Nach dem Inhalt der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides wurde mit dem angefochtenen Bescheid ein von der Beschwerdeführerin erhobenes Begehren um Nachsicht gemäß § 212a Abs. 9 BAO festgesetzter Aussetzungszinsen im Instanzenzug abgewiesen. Die Beschwerdeführerin hatte ihr Nachsichtsansuchen damit begründet, daß aufgrund einer Berufungsentscheidung der belangten Behörde vom 9. Oktober 1996 der Ablauf der bewilligten Aussetzungen der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Wird um Aussetzung der Einhebung einer aus der abgabenbehördlichen Prüfung erwachsenen Abgabenschuld angesucht, so ist dies eine selbst getroffene Entscheidung, deren gesetzliche Folgen der Abgabepflichtige tragen muß, ohne daß diese Rechtsfolgen des Aussetzungsantrages (Aussetzungszinsen) als sachliche Unbilligkeit er... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217;BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/22 94/13/0264 5 Stammrechtssatz Vorgänge auf dem Abgabenkonto eines anderen Abgabepflichtigen sind auf die Beurteilung der Billigkeit oder Unbilligkeit der Einhebung eines festgesetzten Säumniszuschlages ohne Einfluß (Hinweis E 29.11.1994, 94/14/0094). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/22 94/13/0264 1 Stammrechtssatz Sachliche Unbilligkeit einer Abgabeneinhebung ist dann anzunehmen, wenn das ungewöhnliche Entstehen einer Abgabenschuld zu einem unproportionalen Vermögenseingriff beim Steuerpflichtigen führt. Der in der anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Erhalter einer im Land Salzburg gelegenen Mautstraße. Auf Grund des am 1. September 1992 in Kraft getretenen Salzburger Umweltfondsgesetzes (UFG), LGBl. Nr. 50/1992, wurde der Beschwerdeführerin mit Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 5. Jänner 1995 Mautstraßenerhaltungsabgabe für die Jahre 1992, 1993 und 1994 vorgeschrieben. Mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. Mai 1995, Zl. 95/17/0067, wurde die gegen diesen Bescheid gerichtete, vom ... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;B-VG Art139 Abs6;B-VG Art140 Abs7;LAO Slbg 1963 §178 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/30 89/13/0266 2 Stammrechtssatz Die in Art 139 Abs 6 und Art 140 Abs 7 B-VG enthaltene Regelung, daß die aufgehobenen Vorschriften auf die vor der Aufhebung bzw vor Abla... mehr lesen...
Als Beilage seiner Eingabe vom 9. Dezember 1984 übermittelte der Beschwerdeführer dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern ein am 6. August 1984 verfaßtes, an die Anglo-Elementar Versicherungs-Aktien-Gesellschaft gerichtetes Schreiben mit dem Antrag, im Fall der Zuständigkeit über das darin enthaltene Begehren abzusprechen (im folgenden Erstantrag genannt). In jenem an die Versicherung gerichteten Schreiben hatte der Beschwerdeführer diese um Nachsicht und Stundung der in seiner ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BAO §236 Abs1;KFG 1967 §37 Abs2;KFG 1967 §44 Abs1 litb;KFG 1967 §44 Abs1 litc;KFG 1967 §54 Abs1;KFG 1967 §61 Abs1;KFG 1967 §61 Abs3;KFG 1967 §61 Abs4;KfzStG;VersStG 1953 §1;VersStG 1953 §7 Abs1;VersStG 1953 §7 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/17/0099 Hinweis auf Stammrechts... mehr lesen...
