1 Die Revisionswerberin ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der R Beteiligungs-OG (OG). Über das Vermögen der OG wurde mit Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 6. Dezember 2018 das Insolvenzverfahren eröffnet und Dr. X zum Masseverwalter bestellt. Die Revisionswerberin ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der R Beteiligungs-OG (OG). Über das Vermögen der OG wurde mit Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 6. Dezember 2018 das ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §192 BAO §252 Abs1 BAO § 192 heute BAO § 192 gültig ab 01.01.1962 BAO § 252 heute BAO § 252 gültig ab 01.01.2014 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188 BAO §200 Abs2 BAO §209a Abs2 BAO §252 Abs1 BAO §284 BAO §295 Abs1 BAO §295 Abs4VwRallg BAO § 188 heute BAO § 188 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO... mehr lesen...
1 Nach den - in der Revision nicht bestrittenen - Sachverhaltsannahmen des Bundesfinanzgerichts war der Mitbeteiligte im Jahr 2005 an der (inzwischen gelöschten) W KG beteiligt. Die W KG war wiederum als atypisch stiller Gesellschafter an der S AG & atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Als Ergebnis einer Außenprüfung bei der S AG & atypisch stille Gesellschafter erging an diese im Juli 2013 ein Feststellungsbescheid 2005, der bei der W KG am 7. November 2013 zu einer Ab... mehr lesen...
1 Strittig war im Beschwerdeverfahren, ob Anträge des Revisionswerbers auf Aufhebung der Einkommensteuerbescheide 1999 und 2000 gemäß § 295 Abs. 4 BAO und (alternativ) Anträge auf Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 1999 und 2000 gemäß § 303 BAO fristgerecht eingebracht worden sind oder nicht. 1 Strittig war im Beschwerdeverfahren, ob Anträge des Revisionswerbers auf Aufhebung der Einkommensteuerbescheide 1999 und 2000 gemäß Paragraph 295, Absatz 4, BAO und (alterna... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §252 Abs1; BAO §252 Abs2; BAO §295 Abs4; BAO § 252 heute BAO § 252 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 252 gültig von 26.06.2002 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. ... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Mai 2004 wurde die Einkommensteuer 2002 der am 9. Jänner 2004 verstorbenen Anna P erklärungsgemäß festgesetzt. Anna P war Gesellschafterin der PE KG. In der Folge stellte das Finanzamt die Einkünfte der PE KG für das Jahr 2002 gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert fest. Der Bescheid trug das Ausfertigungsdatum 12. September 2008, erging gemäß § 191 Abs. 1 lit. c BAO an die PE KG und wies Gewinnanteile u.a. an die mitbeteiligte Partei als "Erbe nach Anna P" zu... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §252 Abs1; BAO §252 Abs2;LAO NÖ 1977 §197 Abs1;LAO NÖ 1977 §197 Abs2; BAO § 252 heute BAO § 252 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 252 gültig von... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist zunächst auf das hg. Erkenntnis vom 27. März 2008, 2003/13/0089, zu verweisen, mit dem der Bescheid des unabhängigen Finanzsenates, Zl. RV/3139-W/02, betreffend die Zerlegung der Kommunalsteuerbemessungsgrundlage der Heeresforstverwaltung Allentsteig für das Jahr 1994 aufgehoben wurde. Der Verwaltungsgerichtshof führte darin aus, es sei zu prüfen, ob die mit beträchtlichen Erträgen verbundenen Tätigkeiten der Heeresforstverwaltung ihrem Haupt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188; BAO §209a Abs1; BAO §209a Abs2; BAO §252 Abs1; BAO § 188 heute BAO § 188 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 188 gültig von 30.12.2014 bis 30.06.2018 zuletzt geändert ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war von 1988 bis 1996 als atypisch stiller Gesellschafter am Unternehmen der X GmbH beteiligt. Die Einkünfte der atypisch stillen Gesellschaft wurden gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt. Für 1996 erging am 30. November 2004 zunächst ein Bescheid, wonach die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus der atypisch stillen Beteiligung zu unterbleiben habe (im Folgenden nur: Nichtfeststellungsbescheid). Gegen diesen Bescheid erhob d... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde in teilweiser Abänderung eines zuletzt am 7. November 2003 gemäß § 295 Abs. 1 BAO abgeänderten, vom Beschwerdeführer mit Berufung bekämpften Bescheides des für den Beschwerdeführer zuständigen Wohnsitzfinanzamtes über die Einkommensteuer 2001. Sie berücksichtigte dabei Mitteilungen des Finanzamtes Wien 2/20 über bescheidmäßig festgestellte Gewinnanteile aus Beteiligungen des Beschwerdeführers an Kommanditgesellschaften und... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188; BAO §209 Abs3; BAO §209a Abs1; BAO §209a Abs2; BAO §252 Abs1; BAO § 188 heute BAO § 188 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 188 gültig von 30.12.2014 bis 30.06.2018 zu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat im Streitjahr 1993 unter anderem gewerbliche Einkünfte als Beteiligter an der W GesbR erzielt. In der am 31. Juli 1995 beim Finanzamt eingelangten Einkommensteuererklärung 1993 wurde darauf hingewiesen, dass der Gewinn aus der Veräußerung des Mitunternehmeranteils in den erklärten Einkünften noch nicht enthalten sei ("ohne Veräußerungsgewinn gemäß Mitteilung"). Die am 1. August 1995 von der W GesbR für das Jahr 1993 eingereichten Steuererklärungen enthielten d... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden der Beschwerdeführerin Beiträge und Abgaben von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Höhe von insgesamt EUR 72,39 vorgeschrieben. Begründend führte die belangte Behörde aus, gem. § 252 Abs. 1 BAO an den Einheitswertbescheid, mit welchem die Art des Steuergegenstandes als land- und forstwirtschaftlicher Betr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist der Sohn der am 18. Jänner 2001 verstorbenen Dr. P. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 6. November 2001 wurde ihm deren Nachlass zur Gänze eingeantwortet. Dr. P. war u.a. an der 1995 gegründeten C.- Liegenschaftsverwertung KEG (im Folgenden: KEG) als Kommanditistin beteiligt. Bezüglich der genannten Gesellschaft ergingen für die Jahre 1995 und 1996 zunächst Bescheide nach § 188 BAO, denen zufolge an Dr. P. Einkünfte aus Gewerbebet... mehr lesen...
