Mit undatiertem Schreiben an das Landesgericht Salzburg, bei diesem eingelangt am 28. November 2002, beantragte der Beschwerdeführer den Nachlass von Gerichtsgebühren in Höhe von EUR 19.231,44. In der Begründung: des Antrages brachte der Beschwerdeführer vor, in seiner Eigenschaft als Busfahrer verdiene er "relativ wenig" und müsse für ein minderjähriges Kind sorgen. Darüber hinaus habe er Bankverbindlichkeiten in Höhe von "vielen Millionen Schilling". Allein beim Raiffeisenverband w... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;GEG §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0194 E 19. Dezember 2002 RS 1 Stammrechtssatz Ein Nachlass von Abgabenschuldigkeiten kommt dann nicht in Frage, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass die Gewährung des Nachlasses keinen Sanierungseffekt hätte (Hinweis E 4. Ok... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;GEG §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/16/0060 E 29. Juli 2004 RS 1
(hier ohne den letzen Satz) Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es in einem Verfahren über den Nachlass von Gerichtsgebühren (ebenso wie in einem Verfahren betreffend Abgabennachsicht nach ... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vom 9. November 2000 wurden der beschwerdeführenden Partei Säumniszuschläge in der Höhe von jeweils 2 % für die von ihr für den Monat August 2000 nicht fristgerecht entrichtete Versicherungs- und Feuerschutzsteuer (S 38,103.355,70 motorbezogene Versicherungssteuer, S 7,044.285,30 Versicherungssteuer und S 86.391,92 Feuerschutzsteuer) in der Höhe von insgesamt S 904.681,-- vorgeschrieben. Die Festsetzung der Säum... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 12. Juli 2002 wurde die Beschwerdeführerin als Eigentümerin einer näher bezeichneten Liegenschaft gemäß § 4 Stmk Kanalgesetz 1988, LGBl. Nr. 79/1988, zum Anschluss an das Kanalnetz der mitbeteiligten Marktgemeinde innerhalb von vier Wochen verpflichtet. Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 12. Juli 2002 wurde die Beschwerdeführerin als Eigentümerin einer näher bezeichneten Liegenschaf... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §235 Abs1;BAO §236 Abs1;B-VG Art18 Abs1;LAO Stmk 1963 §182 Abs1;LAO Stmk 1963 §183 Abs1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/17/0255 E 7. November 2005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/13/0058 E 27. Juli 1994 RS 5 Stammrech... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §219;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 219 BAO in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 142/2000 beträgt der Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Eine im wirtschaftlichen Missverhältnis zwischen schuldhaftem Fehlverhalten und dessen steuerlicher Auswirkung allenfalls erblickbare Härte ist unmittelbares und gewollt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Die in § 236 Abs. 1 BAO geforderte Unbilligkeit kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein. Sachlich bedingte Unbilligkeit ist dann anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintreten würde, sodass es zu einer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 14. September 2004 den Nachlass der ihm mit Zahlungsaufträgen vorgeschriebenen Pauschalgebühren mit der Behauptung, er habe um Verfahrenshilfe angesucht, keine Klage eingebracht und seine Existenz wäre sonst gefährdet. Eine Begründung: für die Behauptung der Existenzgefährdung enthalten die Anträge nicht. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde den Anträgen des Beschwerdeführers auf Nachlass der vorgeschriebenen ... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;GEG §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0194 E 19. Dezember 2002 RS 1 Stammrechtssatz Ein Nachlass von Abgabenschuldigkeiten kommt dann nicht in Frage, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass die Gewährung des Nachlasses keinen Sanierungseffekt hätte (Hinweis E 4. Ok... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 14. Oktober 2004 stellte der Beschwerdeführer beim Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien den Antrag, ihm die Gerichtsgebühren für ein der Aktenzahl nach angeführtes Gerichtsverfahren zu erlassen. Begründend brachte er vor, er habe keine Klage eingebracht, sondern einen Verfahrenshilfeantrag gestellt; ohne Nachlass der Gebühren wäre seine Existenz gefährdet. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde dem Antrag keine Folge und stellte begründen... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;GEG §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0194 E 19. Dezember 2002 RS 1 Stammrechtssatz Ein Nachlass von Abgabenschuldigkeiten kommt dann nicht in Frage, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass die Gewährung des Nachlasses keinen Sanierungseffekt hätte (Hinweis E 4. Ok... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der H-GmbH. Die H-GmbH, die E-GmbH und die E-KG gehören zu einer Unternehmensgruppe. AH war Geschäftsführer dieser Gesellschaften. Aufgrund einer bei der H-GmbH durchgeführten Lohnsteuerprüfung für den Zeitraum 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1998 (abgeschlossen am 14. September 1999) ergingen für den genannten Zeitraum am 17. September 1999 Haftungs- und Abgabenbescheide. Die H-GmbH brachte gegen die Haftungs- und A... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §235 Abs1BAO §236 Abs1B-VG Art18 Abs1VwRallg Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/14/0010 E 16.03.2005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/13/0058 E 27. Juli 1994 RS 5 Stammrechtssatz Abmachungen über den Inhalt einer Abgabenschuld stehen - soweit sie nicht im G... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §235 Abs1BAO §236 Abs1VwRallg Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/14/0010 E 16.03.2005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/13/0058 E 27. Juli 1994 RS 4 Stammrechtssatz Eine Abmachung zwischen den Organwaltern des Abgabengläubigers und dem Abgabenschuldner über den Inhalt der Abgabenschuld ist ohne... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf die hg. Erkenntnisse vom 8. August 1995, 92/14/0137, sowie vom 24. September 1999, 99/14/0118, verwiesen. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof mit dem erstgenannten Erkenntnis einen im Instanzenzug die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten verweigernden Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufhoben hatte, wurde mit dem zweitgenannten Erkenntnis der im fortgesetzten Verfahren erlassene Bescheid abermals aufgehoben, diesmal wegen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Für die Beurteilung des Nachsichtsansuchens sind die Vermögens- und Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Nachsichtsansuchen maßgebend (Hinweis E 18. September 1991, 91/13 /0023). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2000140112.X01 Im R... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde hat im Fall eines Ansuchens um Nachsicht zuerst zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der dem unbestimmten Gesetzesbegriff der Unbilligkeit der Einhebung nach Lage des Falles entspricht. Verneint sie... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der beschwerdeführende (jetzt emeritierte) Rechtsanwalt hatte als "frei gewählter Anwalt" für Flüchtlinge aus dem Kosovo (eine Mutter mit drei Kindern) gegen vier Bescheide des unabhängigen Bundesasylsenates eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Gleichzeitig war unter Vorlage des Vermögensbekenntnisses Verfahrenshilfe beantragt worden. Der Verwaltungsgerichtshof wies den Antrag a... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Die Unbilligkeit muss eine Unbilligkeit der Einhebung und nicht eine Unbilligkeit der Festsetzung sein (Hinweis E 4. März 1999, 96/16/0221). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2004160151.X06 Im RIS seit 02.11.2004 Zuletzt aktualisi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Bei Gesamtschuldverhältnissen müssen die Voraussetzungen für die Nachsicht bei allen Gesamtschuldnern vorliegen (Hinweis E 27. Februar 1997, 95/16/0005). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2004160151.X04 Im RIS seit 02.11.2004 Zule... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Abschreibung von Abgabenschuldigkeiten durch Nachsicht setzt einen hierauf gerichteten Antrag voraus. Wegen der Antragsgebundenheit dieses Verwaltungsaktes darf eine Nachsicht nicht über den Antrag hinausgehen. Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Persönliche Unbilligkeiten sind anzunehmen, wenn die Einhebung der Abgabe, also die Einziehung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, insbesondere das Vermögen und das Einkommen des Abgabenschuldners in besonderer Weise unverhältnismäßig beeinträchtigen (Hinweis E 30. August 1995, 94/16/0125). European C... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Die Nachsicht dient nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen nachzuholen (Hinweis E 19. März 1998, 96/15/0067). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2004160151.X07 Im RIS seit 02.11.2004 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/16/0125 E 30. August 1995 RS 1(hier nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Die Feststellung, ob das gesetzliche Merkmal der Unbilligkeit der Einhebung gegeben ist, liegt im Bereich der gesetzlichen Gebundenheit. Erst nach der Feststellung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;VwGG §24 Abs3;
Rechtssatz: Die Gebührenschuld nach § 24 Abs. 3 VwGG entsteht mit Überreichung der Beschwerde (Hinweis E 30. April 1999, 98/16/0130). Die Vorschreibung dieser Gebühr bzw. die Geltendmachung der Haftung dafür sind Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage und stellen ein beabsichtigtes Ergebnis des Ges... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0099 E 16. Dezember 2003 RS 1(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Die Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 und 2 BAO kann eine sachliche oder eine persönliche sein. Eine sachliche Unbilligkeit liegt vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht be... mehr lesen...
Mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 16. Oktober 1968 wurde dem Beschwerdeführer (und seiner zwischenzeitig verstorbenen Mutter) das Armenrecht zur Einbringung einer Schadenersatzklage mit einem Streitwert von ca. S 40 Millionen gegen die C, die W AG und die Bank und die Girozentrale der Ö AG bewilligt. Auf Grund dessen brachte der damalige Armenvertreter am 17. März 1969 gegen die genannten Gesellschaften eine Schadenersatzklage über S 43,638.000,-- ein... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;GEG §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0194 E 19. Dezember 2002 RS 1 Stammrechtssatz Ein Nachlass von Abgabenschuldigkeiten kommt dann nicht in Frage, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass die Gewährung des Nachlasses keinen Sanierungseffekt hätte (Hinweis E 4. Ok... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;GEG §9 Abs2;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es in einem Verfahren über den Nachlass von Gerichtsgebühren (ebenso wie in einem Verfahren betreffend Abgabennachsicht nach § 236 BAO) Sache des Antragstellers, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorlie... mehr lesen...