Das Finanzamt Graz-Umgebung nahm mit den Bescheiden vom 10. Juli 1995 die Verfahren hinsichtlich der Umsatzsteuer für die Jahre 1991 und 1993 gemäß § 303 Abs. 4 BAO wieder auf und schrieb Umsatzsteuernachforderungen für 1991 von S 496.774,-- und für 1993 von S 22.917,-- vor. Die Bescheide blieben unbekämpft. Am 4. August 1995 beantragte die Beschwerdeführerin eine Nachsicht der Umsatzsteuernachforderung für das Jahr 1991 von S 446.336,67. Diesen Antrag wies das Finanzamt Graz-Umge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996150154.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die beschwerdeführende Kommanditgesellschaft mit dem Sitz in Stuttgart war mit einer Einlage von S 25,000.000,-- an der D. Sportschuh GmbH als stille Gesellschafterin beteiligt. Mit Haftungsbescheid vom 7. Februar 1991 wurde die Beschwerdeführerin zur Haftung für die durch diese Beteiligung ausgelöste Gesellschaftsteuer im Ausmaß von S 500.000,-- herangezogen. Eine gegen den Haftungsbescheid erhobene Berufung wurde mit - in Rechtskraft erwachsenem - Bescheid als verspätet zurückge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §237 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/03/28 96/16/0036 2
(hier § 237 BAO anzuwenden) Stammrechtssatz Die Verpflichtung zur Entrichtung von Abgaben führt nicht zur Unbilligkeit, wenn die wirtschaftliche Hoffnung, welche mit einem die Abgabepflicht auslösenden Geschäft oder Verhalten verbunden wurde, fehlschlägt. Dasselbe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde ein Nachsichtsansuchen der beschwerdeführenden GmbH betreffend einen Säumniszuschlag im Ausmaß von S 838.057,-- abgewiesen. Die Beschwerdeführerin vertritt die Auffassung, daß die (unbestritten rechtmäßige) Vorschreibung des Säumniszuschlages unbillig sei, und bekämpft mit diesem Argument den angefochtenen Bescheid als inhaltlich rechtswidrig. Die belangte Behörde vertritt den gegenteiligen Rechtsstandpunkt und beant... mehr lesen...
Die beschwerdeführende AG stellte an eine ARGE, an der sie "federführend" beteiligt war, eine Faktura für erbrachte Leistungen aus, die bei der Beschwerdeführerin zu einer Umsatzsteuerzahllast für September 1991 und bei der ARGE zu einer abzugsfähigen Vorsteuer führte. Bezüglich dieses Vorsteuerguthabens beantragte die ARGE mit einer am 11. November 1991 persönlich durch einen Mitarbeiter der Beschwerdeführerin beim Finanzamt für Körperschaften eingereichten Umsatzsteuervoranmeldung (... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §219;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Eine im wirtschaftlichen Mißverhältnis zwischen schuldhaftem Fehlverhalten und dessen neuerlicher Auswirkung erblickbare Härte ist unmittelbares und gewolltes Ergebnis des § 219 BAO. Daß die
Gründe: für eine verspätete Abgabenentrichtung vielfältig sein können und mit einem starren Prozentsatz vom verspätet... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §219;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat bei der Regelung des § 219 BAO betreffend die Vorschreibung eines zweiprozentigen Säuimniszuschlages offensichtig bewußt oder gewollt keine Limitierung des absoluten Ausmaßes nach oben hin vorgesehen. Von einer gesetzlich nicht beabsichtigten "abnormalen" bzw der Säumnis in unangemessen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1;BAO §50 Abs1;UStG 1972 §21 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) erfolgte persönlich durch einen Mitarbeiter des Abgabepflichtigen am LETZTEN Tag der Frist, die für die Entrichtung jener Selbstbemessungsabgaben gesetzlich vorgesehen war, de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §21 Abs1;
Rechtssatz: Bei der GmbH und ihrer Tochtergesellschaft handelt es sich um zwei unterschiedliche Steuersubjekte. Daran vermag auch ihre konzernmäßige Verflechtung nichts zu ändern. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund nicht in Be... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §221 Abs1;BAO §236 Abs1;BAO §50 Abs1;UStG 1972 §21 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Es ist regelmäßig nicht Aufgabe eines in der Einlaufstelle eines Finanzamtes beschäftigten Organs, die Zuständigkeit für diverse Anbringen in der Weise wahrzunehmen, daß es umgehend selbst eine allfällige We... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §221 Abs1;BAO §236 Abs1;BAO §50 Abs1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §21 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Unzutreffend ist das Argument, nach Abgabe eines Anbringens beim unzuständigen Finanzamt stünde es nicht mehr "in der Macht des Abgabepflichtigen", über das Schriftstück zu verfügen. Selbst für... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 14. März 1994 beantragte der Beschwerdeführer die Nachsicht seiner Einkommensteuerschuld für das Jahr 1992 in Höhe von S 452.900. Er begründete dies damit, daß die jahrzehntelang große wirtschaftliche Erfolge erzielende N. & G. GmbH unerwarteter- und unverschuldeterweise in ein Insolvenzverfahren geraten sei, wobei der Beschwerdeführer als Geschäftsführer dieser Gesellschaft zum Zwecke ihrer Fortführung die für seine Steuerzahlung reservierten liquiden Mittel kurz ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/08/30 94/16/0125 1 Stammrechtssatz Die Feststellung, ob das gesetzliche Merkmal der Unbilligkeit der Einhebung gegeben ist, liegt im Bereich der gesetzlichen Gebundenheit. Erst nach der Feststellung, daß der Sachverhalt dem unbestimmte... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Verblieb dem Abgabepflichtigen von seinem Einkommen schon bisher "praktisch nichts", kann die Einhebung der Abgaben grundsätzlich keine (weitere) Existenzgefährdung verursachen. Die Notwendigkeit der Befriedigung der Ansprüche mehrerer Gläubiger (so insb des Unterhaltsanspruches seiner geschiedenen Ehegattin) bedeutet fü... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. März 1990 gab der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde als Abgabenbehörde erster Instanz dem Antrag der Beschwerdeführerin vom 17. Juli 1989 auf Nachlaß der fälligen Lohnsummensteuer für die Jahre 1987 und 1988 zur Gänze, für 1989 und 1990 zu 50 % insoweit Folge, als die Beschwerdeführerin für die Kalenderjahre 1986 und 1987 von der Lohnsummensteuer befreit wurde und für die Kalenderjahre 1988 und 1989 die halbe Abgabenschuld erlassen wurde. Mit Schreiben vom... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1 impl;LAO NÖ 1977 §183 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0121 E 23. September 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung, insb auch zu § 236 Abs 1 BAO, setzt eine Unbilligkeit der Einhebung im allgemeinen voraus, daß die Einbringung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis ... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §236 Abs1;B-VG Art119a Abs5;LAO NÖ 1977 §183 Abs1;LAO NÖ 1977 §93 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Hat der Nachsichtswerber in der Vorstellung darauf hingewiesen, daß die wirtschaftlichen Hintergründe des seinerzeitigen Antrages ... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;LAO NÖ 1977 §183 Abs1;
Rechtssatz: Eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung kann gegeben sein, wenn die wirtschaftliche Situation von der Art ist und die gehäuften wirtschaftlichen Schwierigkeiten von der Intensität und Dauer sind, daß die Einhebung zur Gefährdung der Existenz des Unternehmens führen kann.... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 11. Dezember 1991 beantragte der Beschwerdeführer die Nachsicht von Abgabenschulden in Höhe von 100.000 S. Zur Begründung: führte er aus, im Zuge einer Betriebsprüfung (für die Jahre 1979 bis 1984) sei es zu Steuernachforderungen in Höhe von ca. 620.000 S gekommen, weil das Finanzamt die Umsätze aus dem Betrieb von Spielautomaten durch Anwendung eines Faktors auf den Kasseninhalt ermittelt habe. Im Mai 1989 sei mit dem Finanzamt vereinbart worden, daß der Rückstand mit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §294 Abs1;
Rechtssatz: Der in § 294 Abs 1 BAO angeführte Widerrufsgrund der irreführenden Angaben stellt darauf ab, ob im Zeitpunkt der Nachsichtsgewährung das Vorliegen der Voraussetzungen hiefür nur wegen der - durch die Irreführung bewirkten - unrichtigen Vorstellung der Behörde von der Wirklichkeit angenommen worden ist. Unwesentlich... mehr lesen...
Nachdem den Beschwerdeführern mit Bescheiden aus den Jahren 1987 und 1988 bereits Abgabennachsichten in Millionenhöhe gewährt worden waren, kamen sie mit Eingabe vom 26. November 1987 beim Bundesministerium für Finanzen um Nachsicht ihrer Einkommensteuer für die Jahre 1987 und 1988 ein, welches Ansuchen sie mit Eingabe vom 6. Dezember 1990 auf das Jahr 1989 erstreckten und mit einer Eingabe vom 5. Juli 1991 durch ein weiteres Vorbringen ergänzten. Zur Rechtfertigung ihres Nachsichtsan... mehr lesen...