Wie sich der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnehmen lässt, war die Beschwerdeführerin gemeinsam mit ihrem nunmehr geschiedenen Ehemann U.G. Eigentümerin zweier in Wien gelegener Liegenschaften, die im Streitjahr 2001 vermietet waren. Am 11. bzw. 12. April 2002 ergingen Feststellungsbescheide, mit denen die Einkünfte aus der Vermietung der Liegenschaften einheitlich und gesondert (auch für die Beschwerdeführerin) festge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §192;BAO §252 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/15/0001 E 23. März 2000 RS 1 Stammrechtssatz Die Anfechtung eines Steuerbescheides, die lediglich mit Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit eines dem Steuerbescheid zugrunde liegenden Feststellungsbescheides begründet ist, ist in der Sache abzuweisen (Hinweis Ritz, BAO Kommentar/2, Tz 3 zu § 25... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Im Zug einer gemäß § 99 Abs 2 FinStrG ua für die Streitjahre durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, der Berufungswerber sei gemeinsam mit seiner Ehefrau als Zuhälter tätig gewesen. Mehrere Prostituierte hätten die gewerbliche Unzucht ausgeübt und die diesbezüglichen Einnahmen zum überwiegenden Teil an den Beschwerdeführer und an seine Ehefrau abge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §192;BAO §252 Abs1;BAO §289 Abs2;
Rechtssatz: Die Anfechtung eines Steuerbescheides, die lediglich mit Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit eines dem Steuerbescheid zugrunde liegenden Feststellungsbescheides begründet ist, ist in der Sache abzuweisen (Hinweis Ritz, BAO Kommentar/2, Tz 3 zu § 252). European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Im Streitjahr 1991 wurde die bis dahin von zwei Fachärzten gebildete Offene Handelsgesellschaft in eine Kommanditgesellschaft - die Beschwerdeführerin - umgewandelt, an der als Kommanditistin Brigitte F. beteiligt war. Das Finanzamt stellte in einem an die Beschwerdeführerin gerichteten Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1991 neben Einkünften aus selbständiger Arbeit auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von S 164.284,-- fest... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §252 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997130186.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ermittelt ihren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr zum jeweils 31.8. eines Jahres. Ihrer Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1.1.1991 legte die Beschwerdeführerin die Werte der Bilanz zum 31.8.1990 zugrunde. Anläßlich der Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1.1.1991 folgte das Finanzamt - soweit dies im verwaltungsgerichtlichen Verfahren strittig ist - diesen Werten u... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §252 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/05 91/14/0138 1 Stammrechtssatz Eine Anfechtung eines Steuerbescheides, die lediglich mit Einwendungen gegen die Gesetzmäßigkeit eines dem Steuerbescheid zugrunde liegenden Feststellungsbescheides begründet ist, ist in der Sache abzuweisen (Hinweis E 19.1.1952, 2427/49, VwSlg 528 F/1952; E 4.6... mehr lesen...
Der Beschwerdefall gleicht im entscheidungswesentlichen Sachverhalt und in der zu lösenden Rechtsfrage völlig jenem Beschwerdefall, der dem hg Erkenntnis vom heutigen Tag, 96/14/0027, zugrundegelegen ist. Gemäß § 43 Abs 2 zweiter Satz VwGG wird auf dieses Erkenntnis hingewiesen. Aus den dort genannten Gründen erweist sich die Beschwerde als unbegründet und war daher in einem nach § 12 Abs 1 Z 2 VwGG gebildeten Senat gemäß § 42 Abs 1 VwGG abzuweisen. Von der von der Beschwerdef... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen die (nach Wiederaufnahme des Verfahrens ergangenen) Bescheide des Finanzamtes betreffend Einheitswert des Betriebsvermögens und Vermögensteuer ab 1. Jänner 1990, 1. Jänner 1991 und 1. Jänner 1992 als unbegründet abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, die von der X-Banken AG ausgegebenen Renditebriefe der Tranche A, deren Beurteilung al... mehr lesen...
Der Beschwerdefall gleicht hinsichtlich der Frage, ob bestimmte Besitzposten (Genußrechte) bei bescheidmäßiger Feststellung der Einheitswerte des Betriebsvermögens zum 1. Jänner 1990 und 1. Jänner 1991 zu erfassen waren oder nicht, sowohl hinsichtlich des rechtserheblichen Sachverhaltes als auch hinsichtlich der strittigen Rechtsfrage dem mit hg Erkenntnis vom heutigen Tag, 96/14/0027, entschiedenen Beschwerdefall. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf die Entscheidungsgrün... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AktG 1965 §174;BAO §252 Abs1;BewG 1955 §13 Abs2;BewG 1955 §15 Abs2;BewG 1955 §19;BewG 1955 §4;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996140032.X01 Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AktG 1965 §174;BAO §252 Abs1;BewG 1955 §13 Abs2;BewG 1955 §15 Abs2;BewG 1955 §19;BewG 1955 §4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996140031.X01 Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...