erhöhung) der Gewerbesteuerrückstellung Rechnung. Der Berufung gegen die die Jahre 1984 bis 1986 betreffenden Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb und die für... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §293 Abs1;BAO §299 Abs2;
Rechtssatz: Selbst wenn die Berufungsvorentscheidung ein berichtigungsfähiges Versehen enthält, so handelt die Berufungsbehörde nicht rechtswidrig, wenn sie statt einer Berichtigung gem § 293 Abs 1 BAO einer Bescheidbehebung nach § 299 Abs 2 BAO vornimmt (Hinweis E 18.12.1968, 301/67, VwSlg 3834 F/1968). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1 litb;BAO §276 Abs1;BAO §299 Abs2;GewStG §7 Z3;
Rechtssatz: Wenn die Berufungsbehörde feststellt, daß eine Berufungsvorentscheidung deshalb als fehlerhaft anzusehen ist, weil im Zuge derselben die Gewerbesteuerrückstellungen dem nicht bloß geringfügigen Gewinnänderungen angepaßt und die Gewinnanteile des ... mehr lesen...
1.0. Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich im wesentlichen nachstehender Sachverhalt: 1.1. Im Nachhang zu einer am 13. November 1968 aufgenommenen Niederschrift, betreffend eine kostenlose Grundabtretung, wurde seitens des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde folgendes Schreiben vom 24. Dezember 1968 an den Rechtsvorgänger der Beschwerdeführer gerichtet: "Sehr geehrter Herr NÜ In Ergänzung der in der Niederschrift vom 13. November 1968 getroffenen Ver... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs1;BAO §256 Abs1;BAO §276 Abs1;LAO NÖ 1977 §200 Abs1;LAO NÖ 1977 §206 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Parteienerklärungen im öffentlichen Recht, die sich als Verzichtserklärungen darstellen, sind empfangsbedürftig. Werden sie von der Behörde auch tatsächlich... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §256 Abs1;BAO §276 Abs1;LAO NÖ 1977 §200 Abs1;LAO NÖ 1977 §206 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0151 E 16. November 1989 VwSlg 6455 F/1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus dem Wortlaut des § 256 Abs 1 BAO folgt, daß die Zurücknahmeerklärung bei jener Behörde einzubringen ist, bei der die Berufung anhängig ist,... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs1;BAO §256 Abs1;BAO §276 Abs1;LAO NÖ 1977 §200 Abs1;LAO NÖ 1977 §206 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Zurücknahme einer Berufung (eines Vorlageantrages) ist eine (unwiderrufliche) einseitige prozessuale Erklärung (Hinweis E 7.12.1972, 847/71, E 3.4.1973,... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §108 Abs4;BAO §256 Abs1;BAO §276 Abs1;LAO NÖ 1977 §200 Abs1;LAO NÖ 1977 §206 Abs1;LAO NÖ 1977 §86 Abs4;
Rechtssatz: Auf den Zeitpunkt der Postaufgabe kommt es für die Frage der Rechtzeitigkeit der Erklärung über die Zurücknahme des Vorlageantrages nicht an: § 206 iVm § 200 NÖ LAO 1977 stellt auf das Einlangen der ... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf den Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom heutigen Tage, Zl. 90/16/0005, verwiesen, mit welchem die Beschwerde des N gegen den obbezeichneten Bescheid der belangten Behörde vom 31. Oktober 1989 gemäß § 34 Abs 1 und 3 VwGG als unzulässig zurückgewiesen wurde. Wie in der Begründung: dieses Beschlusses näher dargestellt wurde, hatte der Geschäftsführer der beschwerdeführenden Partei am 1. August 1989 "als ausgewiese... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;BAO §243;BAO §246 Abs1;BAO §257 Abs2;BAO §276 Abs1;
Rechtssatz: Als Berufungswerber kann nur der verstanden werden, der formell berechtigt ist, eine Berufung einzubringen, oder wer dem Berufungswerber durch besondere Vorschrift gleichgestellt wird, wie das § 257 Abs 2 BAO bezüglich der einer Berufung beigetretenen Pe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte 1980 bis 1984 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Lehrer, positive (1980 und 1981) sowie negative (1982 bis 1984) Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Inhaber eines technischen Büros und negative (1984 positive) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Gefolge einer die Streitjahre umfassenden Betriebsprüfung ergingen (für 1980 bis 1983 im wiederaufgenommenen Verfahren) Abgabenbescheide, gegen die der Beschwerdeführer in zahlreichen Punkten ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §71 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 534;
Rechtssatz: Übertragungen der örtlichen Zuständigkeit im Wege der Delegierung sind nur zwischen Behörden der untersten Stufe (und zwar vor Erlassung einer Berufungsvorentscheidung) zulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das Erkenntnis vom 21. Dezember 1989, Zl 86/14/0176, verwiesen, in dem der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen den von derselben belangten Behörde erlassenen Bescheid betreffend Feststellung von Einkünften für das Jahr 1982 hinsichtlich derselben Liegenschaft als unbegründet abgewiesen hat. Im eben erwähnten Erkenntnis wurde ausgeführt, Legatare sind weder Miteigentümer noch Fruchtnießer der Lieg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;
Rechtssatz: Ein Rechtsanspruch auf Erlassung einer Berufungsvorentscheidung durch die Abgabenbehörde besteht nicht (Hinweis E 21.12.1989, 86/14/0176; E 26.9.1990, 86/13/0097); dieselbe ist daher nicht rechtswidrig vorgegangen, wenn sie im Hinblick auf die Verwaltungsökonomie die Erlassung einer Berufungsvorentscheidung als nicht zweckmäßig ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloß am 3. Juli 1978 mit einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft (im folgenden nur als Wohnbaugenossenschaft bezeichnet) ein als "Vorvertrag" bezeichnetes Übereinkommen (im folgenden nur als Übereinkommen bezeichnet) über den Erwerb einer im Inland gelegenen Wohnung ab. Die im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof relevanten Bestimmungen dieses Übereinkommens lauten: "I. Die Wohnbaugenossenschaft ist Eigentümerin der... mehr lesen...