Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Persönliche Unbilligkeit liegt dann vor, wenn gerade die Einhebung der Abgaben die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner Familie gefährdet oder die Abstattung mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten (so insb einer Vermögensverschleuderung) verbunden wäre. Die deutlichste Form der persönlichen Unbilligkeit liegt in der Existen... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 19. Juli 1999 beantragte die Beschwerdeführerin die Nachsicht von Nebengebühren in der Höhe von insgesamt S 232.959,-- (Verspätungszuschläge von S 181.428,-- und Säumniszuschläge von S 48.054,-- und S 3.477,--). Diese Nebengebühren resultierten daraus, dass die Beschwerdeführerin einen Teppichhandel betrieben und die diesbezüglichen Umsätze weder erklärt noch versteuert hatte. Im Zuge abgabenbehördlicher Prüfungen wurde deshalb mit Bescheiden vom 3. März und vom 16. Ju... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §236 Abs1;UStG 1972;UStG 1994;
Rechtssatz: Eine sachliche Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit anderen Fällen, zu ... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid der Abgabenberufungskommission vom 15. April 1997 wurde dem Beschwerdeführer für das Halten eines Spielapparates der Type "TV-Poker-Magic Card" in Wien für August 1996 eine Vergnügungssteuer in Höhe von 18.000 S sowie ein Säumniszuschlag in Höhe von 360 S vorgeschrieben. Für diese Abgabenschuldigkeit beantragte der Beschwerdeführer Nachsicht durch Abschreibung gemäß § 182 Abs 1 Wiener Landesabgabenordnung, LGBl Nr. 21/1962, (in der Folge: WAO) und füh... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;LAO Wr 1962 §182 Abs1;
Rechtssatz: Die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe nach Lage des Falles kann eine persönliche oder eine sachliche sein. Die persönliche Unbilligkeit ergibt sich aus der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers. Die sachliche Unbilligkeit liegt vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung de... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;LAO Wr 1962 §182 Abs1;
Rechtssatz: Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in § 182 Wr LAO vorgesehene Ermessensentscheidung (Hinweis E 24.4.1996, 94/13/0020). European Cas... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;LAO Wr 1962 §182 Abs1;
Rechtssatz: Die Nachsichtsregelung soll der Abgabenbehörde die Möglichkeit eröffnen, eine infolge der besonderen Umstände des Einzelfalles eingetretene, besonders harte Auswirkung der Abgabenvorschriften, die der Gesetzgeber, wäre sie vorhersehbar gewesen, vermieden hätte, zu mildern. Nachteil... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 8. November 1994 beantragte der Beschwerdeführer die Nachsicht der "fälligen Steuerverbindlichkeiten", weil die Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Unbilligkeit liege deshalb vor, weil er sich in einer Notlage befinde und seine Existenz gefährdet sei. Er verfüge weder über ausreichendes Vermögen noch über ein pfändbares Einkommen, sodass die Voraussetzungen des § 236 BAO gegeben seien. In eventu beantrage er die Löschung mangels Einbringlichkeit, wenn die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/17/0021 E 4. Oktober 1985 RS 5 Stammrechtssatz Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, iS der ihn treffenden Mitwirkungspflicht einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 2... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Die persönliche Unbilligkeit liegt dann vor, wenn gerade die Einhebung der Abgaben die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner Familie gefährdet oder die Abstattung mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten (so insb einer Vermögensverschleuderung) verbunden wäre. Die deutlichste Form der persönlichen Unbilligkeit liegt in der Exi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0161 E 27. April 2000 RS 2 Stammrechtssatz Persönliche Unbilligkeit ist ua dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation eines Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts änder... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 17. Februar 2000 beantragte die Beschwerdeführerin, ihr die Entrichtung von Gerichtskosten (nach der Aktenlage in der Höhe von S 52.724,--) zu stunden. Bisher geleistete Ratenzahlungen könne sie nicht weiterführen, weil sie seit Oktober arbeitslos gemeldet sei. Mit Eingabe vom 6. März 2000 präzisierte sie diesen Antrag dahin, dass ihr die Entrichtung der geschuldeten Gerichtskosten in Monatsraten zu S 500,-- bewilligt werden möge. Zu ihren Einkommens- und Ver... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §236 Abs1;GEG §9 Abs1;GEG §9 Abs2;
Rechtssatz: So wie auf Grund der vergleichbaren Interessenlage für das Nachlassverfahren nach § 9 Abs 2 GEG die Judikatur zum Nachsichtsverfahren nach § 236 Abs 1 BAO anwendbar ist (Hinweis E 26.1.1996, 93/17/0265), kann zur Auslegung des § 9 Abs 1 GEG auf Lehre und Rechtsprec... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 22. Mai 1997 beantragte der Beschwerdeführer die Nachsicht von Abgabenschulden in Höhe von 14.802 S nach § 236 BAO. Zur Begründung: verwies er auf seine schlechte wirtschaftliche Lage, die ihn gezwungen habe, mit Wirkung ab 1. April 1997 für sich und seine Gattin die Sozialhilfe nach dem Salzburger Sozialhilfegesetz in Anspruch zu nehmen. Diese Sozialhilfe werde ihm nunmehr auch gewährt. Mit Bescheid vom 5. Juni 1997 wies das Finanzamt den Antrag ab. In der Entrichtung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Persönliche Unbilligkeit ist ua dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation eines Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts änderte (Hinweis E 18.5.1995, 95/15/0053). European... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Eine persönliche Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn die Einhebung der Abgaben die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, insb das Vermögen und das Einkommen des Abgabenschuldners, in besonderer Weise beeinträchtigen würde (Hinweis Stoll, BAO Kommentar, 2430). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. März 1993 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: Finanzamt) dem Beschwerdeführer die Rechtsgebühr nach § 33 TP 16 Abs. 1 lit. c GebG in der Höhe von S 1,019.498,-- vor. Die Beschwerde gegen den im Instanzenzug ergangenen Berufungsbescheid der belangten Behörde betreffend die Gebührenfestsetzung wies der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 31. Mai 1995, Zl. 94/16/0238, als unbegründet ab. Der Beschwerdeführer beantra... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0204 E 15. Oktober 1987 RS 3 Stammrechtssatz Der VwGH fordert in stRsp für den Tatbestand der "Unbilligkeit der Einhebung nach der Lage des Falles" das Vorliegen eines in den subjektiven Verhältnissen des StPfl oder des Steuergegenstandes de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage, die alle vom allgemeinen Anwendungsbereich erfassten Abgabepflichtigen und damit alle konkret Betroffenen in gleicher Weise berühren, können nicht Unbilligkeiten der Einhebung des Einzelfalles sein und damit nicht im Einzelfall zu Nachsichten führen (Hinweis E 3.10.1990, 90/13/006... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Es ist Sache des Abgabenpflichtigen, im Nachsichtsverfahren von sich aus initiativ, konkret, einwandfrei und unter Ausschluss jeglicher Zweifel das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf welche die begehrte Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 23.1.1996, 95/14/0062). European Case Law I... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Persönliche Unbilligkeiten sind anzunehmen, wenn durch die Einhebung der Abgabe, also die Einziehung (der später die zwangsweise Einbringung folgt) die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, insb das Vermögen und das Einkommen des Abgabenschuldners in besonderer Weise unverhältnismäßig beeinträchtigt würde. Die deutlichste Form der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;BewG 1955 §1 Abs2;BewG 1955 §21 Abs1;GebG 1957 §26;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;
Rechtssatz: Die Heranziehung des anteiligen, zu dem dem Tag der Abtretung vorhergehenden 1.1. festgestellten bzw vorgeschriebenen Einheitswertes als Bemessungsgrundlage für die Gebühr... mehr lesen...
Im Schreiben vom 21. Juli 1993 teilte der Beschwerdeführer dem Finanzamt mit, im Hinblick auf die gegebene Situation im Sportartikeleinzelhandel habe er mit seinen Gläubigern einen außergerichtlichen Ausgleich abschließen müssen, der nunmehr wirksam zustande gekommen sei. Die Gläubiger würden eine Befriedigungsquote von 40 %, zahlbar in vier gleichen Raten vom 31. Juli bis 31. Oktober 1993 erhalten. Auf seinem Abgabenkonto bestehe derzeit kein Rückstand. Allerdings werde durch die Ums... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die im § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Verneint die Abgabenbehörde die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung zu Recht, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum. European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §214 Abs4 lita;BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2;
Rechtssatz: § 236 Abs 2 BAO lässt ausdrücklich auch die Nachsicht bereits entrichteter Abgabenschulden zu. Dass bei einer solchen Nachsicht an den Begriff der Unbilligkeit ein anderer, nämlich strengerer Maßstab anzulegen ist als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgabenschulden, ist dem Gesetz nich... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Wie der VwGH im E vom 21.12.1989, 89/14/0196, ausgeführt hat, kann bei Sanierung eines Unternehmens im Rahmen eines Ausgleiches der Verzicht auf die Einhebung von Abgabenschulden zur Sanierung des Unternehmens beitragen, weswegen in einem solchen Fall die Einhebung der (gesamten) Abgabenschulden unbillig sein kann. Die Abgabenbe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 6. September 1989 beim Finanzamt inhaltlich den Antrag, ihm gegen Zahlung von S 86.795,-- den Rest seiner damals aushaftenden Abgabenschuldigkeiten in Höhe von S 433.976,-- nachzusehen. Aus einem im Jahr 1975 durchgeführten Konkursverfahren habe er noch sehr hohe Verbindlichkeiten. Der Abschluss eines "außergerichtlichen Ausgleiches" sei für ihn daher die letzte Möglichkeit, wirtschaftlich wieder Tritt fassen zu können. Dem Anbringen lag eine Erklärung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §294 Abs1 litb;
Rechtssatz: Bot der Abgabepflichtige der Abgabenbehörde ein unrichtiges Bild von seinen Vermögensverhältnissen, kann die Beurteilung, dass im widerrufenen Nachsichtsbescheid wesentliche Umstände auf Grund unrichtiger oder irreführender Angaben des Abgabepflichtigen zu Unrecht angenommen worden seien, nicht als rechtswidri... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Dienstnehmer des ORF, Schauspieler und Autor. In seinen Steuererklärungen für die Jahre 1981 bis 1984 hatte er negative Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung seines Hauses (Zweitwohnsitz) in St O. erklärt. Bei einer abgabenbehördlichen Prüfung für diese Jahre wurden diese Einkünfte mangels der Möglichkeit, mit der Vermietung langfristig Überschüsse zu erzielen, nicht als Einkünfte iS des § 2 Abs. 3 Z. 6 EStG anerkannt. Das Finanzamt folgte dem Prüfer un... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs9;BAO §236 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Dass die Einhebung von Aussetzungszinsen im Hinblick darauf, dass diese Zinsen durch den vom Abgabepflichtigen eingebrachten Antrag auf Aussetzung der Einhebung strittiger Abgaben ausgelöst wurden, nicht sachlich unbillig ist, hat der VwGH wiederholt ausgesprochen (Hinweis E ... mehr lesen...