RS Vwgh 2004/9/30 2004/16/0151

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Veröffentlicht am 30.09.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Rechtssatz

Persönliche Unbilligkeiten sind anzunehmen, wenn die Einhebung der Abgabe, also die Einziehung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, insbesondere das Vermögen und das Einkommen des Abgabenschuldners in besonderer Weise unverhältnismäßig beeinträchtigen (Hinweis E 30. August 1995, 94/16/0125).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004160151.X02

Im RIS seit

02.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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